Ein Mann sitzt unzufreiden zwischen den Beinen zwei andere Männer in einer Saune

Grundversorgung ERDGAS | Basis. Wir werden mit jedem warm.

Die Grundversorgung mit Gas stellt sicher, dass alle Haushalte in Brandenburg kontinuierlich mit Gas versorgt werden. In die Grundversorgung gelangen Sie automatisch, wenn Sie keinen Gasvertrag abschließen oder wenn Ihr aktueller Gasvertrag ausläuft und Sie keinen neuen Gasanbieter wählen.

Unser Grundversorgungstarif ERDGAS | Basis Komfort steht allen Haushaltskundinnen und -kunden im Energie Brandenburg Grundversorgungsgebiet offen. Der Wechsel ist einfach: Indem Sie den Vertrag bei Ihrem bisherigen Energieunternehmen kündigen, wechseln Sie automatisch in den Energie Brandenburg Grundversorgungstarif. Wenige Tage nachdem ihr alter Vertrag ausgelaufen ist, heißt Energie Brandenburg Sie willkommen.

Das sind die Vorteile der Grundversorgung ERDGAS | Basis.

Bestabrechnung

Mit der Bestabrechnung in der Grundversorgung legen wir Ihrer jährlichen Abrechnung automatisch die Preisstufe zugrunde, die für Ihren individuellen Jahresverbrauch die günstigste ist.

Energie von hier

Als Traditionsunternehmen beliefern wir unsere Kundinnen und Kunden seit 1991 zuverlässig mit Energie von hier. Profitieren Sie von unserem maßgeschneiderten Serviceangeboten.

Flexibel wechseln

Ohne Mindestvertragslaufzeit: Mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen in der Grundversorgung können Sie unkompliziert Ihren aktuellen Tarif oder Ihren Versorger wechseln.

ERDGAS | Basis: Preise für die Grundversorgung.

In der Gas-Grundversorgung der EMB Energie Brandenburg GmbH gelten die folgenden Preise:

Brutto-Preise gültig ab 01.04.2024 mit Bestabrechnung

Aktuelle Brutto-Preise in der Gas-Grundversorgung gültig ab 1. April 2024

Jahresverbrauch
in kWh

Grundpreis
je Monat

Arbeitspreis
je kWh

bis 6.000

5,36 €

13,15 ct

ab 6.001

10,41 €

12,14 ct

Aktuelle Brutto-Preise in der Gas-Grundversorgung gültig ab 1. April 2024

Details zur Preiszusammensetzung finden Sie in unserem Preisblatt.

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Wald von unten betrachtet, sodass die Baumkronen und der Himmel zu sehen sind.

Häufige Fragen.

Wir geben Ihnen Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Grundversorgung:

Definition von Haushaltskunden

Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend im eigenen Haushalt (privat) nutzen oder deren Eigenverbrauch für gewerbliche, landwirtschaftliche oder berufliche Zwecke nicht die Grenze von 10.000 Kilowattstunden pro Jahr übersteigt.

Wieso unterscheiden sich die Preise in Grund- und Ersatzversorgung?

Die Preise in der Ersatzversorgung berücksichtigen die aufgrund der kurzfristig notwendigen Beschaffung von Gasmengen anfallenden abweichenden Beschaffungskosten. In der Grundversorgung ist eine kurzfristige Beschaffung dagegen in der Regel nicht notwendig.

Wie kann ich die Ersatzversorgung kündigen beziehungsweise verlassen?

Die maximal drei Monate dauernde Ersatzversorgung endet automatisch, wenn die Belieferung aufgrund eines Energieliefervertrages erfolgt. Das heißt: Sie können jederzeit die Ersatzversorgung durch Abschluss eines Gasliefervertrags beenden. Auf unser Website finden Sie alternative Angebote in unserem Tarifrechner. Ihnen steht es aber auch frei, zu einem anderen Versorger zu wechseln.

Wann erfolgt die Anmeldung in der Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung durch den Grund- und Ersatzversorger greift nach § 38 Absatz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), wenn der Letztverbraucher Energie aus dem Versorgungsnetz in Niederspannung oder Niederdruck bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der vom Kunden gewählte Lieferant nicht in der Lage ist, die Versorgung aufzunehmen beziehungsweise fortzuführen und der Kunde gleichwohl Energie aus dem Netz entnimmt. Als typische Sachverhalte, die regelmäßig zur Ersatzversorgung führen, gelten:

  • Insolvenz des bisherigen Lieferanten
  • Unrechtmäßige Kündigung beziehungsweise Liefereinstellung durch bisherigen Lieferanten
  • Kündigung des Netznutzungsvertrages beziehungsweise Bilanzkreisvertrages des Lieferanten (beides sind Verträge, ohne die der bisherige Lieferant seine Kunden nicht mehr beliefern kann)
  • Verzögerter Lieferantenwechsel
Definition von sonstigen Letztverbrauchern

Sonstige Letztverbraucher sind Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Erdgas in Niederdruck für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden beziehen.

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Ein älteres Ehepaar sitzt auf der Terrasse und schaut auf einen Laptop

Rechtliche Grundlagen für die Grundversorgung.

Die Grundversorgung erfolgt auf der Grundlage der Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) und den Ergänzenden Bedingungen der EMB Energie Brandenburg GmbH zur GasGVV. Beides finden Sie im Downloadbereich.

Weitere Informationen zum Grundversorgungsvertrag ERDGAS | Basis:

  • Es handelt sich um einen sogenannten „kombinierten Vertrag“. Das bedeutet: Der Vertrag umfasst sowohl die Netznutzung als auch die Messung. Sämtliche dafür anfallende Kosten sind in dem von den Kundinnen und Kunden zu zahlenden Grund- beziehungsweise Arbeitspreis enthalten.
  • Die Jahresverbrauchsabrechnung wird grundsätzlich jährlich nach der turnusmäßigen Verbrauchsablesung erstellt.
  • Ihren Zahlungsverpflichtungen können Sie nachkommen, indem Sie ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen, die fälligen Beträge überweisen oder bar im Kundenbüro der Energie-Brandenburg-Hauptverwaltung, Büdnergasse 1, 14552 Michendorf, einzahlen.
  • Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne von Paragraf 6, Absatz 3 der GasGVV können nur gegen den Netzbetreiber geltend gemacht werden. Im Übrigen haftet der Grundversorger nach den gesetzlichen Vorschriften.
  • Einen Lieferantenwechsel ermöglicht die EMB Energie Brandenburg GmbH zügig und unentgeltlich.
  • Preisanpassungen erfolgen auf Grundlage von Paragraf 5, Absatz 2 GasGVV.
  • Der Grundversorgungsvertrag kann von den Kundinnen und Kunden jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.
  • Aktuelle Informationen zu den geltenden Angeboten und Preisen sowie zu eventuellen Wartungsentgelten und gebündelten Produkten oder Leistungen können Sie unter www.energie-brandenburg.de abrufen.
  • Informationen zu Ihren Rechten bei Beschwerden und zu Streitbeilegungsverfahren, die Ihnen im Streitfall zur Verfügung stehen, sowie Hinweise zum Verbraucherservice der Bundesnetzagentur finden Sie unter: www.energie-brandenburg.de/beschwerdemanagement

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