Unsere Kundenbüros im Überblick.
Wir sind ganz in Ihrer Nähe: Hier finden Sie die Adressen und Kontaktdaten unserer Kundenbüros in Brandenburg.
Ihr Büro findenWir beantworten häufig gestellte Fragen zu unseren Dienstleistungen und Produkten. Navigieren Sie sich über das Inhaltsverzeichnis zu dem Themenabschnitt, der Sie interessiert.
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zu unserem Kundenservice und Ihrer Vertragsverwaltung.
Ihren aktuellen Zählerstand benötigen wir zur Jahresrechnung, zum Vertragsbeginn sowie zum Vertragsende. Am einfachsten teilen Sie uns Ihren Zählerstand über den Onlineservice MEINE ENERGIE mit.
In der Regel erhalten Sie von uns einmal pro Jahr eine Abrechnung. Hierfür benötigen wir Ihren aktuellen Zählerstand. Die Ablesung für diese Jahresabrechnung bezeichnen wir auch als Turnusablesung.
Ihr Zählerstand kann nicht nur direkt vor der nächsten Jahresrechnung, sondern auch zu einem gewünschten Termin abgelesen werden. Diesen Zählerstand bezeichnen wir als Zwischenablesung.
Sie können einen bereits mitgeteilten Zählerstand leider nicht mehr ändern. Kontaktieren Sie uns deshalb bitte über das Kontaktformular und teilen Sie uns den korrekten Zählerstand mit.
Nein, das ist nicht notwendig. Auf Wunsch können Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand aber jederzeit mitteilen. Am einfachsten und schnellsten geht das über den Onlineservice MEINE ENERGIE.
Ihr Messstellenbetreiber ist grundsätzlich der örtliche Netzbetreiber, so Sie als Nutzerin oder Nutzer eines Anschlusses keine Vereinbarung mit einem anderen Unternehmen über den Messstellenbetrieb geschlossen haben.
Es steht Ihnen grundsätzlich frei, einen anderen Messstellenbetreiber zu wählen. Wenn Sie Ihren Messstellenbetreiber noch nie gewechselt haben, ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber für den Messstellenbetrieb Ihres Zählers verantwortlich.
Die Kosten für Ihren intelligenten Zähler, den Einbau, Betrieb und die Wartung tragen zunächst die Messstellenbetreiber. Diese stellen die Kosten für die Messung den Stromkundinnen und -kunden in Rechnung. Dabei dürfen sie die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen nicht übersteigen.
Falls der Zählerkasten für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, tragen die Anschlussnehmenden – also die Haus- oder Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer – die Kosten.
Wenn Energie Brandenburg kein Zählerstand vorliegt, müssen wir den Verbrauch für die Jahresabrechnung schätzen. Die Schätzung führen wir auf Grundlage des bisherigen Verbrauchs durch. Möchten Sie den tatsächlichen Zählerstand nachträglich abgeben, können Sie das jederzeit über unseren Onlineservice MEINE ENERGIE tun. Anschließend erhalten Sie eine korrigierte Rechnung.
Ihre bereits erfassten Zählerstände finden Sie in Ihrem Onlineservice MEINE ENERGIE oder auf Ihrer Rechnung.
Ein digitaler Stromzähler speichert die Stromverbrauchsdaten und stellt sie auf einem Bildschirm dar. Aktuell wird der Stromverbrauch in der Regel noch mit einem mechanischen Stromzähler gemessen. Der Zählerstand wird jährlich vor Ort abgelesen. Teilweise sind aber auch schon moderne Messeinrichtungen installiert.
Wird dieser digitale Stromzähler um eine Kommunikationseinheit – das sogenannte Smart-Meter-Gateway – ergänzt, spricht man von einem intelligenten Messsystem. Das Smart-Meter-Gateway, eine Art Datendrehscheibe, kann die Messwerte verarbeiten, automatisch übermitteln und Zugriffsrechte verwalten. Smart Meter kommen künftig vor allem bei Großverbraucherinnen und -verbrauchern zum Einsatz.
