
UNSERE FÖRDERPROGRAMME FÜR MODERNE ENERGIELÖSUNGEN.
Freuen Sie sich über unseren Zuschuss für Ihr Vorhaben
Unsere Energie Brandenburg Förderprogramme für moderne Energielösungen
Für den Wechsel zu einer klimafreundlichen Heiztechnik stellt Energie Brandenburg umfangreiche Fördermittel bereit. Damit unterstützen wir Sie, Energie und Kosten zu sparen und die Umwelt zu schonen. Folgende Förderungen bieten wir derzeit an:

Annika Schoe
Kundenbüro Michendorf
400 Euro Wärmepumpenförderung
Energie-Brandenburg-Förderung für Elektro-Wärmepumpen: 400 Euro
Elektro-Wärmepumpen kombinieren Umweltwärme und effiziente Heiztechnik in einem Gerät. Sie zählen zu den effektivsten Systemen und werden gerade in Neubauten immer beliebter. Energie Brandenburg unterstützt Sie im Grundversorgungsgebiet mit 400 Euro Energie-Brandenburg-Förderung pro Elektro-Wärmepumpe zur Wärme- und Kälteversorgung in kleineren Wohn- und Gewerbeobjekten bei Heizungsmodernisierung oder Installation im Neubau.
Die Vorteile einer Elektro-Wärmepumpe
- Kostengünstiger Betrieb durch Nutzung von Umweltenergie mit hohem Wirkungsgrad
- Energieeinsparungen durch Umweltwärme von 25 bis 30 Prozent
- Reduzierung der klimaschädlichen CO2-Emissionen
- Geräuscharme Energieerzeugung, fast wartungsfreier Betrieb
- 400 Euro Energie-Brandenburg-Förderung je Elektro Wärmepumpe

Annika Schoe
Kundenbüro Michendorf
Fragen und Antworten zu den allgemeinen Förderbedingungen
Allgemeine Förderbedingungen
- Die Förderungen sind ein Angebot von Energie Brandenburg. Die Beantragung einer Förderung kann formlos sein und muss vor Beginn, der Modernisierung oder des Neubaus Ihrer Anlage erfolgen.
- Die Förderungen gelten nur für Anlagen im Grundversorgungsgebiet von Energie Brandenburg.
- Die Auszahlung der Fördersummen erfolgt nach Inbetriebsetzung der Anlage, welche Energie Brandenburg spätestens bis zum 30. Juni 2026 nachgewiesen werden muss.
- Die Entscheidung über die Förderung einer Maßnahme obliegt allein von Energie Brandenburg. Energie Brandenburgbehält sich vor, die gemachten Angaben auch vor Ort zu überprüfen.
- Die Installation und die Wartung der Anlagen dürfen grundsätzlich nur durch ein zugelassenes Vertragsinstallationsunternehmen erfolgen. Für den Einbau der Anlagen erforderliche behördliche Genehmigungen sind vom Antragssteller selbst einzuholen; anfallende Gebühren bzw. Kosten sind durch den Antragssteller selbst zu tragen.
Besondere Bedingungen für die Wärmepumpenförderung
- Voraussetzung für die Zahlung der Förderung von Elektro-Wärmepumpen ist die Belieferung mit Strom von Energie Brandenburg für die Wärmepumpe und den übrigen Haushaltsverbrauch für vier Jahre.
- Sollten Sie in dieser Zeit kein Strom mehr von Energie Brandenburg beziehen, ist die Fördersumme zeitanteilig zurückzuzahlen.
Weiteren Angebote von Energie Brandenburg rund um die Heizungsmodernisierung
- „Meine Wärmepumpe“: Lieferung und Montage einer Wärmepumpe
- Vermittlung des Gas-Hausanschlusses
- Vermittlung der Entsorgung alter Öltankanlagen
- zuverlässige Gas- und Stromlieferung durch Energie Brandenburg
Staatlichen Zuschuss sichern
Bei der Modernisierung Ihrer Heizung können Sie noch mehr sparen. Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) können Sie sich staatliche Zuschüsse für den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern sichern. Wer seine alte Heizung durch eine moderne Wärmepumpe ersetzt, kann bis zu 70 Prozent Zuschuss erhalten. Mehr dazu finden Sie im der KFW. Merkblatt BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude