Gesetz erweitert Heizoptionen.
Das seit Ende Juli gültige Gebäudemodernisierungsgesetz modifiziert bisherige Regeln für den Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung in Deutschland.
Deutschland soll ab 2045 klimaneutral heizen. Dafür nötige Vorgaben hat die Bundesregierung im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) festgelegt; es ist seit Ende Juli in Kraft. Das GModG ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Vorgängerregierung und verspricht praktikable, technologieoffene Regeln für eine klimaverträgliche Wärmeversorgung. Für Städte und Gemeinden verändert es auch Rahmenbedingungen für die kommunale Wärmeplanung.
Die mit dem GModG eingeleiteten Korrekturen sind im Wesentlichen darauf gerichtet, Möglichkeiten für die Nutzung von Öl- und Gasheizungen zu erweitern. Die dem entgegenstehende bisherige Regelung im GEG, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie zu betreiben sind, entfällt; stattdessen führt das GModG für neue Gas- und Ölheizungen die so genannte Biotreppe ein. Sie soll fossiles Heizen mit Öl und Gas schrittweise dekarbonisieren.