Ihre Gastarife mit Klimabeitrag.
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Die Grundversorgung mit Gas stellt sicher, dass alle Haushalte in Brandenburg kontinuierlich mit Gas versorgt werden. In die Grundversorgung gelangen Sie automatisch, wenn Sie keinen Gasvertrag abschließen oder wenn Ihr aktueller Gasvertrag ausläuft und Sie keinen neuen Gasanbieter wählen.
Unser Grundversorgungstarif ERDGAS | Basis Komfort steht allen Haushaltskundinnen und -kunden im Energie Brandenburg Grundversorgungsgebiet offen. Der Wechsel ist einfach: Indem Sie den Vertrag bei Ihrem bisherigen Energieunternehmen kündigen, wechseln Sie automatisch in den Energie Brandenburg Grundversorgungstarif. Wenige Tage nachdem ihr alter Vertrag ausgelaufen ist, heißt Energie Brandenburg Sie willkommen.
Mit der Bestabrechnung in der Grundversorgung legen wir Ihrer jährlichen Abrechnung automatisch die Preisstufe zugrunde, die für Ihren individuellen Jahresverbrauch die günstigste ist.
Als Traditionsunternehmen beliefern wir unsere Kundinnen und Kunden seit 1991 zuverlässig mit Energie von hier. Profitieren Sie von unserem maßgeschneiderten Serviceangeboten.
Ohne Mindestvertragslaufzeit: Mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen in der Grundversorgung können Sie unkompliziert Ihren aktuellen Tarif oder Ihren Versorger wechseln.
In der Gas-Grundversorgung der EMB Energie Brandenburg GmbH gelten die folgenden Preise:
| Brutto-Preise gültig ab 01.04.2024 mit Bestabrechnung | ||
|---|---|---|
| Jahresverbrauch | Grundpreis | Arbeitspreis |
| bis 6.000 | 5,36 € | 13,15 ct |
| ab 6.001 | 10,41 € | 12,14 ct |
Details zur Preiszusammensetzung finden Sie in unserem Preisblatt.
Wir geben Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Grundversorgung:
Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend im eigenen Haushalt (privat) nutzen oder deren Eigenverbrauch für gewerbliche, landwirtschaftliche oder berufliche Zwecke nicht die Grenze von 10.000 Kilowattstunden pro Jahr übersteigt.
Die Preise in der Ersatzversorgung berücksichtigen die aufgrund der kurzfristig notwendigen Beschaffung von Gasmengen anfallenden abweichenden Beschaffungskosten. In der Grundversorgung ist eine kurzfristige Beschaffung dagegen in der Regel nicht notwendig.
Die maximal drei Monate dauernde Ersatzversorgung endet automatisch, wenn die Belieferung aufgrund eines Energieliefervertrages erfolgt. Das heißt: Sie können jederzeit die Ersatzversorgung durch Abschluss eines Gasliefervertrags beenden. Auf unser Website finden Sie alternative Angebote in unserem Tarifrechner. Ihnen steht es aber auch frei, zu einem anderen Versorger zu wechseln.
Die Ersatzversorgung durch den Grund- und Ersatzversorger greift nach § 38 Absatz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), wenn der Letztverbraucher Energie aus dem Versorgungsnetz in Niederspannung oder Niederdruck bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der vom Kunden gewählte Lieferant nicht in der Lage ist, die Versorgung aufzunehmen beziehungsweise fortzuführen und der Kunde gleichwohl Energie aus dem Netz entnimmt. Als typische Sachverhalte, die regelmäßig zur Ersatzversorgung führen, gelten:
Sonstige Letztverbraucher sind Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Erdgas in Niederdruck für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden beziehen.
Die Grundversorgung erfolgt auf der Grundlage der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und den Ergänzenden Bedingungen der EMB Energie Brandenburg GmbH zur GasGVV. Beides finden Sie im Downloadbereich.