
Die Ersatzversorgung der EMB Energie Brandenburg GmbH.
In der Ersatzversorgung der EMB Energie Brandenburg GmbH wurde bis einschließlich 30.06.2025 – je nach Netzgebiet – zwischen den unterschiedlichen (Teil)netzgebieten, in denen die EMB Energie Brandenburg Grund- und Ersatzversorger ist, unterschieden. Teilweise erfolgte die Ersatzversorgung unter der Marke EMB und teilweise unter der Marke SpreeGas.
Zum 01.07.2025 wurden die beiden Marken EMB und SpreeGas der EMB Energie Brandenburg GmbH unter der neuen einheitlichen Marke Energie Brandenburg gebündelt. Im Rahmen dessen gibt es seit dem 01.07.2025 nur noch eine einheitliche Ersatzversorgung in allen Netzgebieten, in denen die EMB Energie Brandenburg GmbH Grund- und Ersatzversorger ist.
Keine Mindestvertragslaufzeit
Die Ersatzversorgung endet automatisch, wenn die Energielieferung auf der Grundlage eines Energieliefervertrages des Kunden erfolgt, spätestens aber drei Monate nach Beginn der Ersatzversorgung.
Bestabrechnung
Mit der Bestabrechnung in der Ersatzversorgung - sofern nachstehend ausgewiesen - legen wir Ihrer (Jahres-)Abrechnung automatisch die Preisstufe zugrunde, die für Ihren individuellen Jahresverbrauch am günstigsten ist.
Auf Wunsch online
Mit unserem Onlineservice MEINE ENERGIE bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Ihre gesamte Vertragskommunikation und Verwaltung der Vertragsdetails online vorzunehmen und auf Papierkram zu verzichten.
Preise der Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung wird auf Grundlage von § 38 EnWG bei Kunden, die in Niederdruck beliefert werden, angeboten, damit Kunden ohne einen von ihnen abgeschlossenen Erdgasliefervertrag für einen Zeitraum von drei Monaten trotzdem weiter mit Erdgas beliefert werden. Sie tritt unter anderem in Kraft, wenn ein Lieferantenwechsel scheitert oder ein Lieferant Insolvenz anmeldet und die Belieferung einstellt.
In der Ersatzversorgung der EMB Energie Brandenburg GmbH gibt es gesonderte Preise für Haushaltskunden und sonstige Letztverbraucher. Bei den sonstigen Letztverbrauchern wird zudem zwischen Kunden mit Standardlastprofil (SLP) und Kunden mit registrierender Leistungsmessung (RLM) unterschieden.
Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Erdgas überwiegend für den Eigenverbrauch im Haushalt oder für den einen Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden nicht übersteigenden Eigenverbrauch für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke kaufen.
Sonstige Letztverbraucher beziehen über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Erdgas in Niederdruck für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden.
Ersatzversorgung von Haushaltskunden
Brutto-Preise gültig ab 01.07.2025 mit Bestabrechnung | ||
---|---|---|
Jahresverbrauch | Grundpreis | Arbeitspreis |
bis 6.000 | 5,36 € | 13,42 ct |
ab 6.001 | 10,41 € | 12,41 ct |
Ersatzversorgung sonstiger Letztverbraucher (SLP)
Brutto-Preise gültig ab 01.07.2025 | Grundpreis pro Monat | Arbeitspreis pro kWh |
---|---|---|
| 10,41 € | 12,41 ct |
Ersatzversorgung RLM
Für RLM-Kunden in der Ersatzversorgung gibt es einen Grundpreis und einen Arbeitspreis Energie. Zu diesen Preisbestandteilen kommen die staatlich und regulatorisch veranlassten Preisbestandteile jeweils in der für die Belieferung der betroffenen Verbrauchsstelle anfallenden Höhe hinzu. Damit ist der von RLM-Kunden in der Ersatzversorgung zu zahlende Gesamtpreis je nach Kunde und Verbrauch unterschiedlich.
