Landschaftsaufnahme: Stadt Brandenburg an der Havel aus der Vogelperspektive.

Die Grundversorgung der EMB Energie Brandenburg GmbH: ERDGAS | Basis.

In der Grundversorgung der EMB Energie Brandenburg GmbH wurde bis einschließlich 30.06.2025 – je nach Netzgebiet – zwischen dem Tarif EMB Basis und dem Tarif SpreeGas Basis unterschieden.

Zum 01.07.2025 wurden die beiden Marken EMB und SpreeGas der EMB Energie Brandenburg GmbH unter der neuen einheitlichen Marke Energie Brandenburg gebündelt. Im Rahmen dessen gibt es seit dem 01.07.2025 nur noch einen einheitlichen Grundversorgungstarif in allen Netzgebieten, in denen die EMB Energie Brandenburg GmbH Grundversorger ist.

Der Grundversorgungstarif heißt ERDGAS | Basis.

Die seit 01.04.2025 gültigen Arbeits- und Grundpreise innerhalb der jeweiligen Preisstufen bleiben der Höhe nach unverändert. Durch die Umstellung hat kein Kunde einen Nachteil.

Das sind die Vorteile der Grundversorgung ERDGAS | Basis

Bestabrechnung

Mit der Bestabrechnung in der Grundversorgung legen wir Ihrer (Jahres-)Abrechnung automatisch die Preisstufe zugrunde, die für Ihren individuellen Jahresverbrauch am günstigsten ist.

Energieversorgung mit Tradition

Als langjähriges Energieversorgungsunternehmen beliefern wir seit Jahren unsere Kunden mit Energie. Profitieren Sie von unserem maßgeschneiderten Serviceangeboten.

Keine Mindestvertragslaufzeit

Ohne Mindestvertragslaufzeit haben Sie mehr Freiheit. Mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen in der Grundversorgung können Sie unkompliziert in einen anderen Tarif wechseln oder einen Versorgerwechsel vornehmen.

ERDGAS | Basis: Preise für die Grundversorgung

In der Gas-Grundversorgung der EMB Energie Brandenburg GmbH gelten die folgenden Preise:

Brutto-Preise gültig ab 01.04.2024 mit Bestabrechnung

Aktuelle Brutto-Preise in der Gas-Grundversorgung gültig ab 01.04.2024

Jahresverbrauch
in kWh

Grundpreis
je Monat

Arbeitspreis
je kWh

bis 6.000

5,36 €

13,15 ct

ab 6.001

10,41 €

12,14 ct

Details zur Preiszusammensetzung finden Sie in unserem Preisblatt.

Häufige Fragen

Wir geben Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Grundversorgung:

Definition von Haushaltskunden

Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend im eigenen Haushalt (privat) nutzen oder deren Eigenverbrauch für gewerbliche, landwirtschaftliche oder berufliche Zwecke nicht die Grenze von 10.000 Kilowattstunden pro Jahr übersteigt.

Wieso unterscheiden sich die Preise in Grund- und Ersatzversorgung?

Die Preise in der Ersatzversorgung berücksichtigen die aufgrund der kurzfristig notwendigen Beschaffung von Gasmengen anfallenden abweichenden Beschaffungskosten. In der Grundversorgung ist eine kurzfristige Beschaffung dagegen in der Regel nicht notwendig.

Wie kann ich die Ersatzversorgung kündigen beziehungsweise verlassen?

Die maximal drei Monate dauernde Ersatzversorgung endet automatisch, wenn die Belieferung aufgrund eines Energieliefervertrages erfolgt. Das heißt: Sie können jederzeit die Ersatzversorgung durch Abschluss eines Gasliefervertrags beenden. Auf unser Website finden Sie alternative Angebote in unserem Tarifrechner. Ihnen steht es aber auch frei, zu einem anderen Versorger zu wechseln.

Wann erfolgt die Anmeldung in der Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung durch den Grund- und Ersatzversorger greift nach § 38 Absatz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), wenn der Letztverbraucher Energie aus dem Versorgungsnetz in Niederspannung oder Niederdruck bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der vom Kunden gewählte Lieferant nicht in der Lage ist, die Versorgung aufzunehmen beziehungsweise fortzuführen und der Kunde gleichwohl Energie aus dem Netz entnimmt. Als typische Sachverhalte, die regelmäßig zur Ersatzversorgung führen, gelten:

  • Insolvenz des bisherigen Lieferanten
  • Unrechtmäßige Kündigung beziehungsweise Liefereinstellung durch bisherigen Lieferanten
  • Kündigung des Netznutzungsvertrages beziehungsweise Bilanzkreisvertrages des Lieferanten (beides sind Verträge, ohne die der bisherige Lieferant seine Kunden nicht mehr beliefern kann)
  • Verzögerter Lieferantenwechsel
Definition von sonstigen Letztverbrauchern

Sonstige Letztverbraucher sind Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Erdgas in Niederdruck für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden beziehen.

Rechtliche Grundlagen für die Grundversorgung

Die Grundversorgung erfolgt auf der Grundlage der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und den Ergänzenden Bedingungen der EMB Energie Brandenburg GmbH zur GasGVV. Beides finden Sie im Downloadbereich.

Weitere Informationen zum Grundversorgungsvertrag ERDGAS | Basis:

  • Es handelt sich um einen sogenannten „kombinierten Vertrag“. Das bedeutet: Der Vertrag umfasst sowohl die Netznutzung als auch die Messung. Sämtliche dafür anfallende Kosten sind in dem vom Kunden zu zahlenden Grund- bzw. Arbeitspreis enthalten
  • Die Jahresverbrauchsabrechnung wird grundsätzlich jährlich nach der turnusmäßigen Verbrauchsablesung erstellt.
  • Ihren Zahlungsverpflichtungen können Sie nachkommen, indem Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, die fälligen Beträge überweisen oder bar im Kundenbüro der EMB-Hauptverwaltung, Büdnergasse 1, 14552 Michendorf, einzahlen.
  • Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne von § 6 Abs. 3 der GasGVV können nur gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Im Übrigen haftet der Grundversorger nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Einen Lieferantenwechsel ermöglicht die EMB Energie Brandenburg GmbH zügig und unentgeltlich.
  • Preisanpassungen erfolgen auf Grundlage von § 5 Abs. 2 GasGVV.
  • Der Grundversorgungsvertrag ist vom Kunden jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündbar.
  • Aktuelle Informationen zu den geltenden Angeboten und Preisen sowie zu eventuellen Wartungsentgelten und gebündelten Produkten oder Leistungen können unter https://www.energie-brandenburg.de abgerufen werden.
  • Informationen zu Ihren Rechten bei Beschwerden und zu Streitbeilegungsverfahren, die Ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen, sowie Hinweise zum Verbraucherservice der Bundesnetzagentur finden Sie unter: www.energie-brandenburg.de/beschwerdemanagement

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