In allen Haushalten sollen die bisherigen Stromzähler bis 2032 durch digitale Stromzähler ersetzt werden. Das zusätzliche Smart-Meter-Gateway, mit dem digitale Stromzähler zu intelligenten Messsystemen aufgerüstet werden können, soll im Regelfall nur bei Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden eingebaut werden. Die meisten Privathaushalte sind nicht betroffen, weil sie weniger Strom verbrauchen.
Am einfachsten können Sie den Zählerstand über Ihren Onlineservice MEINE ENERGIE eingeben. Notieren Sie sich bitte zuvor die Zählernummer, den Zählerstand und das Ablesedatum.
Die Nummer finden Sie direkt an Ihrem Zähler. Meist ist sie oberhalb oder unterhalb eines Strichcodes als mehrstellige Nummer eingeprägt.
Ihr Netzbetreiber liest einmal jährlich Ihren Zählerstand ab oder fordert Sie zur Mitteilung Ihres Zählerstandes auf. Dieser wird uns im Anschluss automatisch übermittelt. Der Zeitpunkt der Ablesung ist nicht immer mit dem Zeitpunkt der Rechnungserstellung identisch.
Damit wir dennoch eine aktuelle Rechnung für Sie erstellen können, kann es vorkommen, dass wir Sie um Angabe Ihres Zählerstandes bitten. Am einfachsten können Sie uns Ihren Zählerstand über den Onlineservice MEINE ENERGIE mitteilen.
Meistens finden Sie Ihren Gaszähler direkt in der Wohnung. In manchen Wohnanlagen sind Gaszähler – wie auch Stromzähler – im Treppenhaus oder im Keller verbaut. Fragen Sie am besten Ihre Hausverwaltung oder Ihren Hausmeister-Service. Sollten Sie in einem Einfamilienhaus wohnen, sind Gas- und Stromzähler in der Regel im Keller oder im Wirtschaftsraum angebracht.
Notieren Sie sich die Zahlen von links nach rechts. Die Ziffern vor dem Komma reichen für die Erfassung Ihres Zählerstandes aus. Am einfachsten können Sie uns Ihren Zählerstand über den Onlineservice MEINE ENERGIE mitteilen.
Den Abschlag berechnen wir aus Ihrem voraussichtlichen Jahresverbrauch für Strom oder Gas und den aktuellen Energiekosten. Der Schätzung Ihres voraussichtlichen Energieverbrauchs legen wir Ihren letztjährigen Verbrauch als Maßstab zugrunde. Ihre geschätzten Kosten für ein Jahr teilen wir in der Regel durch elf Abschläge, die Sie als monatliche Teilzahlung leisten. Mit der Jahresrechnung verrechnen wir die geleisteten Zahlungen mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch.
Sie sind Neukundin oder Neukunde:
Im Tarifrechner werden die monatlichen Kosten auf Grundlage des zu erwartenden Gesamtbetrages pro Jahr berechnet. Beim Abschlag werden die Gesamtkosten wiederum auf nur elf Monate umgerechnet. Deshalb ist der monatliche Betrag höher. Im zwölften Monat erfolgt die Schlussrechnung, bei der sich eine Gutschrift oder eine Nachzahlung ergibt.
Sie sind langjährige Kundin oder langjähriger Kunde:
Unsere Abschläge werden jedes Jahr bei der Jahresrechnung mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch abgeglichen. Sofern zu geringe Abschläge zu einer Nachzahlung geführt haben, erhöhen wir Ihren Abschlag. So kann eine erneute Nachzahlung vermieden werden. Aber wie auch Ihr Abschlag ausfällt: Sie zahlen immer nur das, was Sie tatsächlich verbraucht haben.
Ein Abschlag ist eine monatliche Teilzahlung für Strom oder Gas. Ihre bereits geleisteten Abschläge werden in Ihrer Jahresrechnung mit den Kosten Ihres tatsächlichen Energieverbrauchs verrechnet. In Ihrem Onlineservice MEINE ENERGIE können Sie Ihre Abschläge jederzeit anpassen.
Geben Sie Ihren Wunsch-Abschlag direkt in Ihrem Onlineservice MEINE ENERGIE ein. Wir prüfen, ob der gewünschte Abschlagsbetrag sinnvoll ist, denn der Abschlag sollte immer im Verhältnis zu Ihren jährlich zu erwartenden Gesamtkosten stehen.