Details zur aktuellen Preiszusammensetzung finden Sie . in unserem Preisblatt
Alle Preisblätter der letzten 6 Monate finden Sie unten auf der Seite.
Preise gültig ab 01.07.2025 | Grundpreis pro Monat netto | Arbeitspreis pro kWh netto |
---|---|---|
| 300 € | 6,01 ct |
Zu den dargestellten Preisen kommen die Netzentgelte, die Konzessionsabgabe, die Messentgelte, die Bilanzierungsumlage, das VHP-Entgelt, der CO2-Preis, die Energiesteuer sowie die Gasspeicherumlage gem. § 35e EnWG in jeweils der Höhe hinzu, in der sie bei Belieferung des Kunden anfallen. Die dargestellten Preise und Preisbestandteile sind Nettopreise, auf die die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden gesetzlichen Höhe erhoben wird.
Rechtliche Grundlagen für die Ersatzversorgung
Die Ersatzversorgung erfolgt auf der Grundlage der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und der Ergänzenden Bedingungen zur GasGVV. Beides finden Sie im Downloadbereich.
Weitere Informationen zur Ersatzversorgung:
- Die Ersatzversorgung umfasst sowohl die Netznutzung als auch die Messung.
- Ihren Zahlungsverpflichtungen für die Ersatzversorgung in den oben genannten Netzgebieten können Sie nachkommen, indem Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, die fälligen Beträge überweisen oder bar im Kundenbüro in unserer Hauptverwaltung, Büdnergasse 1, 14552 Michendorf, einzahlen.
- Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne von § 6 Abs. 3 der GasGVV können nur gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Im Übrigen haftet die EMB Energie Brandenburg GmbH nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Die Ersatzversorgung endet automatisch wenn die Gasbelieferung auf Grundlage eines Gasliefervertrages erfolgt, spätestens jedoch nach drei Monaten. Einen Lieferantenwechsel ermöglicht die EMB Energie Brandenburg GmbH zügig und unentgeltlich.
- Aktuelle Informationen zu den geltenden Angeboten und Preisen sowie zu eventuellen Wartungsentgelten und gebündelten Produkten oder Leistungen können unter abgerufen werden. https://www.energie-brandenburg.de
- Informationen zu Ihren Rechten bei Beschwerden und zu Streitbeilegungsverfahren, die Ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen, sowie Hinweise zum Verbraucherservice der Bundesnetzagentur finden Sie unter: https://www.energie-brandenburg.de/beschwerdemanagement
Weitere Informationen zur Ersatzversorgung von Energie Brandenburg
- Die Ersatzversorgung umfasst sowohl die Netznutzung als auch die Messung.
- Ihren Zahlungsverpflichtungen für die Ersatzversorgung in den oben genannten Netzgebieten können Sie nachkommen, indem Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, die fälligen Beträge überweisen oder bar im Kundenbüro von Energie Brandenburg Hauptverwaltung, Büdnergasse 1, 14552 Michendorf, einzahlen.
- Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne von § 6 Abs. 3 der GasGVV können nur gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Im Übrigen haftet Energie Brandenburg nach den gesetzlichen Vorschriften.
- Die Ersatzversorgung endet automatisch wenn die Gasbelieferung auf Grundlage eines Gasliefervertrages erfolgt, spätestens jedoch nach drei Monaten.
- Aktuelle Informationen zu den geltenden Angeboten und Preisen sowie zu eventuellen Wartungsentgelten und gebündelten Produkten oder Leistungen können unter https://www.energie-brandenburg.de/ abgerufen werden.
