Ihre Rechnung problemlos verstehen.
Unser praktisches Glossar zum Nachlesen: Was steckt eigentlich hinter Konzessionsabgabe oder Stromsteuer? Und wofür steht der Brennwert beim Gas? Alle gängigen Begriffe zu Ihrer Strom- oder Gasrechnung einfach und verständlich erklärt.
Begriffe und Definitionen Ihrer Stromrechnung.
Abschlag
Der Abschlag ist eine Teilzahlung beziehungsweise Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch und kann sich mit jeder Abrechnung anpassen.
Blindarbeit
Die Blindarbeit ist der Anteil der elektrischen Energie, der nicht in Nutzenergie umgewandelt wird, sondern beim Aufbau elektromagnetischer und elektrischer Felder verbraucht wird. Die Blindarbeit wird in Kilovarstunden (kvarh) angegeben. Überschreitet die Blindarbeit eine bestimmte Grenze, kann sie zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
EEG-Umlage
Die Erneuerbare-Energien-Gesetz-Umlage (EEG) fördert die Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien. Die daraus entstehenden Mehrbelastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucherinnen und -verbraucher umgelegt und jährlich neu berechnet und veröffentlicht.
Grundpreis
Kosten, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen.
Identifikationsnummer der Marktlokation
Die Identifikationsnummer der Marktlokation (MaLo-ID) dient der eindeutigen Identifizierung einer Verbrauchsstelle, Wohnung oder Einspeisestelle.
Identifikationsnummer der Messlokation
Die Identifikationsnummer der Messlokation oder auch Zählpunktbezeichnung dient der eindeutigen Identifizierung der Messeinrichtung.
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
KWK-Umlage
Die KWK-Umlage fördert die ressourcenschonende gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme. Die aus dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucherinnen und -verbraucher umgelegt, regelmäßig angepasst und veröffentlicht.
Leistungspreis
Für die in Anspruch genommene Leistung in Kilowatt (kW) wird je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt. Dieser richtet sich nach den Leistungsentgelten des jeweiligen Netzbetreibers.
Messstellenbetrieb
Der Messstellenbetrieb umfasst die Bereitstellung sowie Betrieb und Wartung von Zählern.
Messdienstleistung
Die Messdienstleistung oder Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten durch den Messdienstleister.
Netzbetreibernummer
Die Netzbetreibernummer dient der eindeutigen Identifikation des örtlichen Verteilnetzbetreibers, an dessen Netz die Lieferstelle angeschlossen ist.
Netzentgelte
Die Netzentgelte sind Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen. Bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben.
Offshore-Haftungsumlage
Die Offshore-Haftungsumlage sichert Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz ab. Die daraus entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucherinnen und -verbraucher umgelegt.
Paragraf 19 StromNEV-Umlage
Die Paragraf 19 StromNEV-Umlage finanziert die Entlastung beziehungsweise Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten. Die aus der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) entstehenden Belastungen werden bundesweit auf die Letztverbraucherinnen und -verbraucher umgelegt.
Stromkennzeichnung
Die Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms (Energiemix) und dessen Umweltauswirkungen. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben.
Stromsteuer
Die Stromsteuer ist eine durch das Stromsteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
Umlage abschaltbare Lasten
Die Umlage für abschaltbare Lasten dient auf der Grundlage des Paragrafen 13, Absatz 4a und 4b EnWG der Versorgungssicherheit durch die Förderung abschaltbarer Verbrauchseinrichtungen.
Verbrauch
Der Verbrauch ist die in Anspruch genommene Arbeit und wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.
Verbrauchspreis oder Arbeitspreis
Der Verbrauchs- oder Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine in Anspruch genommene Kilowattstunde Energie.
Quelle: Leitfaden Kundenrechnung Strom unter Berücksichtigung der EnWG Novelle 2011, Herausgegeben vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW), Berlin sowie vom Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU), Berlin, Dezember 2013
Begriffe und Definitionen Ihrer Gasrechnung.
Abschlag
Der Abschlag ist eine Teilzahlung beziehungsweise Anzahlung auf die bereits geleisteten Energielieferungen. Die Höhe des Abschlages orientiert sich an dem zu erwartenden Energieverbrauch und kann sich mit jeder Abrechnung anpassen.
Brennwert
Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Gas auf Grund der chemischen Zusammensetzung enthalten ist.
Grundpreis
Kosten, die unabhängig vom Energieverbrauch entstehen.
Konzessionsabgabe
Die Konzessionsabgabe ist ein Entgelt an die Kommune für die Mitbenutzung von öffentlichen Verkehrswegen durch Versorgungsleitungen.
Leistungspreis
Für die in Anspruch genommene Leistung in Kilowatt (kW) wird je nach Vereinbarung ein Leistungspreis in Rechnung gestellt. Dieser richtet sich nach den Leistungsentgelten des jeweiligen Netzbetreibers.
Lieferstelle
Die Lieferstelle ist der Ort, an dem die Energielieferung erbracht wird.
Identifikationsnummer der Marktlokation
Die Identifikationsnummer der Marktlokation (MaLo-ID) dient der eindeutigen Identifizierung einer Verbrauchsstelle, Wohnung oder Einspeisestelle.
Identifikationsnummer der Messlokation
Die Identifikationsnummer der Messlokation oder Zählpunktbezeichnung dient der eindeutigen Identifizierung der Messeinrichtung.
Messstellenbetrieb
Der Messstellenbetrieb umfasst den Einbau, Betrieb und Wartung von Messeinrichtungen, die Ab- und Auslesung der Messeinrichtung und die Weitergabe der Daten an die Berechtigten.
Netzentgelte
Die Netzentgelte sind Entgelte für den Transport und die Verteilung der Energie sowie die damit verbundenen Dienstleistungen. Bestimmte staatliche Abgaben werden mit den Netzentgelten erhoben.
Energiesteuer
Die Energiesteuer, auch Erdgassteuer, ist eine durch das Energiesteuergesetz geregelte Steuer auf den Energieverbrauch.
Thermische Gasabrechnung, Verbrauch / Thermische Energie
Bei Gas wird das Volumen in Kubikmetern (m³) gemessen. Dieses wird in Kilowattstunden (kWh) umgerechnet, damit die Energiemenge ohne den Einfluss von Druck und Temperatur abgerechnet werden kann. Dazu wird nach eichrechtlich anerkannten Regeln der Verbrauch in Kubikmetern mit der Zustandszahl z (z-Zahl) und dem Brennwert multipliziert. Große Abnahmestellen haben entsprechende Messeinrichtungen, um Druck und Temperatur direkt vor Ort zu messen. Dort entfällt die Umrechnung.
Verbrauch
Der Verbrauch ist die in Anspruch genommene Arbeit und wird in Kilowattstunden (kWh) ausgewiesen.
Verbrauchspreis oder Arbeitspreis
Der Verbrauchs- oder Arbeitspreis bezeichnet den Preis für eine in Anspruch genommene Kilowattstunde Energie.
Zustandszahl
Die Zustandszahl z (z-Zahl) ist ein Korrekturfaktor, mit dem der Einfluss von Druck und Temperatur auf den Energieinhalt des Gasvolumens aufgehoben wird.
Quelle: Leitfaden Kundenrechnung Gas unter Berücksichtigung der EnWG Novelle 2011, Herausgegeben vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V. (BDEW), Berlin sowie vom Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU), Berlin, Aktualisierte Fassung , November 2017