Blick von den Rängen in das Plenum des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude in Berlin.

Sondervermögen soll Finanzkraft stärken.

Die finanzielle Lage von Städten und Gemeinden in Deutschland ist nicht rosig. Ihr Haushaltsspielraum wird immer enger, Ausgaben wachsen stärker als Einnahmen. Die Bundesregierung verspricht Abhilfe.

Foto oben: Deutscher Bundestag, Thomas Trutschel, photothek

Zwei Drittel der Kommunen bewerten ihre Finanzlage als nur noch „ausreichend“ oder sogar „mangelhaft“, stellt der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) fest. Über 90 Prozent erwarteten für die kommenden Jahre kaum Verbesserungen.

Die „strukturelle Unterfinanzierung der Kommunen“ sei vor allem auf steigende Kosten für Sozialleistungen und Personal zurückzuführen, so der DStGB. Die Kommunen in Deutschland haben 2024 mit etwa 25 Milliarden Euro das größte Defizit der bundesdeutschen Geschichte verbucht, zeigt der Ende Juli veröffentlichte Finanzreport der Bertelsmann Stiftung. In Brandenburg betrug das Defizit 355 Millionen Euro.

Die Kommunen in Deutschland haben 2024 mit etwa 25 Milliarden Euro das größte Defizit der bundesdeutschen Geschichte verbucht, zeigt der Ende Juli veröffentlichte Finanzreport der Bertelsmann Stiftung. In Brandenburg betrug das Defizit 355 Millionen Euro.

Der hochgerechnete Investitionsrückstand für alle Kommunen mit mehr als 2.000 Einwohnern in Deutschland belief sich Ende letzten Jahres auf rund 216 Milliarden Euro: das geht aus dem Anfang Juli vom Stadtforschungsinstitut Difu vorgelegten KfW-Kommunalpanel 2025 hervor.

Besonders groß ist demnach der Rückstand in den Bereichen Schulen und Bildung (67,8 Milliarden Euro) sowie Straßen und Verkehrsinfrastruktur (53,4 Milliarden Euro); aber auch bei nötigen Investitionen in Wasserversorgung und Abwasserentsorgung (9,7 Milliarden Euro) sowie öffentliche Gebäude (19,5 Milliarden Euro) kommen Städte und Gemeinden nicht mehr hinterher.

Der Investitionsrückstand auf kommunaler Seite ist beträchtlich. Grafik: DStGB

Rekorddefizit und Investitionsstau aus der Vergangenheit

Zum Investitionsstau aus der Vergangenheit kommen Ausgaben für die Zukunft, beispielsweise in klimaverträgliche Wärmelösungen, Gebäude und Nahverkehrssysteme. Der Stadtwerkeverband VKU bezifferte im letzten Jahr allein den Investitionsbedarf in Wärmenetze auf 43,5 Milliarden Euro bis 2030. Eine Difu-Studie von 2023 veranschlagt den Investitionsbedarf in die kommunale Nahverkehrsinfrastruktur mit 68,5 Milliarden Euro bis 2030.

Kommunale Spitzenverbände fordern deshalb ein „schnelles Gegensteuern von Bund und Ländern“. Die Vorgehensweise, dass Kommunen für meist auf Bundesebene beschlossene Erweiterungen bestehender Aufgaben allein „die Zeche zahlen“, sei nicht mehr tragbar, so der DStGB. Ansonsten werde die Schere zwischen kaum begrenzbaren Ausgaben und Einnahmen noch weiter aufgehen.

Die seit Februar amtierende Bundesregierung hat signalisiert, die Position von Städten und Gemeinden stärken zu wollen. „Wir werden die Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit der Kommunen verbessern“, verspricht der Koalitionsvertrag der Regierungsparteien.

Von kommunaler Seite begrüßt wurde die Einigung von Bund und Ländern, Steuerausfälle, die für Städte und Gemeinden durch die im Juni mit dem „Investitionsbooster“ beschlossenen Steuererleichterungen für Unternehmen bis 2029 entstehen, vollständig auszugleichen.

Bereits auf den Weg gebracht ist auch das Gesetz, das Verteilung und Verwendung der für Infrastrukturinvestitionen in Ländern und Kommunen vorgesehenen 100 Milliarden Euro aus dem kreditfinanzierten Sondervermögen des Bundes regelt. Das noch vom vorherigen Bundestag beschlossene Sondervermögen soll eine Finanzierungsgrundlage für Investitionen in die Modernisierung Deutschlands schaffen. Dazu können Kredite bis zu 500 Milliarden Euro aufgenommen werden.

Geld vom Bund für Energie- und Wärmenetze

Als wichtige Investitionsbereiche für Kommunen genannt sind unter anderem Energie-, Wärme- und Verkehrsnetze. Förderfähig sind Investitionen mit einem Volumen von mindestens 50.000 Euro. Auf Brandenburg entfallen von den insgesamt für Länder und Kommunen vorgesehenen Mitteln etwa 2,99 Milliarden Euro.

Das Bundeskabinett beschloss den Gesetzentwurf am 2. Juli; Bundestag und Bundesrat haben ihn bereits behandelt. Nach Abschluss weiterer Beratungen und Anpassungen soll das Gesetz im Herbst verabschiedet werden. „Wir investieren massiv in die Modernisierung unseres Landes“, auch in Infrastruktur, Klimaschutz und Digitalisierung“, heißt es dazu aus dem Bundesfinanzministerium.

Kommunale Spitzenverbände begrüßten den Gesetzentwurf. Der DStGB wies darauf hin, dass die 100 Milliarden Euro jedoch allenfalls ausreichen, um die Investitionen auf kommunaler Ebene „zu stabilisieren“. Der VKU merkte zustimmend an, dass auch Investitionen in Infrastruktur der Wasserwirtschaft als förderfähig anerkannt sind.

Deutscher Städtetag und VKU kritisierten, dass keine Mindestquote für Kommunen bei der Verteilung der Mittel vorgesehen sei. Mindestens 60 Prozent der Mittel sollten an die Kommunen gehen.

Ihr Kontakt

Porträtfoto Katharina Priesnitz von Energie Brandenburg in schwarzem Blazer und weißer Bluse.

Katharina Priesnitz

Referentin Public Affairs und Energiepolitik