- Informationen zu Ihren Rechten bei Beschwerden und zu Streitbeilegungsverfahren, die Ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen, sowie Hinweise zum Verbraucherservice der Bundesnetzagentur finden Sie unter: https://www.energie-brandenburg.de/beschwerdemanagement
Downloads
- Ergänzende Bedingungen zur GasGVV PDF, 87 KB
- GasGVV PDF, 132 KB
- Preisblatt Energie Brandenburg Ersatzversorgung, gültig ab 01.07.2025 PDF, 161 KB
- Preisblatt EMB Ersatzversorgung, gültig ab 01.06.2025 PDF, 1 MB
- Preisblatt EMB Ersatzversorgung, gültig ab 01.05.2025 PDF, 1 MB
- Preisblatt EMB Ersatzversorgung, gültig ab 01.04.2025 PDF, 1 MB
- Preisblatt EMB Ersatzversorgung, gültig ab 01.03.2025 PDF, 1 MB
- Preisblatt EMB Ersatzversorgung, gültig ab 15.02.2025 PDF, 1 MB
- Preisblatt EMB Ersatzversorgung, gültig ab 01.02.2025 PDF, 1 MB
- Preisblatt SpreeGas Ersatzversorgung, gültig ab 01.06.2025 PDF, 947 KB
- Preisblatt SpreeGas Ersatzversorgung, gültig ab 01.05.2025 PDF, 1 MB
- Preisblatt SpreeGas Ersatzversorgung, gültig ab 01.04.2025 PDF, 949 KB
- Preisblatt SpreeGas Ersatzversorgung, gültig ab 01.03.2025 PDF, 942 KB
- Preisblatt SpreeGas Ersatzversorgung, gültig ab 15.02.2025 PDF, 715 KB
- Preisblatt SpreeGas Ersatzversorgung, gültig ab 01.02.2025 PDF, 715 KB
- Preisblatt SpreeGas Ersatzversorgung, gültig ab 01.01.2025 PDF, 558 KB
- Datenschutzhinweise PDF, 119 KB
- Muster-Abwendungsvereinbarung PDF, 1 MB
Häufige Fragen
Wir geben Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Ersatzversorgung:
Definition von Haushaltskunden
Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend im eigenen Haushalt (privat) nutzen oder deren Eigenverbrauch für gewerbliche, landwirtschaftliche oder berufliche Zwecke nicht die Grenze von 10.000 Kilowattstunden pro Jahr übersteigt.
Wieso unterscheiden sich die Preise in Grund- und Ersatzversorgung?
Die Preise in der Ersatzversorgung berücksichtigen die aufgrund der kurzfristig notwendigen Beschaffung von Gasmengen anfallenden abweichenden Beschaffungskosten. In der Grundversorgung ist eine kurzfristige Beschaffung dagegen in der Regel nicht notwendig.
Wie kann ich die Ersatzversorgung kündigen beziehungsweise verlassen?
Die maximal drei Monate dauernde Ersatzversorgung endet automatisch, wenn die Belieferung aufgrund eines Energieliefervertrages erfolgt. Das heißt: Sie können jederzeit die Ersatzversorgung durch Abschluss eines Gasliefervertrags beenden. Auf unser Website finden Sie alternative Angebote in unserem Tarifrechner. Ihnen steht es aber auch frei, zu einem anderen Versorger zu wechseln.
Wann erfolgt die Anmeldung in der Ersatzversorgung?
Die Ersatzversorgung durch den Grund- und Ersatzversorger greift nach § 38 Absatz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), wenn der Letztverbraucher Energie aus dem Versorgungsnetz in Niederspannung oder Niederdruck bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der vom Kunden gewählte Lieferant nicht in der Lage ist, die Versorgung aufzunehmen beziehungsweise fortzuführen und der Kunde gleichwohl Energie aus dem Netz entnimmt. Als typische Sachverhalte, die regelmäßig zur Ersatzversorgung führen, gelten:
- Insolvenz des bisherigen Lieferanten
- Unrechtmäßige Kündigung beziehungsweise Liefereinstellung durch bisherigen Lieferanten
- Kündigung des Netznutzungsvertrages beziehungsweise Bilanzkreisvertrages des Lieferanten (beides sind Verträge, ohne die der bisherige Lieferant seine Kunden nicht mehr beliefern kann)
- Verzögerter Lieferantenwechsel
Definition von sonstigen Letztverbrauchern
Sonstige Letztverbraucher sind Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Erdgas in Niederdruck für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden beziehen.