Gebäude der Biogasanlage im brandenburgischen Putlitz aus der Luft. Umgeben von Feldern, Wäldern und Ortschaften.

Gesetz erweitert Heizoptionen.

Das seit Ende Juli gültige Gebäudemodernisierungsgesetz modifiziert bisherige Regeln für den Weg zur klimaneutralen Wärmeversorgung in Deutschland.

Deutschland soll ab 2045 klimaneutral heizen. Dafür nötige Vorgaben hat die Bundesregierung im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) festgelegt; es ist seit Ende Juli in Kraft. Das GModG ersetzt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) der Vorgängerregierung und verspricht praktikable, technologieoffene Regeln für eine klimaverträgliche Wärmeversorgung. Für Städte und Gemeinden verändert es auch Rahmenbedingungen für die kommunale Wärmeplanung.

Die mit dem GModG eingeleiteten Korrekturen sind im Wesentlichen darauf gerichtet, Möglichkeiten für die Nutzung von Öl- und Gasheizungen zu erweitern. Die dem entgegenstehende bisherige Regelung im GEG, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbarer Energie zu betreiben sind, entfällt; stattdessen führt das GModG für neue Gas- und Ölheizungen die so genannte Biotreppe ein. Sie soll fossiles Heizen mit Öl und Gas schrittweise dekarbonisieren.

Eine Wärmepumpe steht im Garten vor einer Hauswand

Mit Biotreppe erneuerbare Anteile steigern.

Die Biotreppe verlangt für eingesetzte Brennstoffe steigende erneuerbare Anteile: mindestens 10 Prozent ab 2029, 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Als anrechenbar erneuerbar gelten Biomethan, Bioöl, biogenes Flüssiggas sowie grüner oder klimaneutral produzierter Wasserstoff. Der erneuerbare Pflichtanteil kann auch durch solar erzeugte Wärme gedeckt werden.

Um auch ältere Gas- und Ölheizungen auf den Dekarbonisierungsweg zu bringen, ist zudem eine Grüngas-/Grünheizölquote vorgesehen. Die Bundesregierung will bis 1. Dezember 2026 ein Gesetz vorlegen, das Brennstofflieferanten zu steigenden Grüngas- und Grünheizöl-Anteilen in Gas und Öllieferungen verpflichtet. Bis 2045 müssten diese dann vollständig klimaneutral sein.

Alle anderen Heizlösungen wie elektrische Wärmepumpen, solarthermische Anlagen, Biomasse-, Hybrid- und Stromdirektheizungen sowie der Anschluss an Wärmenetze, die schon das frühere Gebäudeenergiegesetz vorgesehen hatte, lässt auch das GModG uneingeschränkt zu. KWK-Anlagen, die Wärme und Strom erzeugen, sind ebenso zum Heizen zugelassen. Eindeutig geregelt ist ferner, dass ab 2030 sämtliche Neubauten als Nullemissionsgebäude zu errichten sind. Für das Jahr 2030 ist zudem eine Evaluation des GModG im Hinblick auf den Klimaschutz vorgesehen.

Gebäude der Biogasanlage im brandenburgischen Putlitz aus der Luft. Umgeben von Feldern, Wäldern und Ortschaften.

Befürworter sehen Planungssicherheit gestärkt.

„Mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz machen wir Klimaschutz wieder alltagstauglich“, erklärte Wirtschaftsministerin Katherina Reiche. Immobilieneigentümer könnten nun selbst entscheiden, welche Heizung sie einbauen. Das Gebäudeenergiegesetz habe viele Menschen verunsichert, rechtfertigt Reiche die Veränderungen. Zur finanziellen Unterstützung der Immobilienbesitzer wurde auch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) angepasst und fortgesetzt.

Nach Einschätzung des Stadtwerkeverbandes VKU sorgt das neue Gebäudemodernisierungsgesetz „wieder für mehr Planungssicherheit im Wärmemarkt“. Es eröffne den Weg zu einem „konsistenten, investitionssicheren Transformationsrahmen“ für die Wärmewende, ergänzt der Energieverband BDEW. Das GModG schaffe mit der angekündigten Grüngasquote „eine verbindliche Perspektive für den Einsatz klimaneutraler Gase“, lobt der Verband „Die Gas- und Wasserstoffwirtschaft“.

Neue Fernwärmeleitungen gestapelt

Kritiker befürchten Rückschritt bei der Wämewende.

Das Gesetz stößt jedoch auch auf deutliche Kritik; der Bundesverband Erneuerbare Energie befürchtet einen „Rückschritt bei der Wärmewende“. Vor allem der Wegfall der Pflicht, neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent erneuerbar zu betreiben, wird beanstandet. Die Biotreppe verursache hohe Kostenrisiken für Immobilienbesitzer und Mieter in Folge einer unsicheren Preisentwicklung bei Erdgas und Biogas; zudem sei eine ausreichende Verfügbarkeit grüner Gase nicht gesichert.

Um Mieter vor diesen Risiken zu schützen, enthält das GModG eine Regelung, die Vermieter, die neue Gaskessel einbauen, dazu verpflichtet, sich an den Brennstoffkosten zu beteiligen und die Hälfte der Gasnetzentgelte sowie der Kosten für anfallende CO2-Zertifikate und beigemischte Bioenergie zu übernehmen.

Aus kommunaler Sicht kritisch angemerkt wird, dass durch die veränderten Regeln für Gasheizungen Gasnetze länger in Betrieb bleiben und damit die Wirtschaftlichkeit von Wärmenetzplanungen in Frage stellen könnten. Juristen äußern außerdem verfassungs- und europarechtliche Bedenken gegenüber dem Gebäudemodernisierungsgesetz. Umweltverbände sehen die Klimaziele nicht gewährleistet; Klagen gegen das GModG gelten als wahrscheinlich.