Häuser an einer gepflasterten Straße bei Sonnenschein

Energieausweis für Wohnungswirtschaft und Hausverwaltungen.

Jetzt beantragen!

Sie verwalten eine oder mehrere Immobilien – ob kommunales Gebäude, Wohn- oder Gewerbegebäude? Vor Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien wird ein Energieausweis benötigt, der über die Energieeffizienz des Gebäudes informiert.

Welchen Energieausweis benötigt Ihre Immobilie?

Finden Sie es anhand der nachfolgenden Tabelle heraus:

Neubauten

Neuere Gebäude

Energetisch
unsanierte Gebäude

Energieausweis Zuordnung nach Gebäudetyp

Ab Baujahr 1978

Mit bis zu 4 Wohnungen und
Bauantrag vor 1. November 1977

Pflicht:

Freie Wahl:

Pflicht:

Bedarfsausweis für Wohngebäude

Bedarfsausweis für Wohngebäude
oder Verbrauchsausweis
für Wohn- und Nichtwohngebäude

Bedarfsausweis für Wohngebäude

Energieausweis Zuordnung nach Gebäudetyp

Mit dem Bedarfsausweis sind Sie auf jeden Fall auf der sicheren Seite: Er ist aussagekräftiger als der Verbrauchsausweis und wird von der Deutschen Energie-Agentur (dena) empfohlen.

Was ist der Unterschied zwischen Bedarfsausweis und Verbrauchsausweis?

Ihr Bedarfsausweis:

  • Der Bedarfsausweis ist der Energieausweis für Wohngebäude.
  • Er ist für Neubauten verpflichtend.
  • Für unsanierte Wohngebäude mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 und bis zu vier Wohneinheiten ist der detailliertere Energiebedarfsausweis ebenfalls Pflicht.
  • Er beruht auf einer Analyse der Gebäudedaten, wobei die Wärmedämmfähigkeit der Gebäudehülle berechnet wird und auch die Anlagentechnik eine Rolle spielt.
  • Er enthält den Energiekennwert des Gebäudes in Kilowattstunden pro Quadratmeter und die Energieeffizienzklasse von A+ bis H.
  • Den Energiebedarfsausweis bieten wir Energie-Brandenburg-Kundinnen und -Kunden für 132 Euro (brutto) an, der reguläre Preis liegt bei 154 Euro, inkusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Ihr Verbrauchsausweis:

  • Der Verbrauchsausweis ist der Energieausweis für Wohn- und Nicht-Wohngebäude wie Gewerbeeinheiten, Büros, und so weiter.
  • Der günstigere Energieverbrauchsausweis erfüllt in einigen Fällen die Anforderungen, ist jedoch weniger aussagekräftig.
  • Er wertet den tatsächlich gemessenen Energieverbrauch der letzten drei Jahre aus und enthält den Energiekennwert des Gebäudes in Kilowattstunden pro Quadratmeter sowie eine Energieeffizienzklasse von A+ bis H.
  • Wir bieten den Energieausweis für Wohngebäude zum Sonderpreis an: 79 Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer für Energie-Brandenburg-Kundinnen und -Kunden. Alle anderen Eigentümerinnen und Eigentümer können den Verbrauchsausweis für 95 Euro (brutto) beauftragen – stellvertretend auch Hausverwaltungen, Maklerinnen und Makler mit Vollmacht der Eigentümerinnen und Eigentümer.
  • Bitte beachten Sie: Bei längeren Leerstandszeiten ist es nicht möglich, einen Verbrauchsausweis für ein Gebäude zu erstellen. Stattdessen bieten wir für diesen Fall den Bedarfsausweis.
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Im Vordergrund eine Wärmebildkamera, die das dahinterliegende Gebäude in bunten Farben darstellt.

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Erfüllen Sie die gesetzliche Verpflichtung nach GebäudeEnergieGesetz (GEG 2024) und schaffen Sie Transparenz über den Energieverbrauch Ihrer Immobilien – mit dem Energieausweis für Geschäftskundinnen und -kunden von Energie Brandenburg. Er ist ab Ausstellung zehn Jahre gültig. Beantragen Sie jetzt den passenden Gebäudeenergieausweis:

Bedarfsorientierter Energieausweis

Statt 154,00 Euro nur 132,00 Euro für Energie-Brandenburg-Kundinnen und -Kunden. Laden Sie das Formular herunter und nehmen Sie sich Zeit zum Ausfüllen. Wir kümmern uns um alles Weitere.

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Verbrauchsausweis Wohngebäude

Statt 95,00 Euro nur 79,00 Euro für Energie-Brandenburg-Kundinnen und -Kunden. Laden Sie das Formular herunter, füllen Sie es einfach aus und schicken Sie es an uns zurück.

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Verbrauchsausweis Nichtwohngebäude

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