In Ihrem Onlineservice MEINE ENERGIE können Sie zudem eine Empfehlung für die angemessene Abschlagshöhe erhalten. Dazu benötigen Sie lediglich Ihren aktuellen Zählerstand. Der Service errechnet automatisch einen Vorschlag, den Sie bequem übernehmen können.
Sie können bereits gezahlte Abschläge in Ihrem Onlineservice MEINE ENERGIE unter dem Punkt „Meine Zahlungen“ einsehen.
In Ihrem Onlineservice MEINE ENERGIE finden Sie diese Möglichkeit unter dem Menüpunkt „Meine Zahlungen“, „Abschlagsplan anzeigen“. Ihre Änderungen werden automatisch übernommen und zum nächstmöglichen Termin wirksam.
Im Onlineservice MEINE ENERGIE haben Sie immer und überall Zugang zu Ihrem Abschlagsplan. Zusätzlich erhalten Sie Ihren aktuellen Abschlagsplan mit unserem Begrüßungsschreiben oder mit Ihrer Jahresrechnung.
Die Anmeldung wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgreich bearbeitet. Wenn Sie von einem anderen Versorger zu Energie Brandenburg wechseln, ist der Lieferbeginn allerdings abhängig von Ihrer dort gültigen vertraglichen Bindung. Wir dürfen Sie erst beliefern, sobald der alte Vertrag abgeschlossen ist. Entsprechend kann sich der Lieferbeginn in die Zukunft verschieben. In Ihrem Begrüßungsschreiben werden Sie darüber informiert, wann genau die Belieferung durch Energie Brandenburg startet. Sie haben von Ihrem aktuellen Anbieter eine Preisanpassung erhalten? Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb von 14 Tagen zu uns wechseln.
Grundsätzlich können Sie sich jederzeit für Energie Brandenburg entscheiden und den Wechsel starten. Ab wann wir Sie beliefern können, hängt von Ihrer Vertragslaufzeit bei Ihrem aktuellen Energieversorger ab. Prüfen Sie Ihr Kündigungsdatum zum Beispiel in Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer aktuellen Rechnung.
Im Onlineservice MEINE ENERGIE informieren wir Sie kontinuierlich über den Status Ihres Auftrags – so wissen Sie genau, welche Schritte eingeleitet wurden, und haben eine Orientierung, ab wann genau wir Sie beliefern werden. Sollten Sie noch keinen Zugang haben, können Sie sich ganz einfach und schnell registrieren. Wenn Sie noch keine Vertragskontonummer haben, nehmen Sie die Auftragsnummer für die Registrierung. Diese finden Sie auf der Bestätigung Ihres Auftrags von uns.
Prüfen Sie zunächst das Datum des Wechsels. Vielleicht liegt das Ende Ihres bisherigen Gas- oder Stromlieferanten noch in der Zukunft. Solange keine Endabrechnung erstellt wurde, fallen weiterhin Abschläge für einen laufenden Vertrag bei Ihrem Vorversorger an. Ab wann genau Sie von Energie Brandenburg beliefert werden, entnehmen Sie Ihrem Auftragsstatus im Onlineservice MEINE ENERGIE.
Wenn Sie einen Sondervertrag mit Mindestvertragslaufzeit bei uns abschließen möchten, übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger für Sie, sobald Sie uns diesen Auftrag erteilen. Für den Wechsel in die Grundversorgung gelten andere Bedingungen. Wichtige Ausnahme: Sie möchten ein Sonderkündigungsrecht nutzen, weil zum Beispiel Ihr bisheriger Gas- oder Stromlieferant die Preise erhöht? Dann kündigen Sie bitte selbst bei Ihrem alten Energieversorger und schließen Sie online einen Tarif bei uns ab.
Wenn uns wichtige Angaben, die für den reibungslosen Ablauf Ihres Lieferantenwechsels erforderlich sind, fehlen, melden wir uns direkt nach Ihrer Bestellung per E-Mail bei Ihnen. Sie erhalten einen Direktlink, sodass Sie schnell und unkompliziert Ihre Daten ergänzen können und der Lieferantenwechsel sofort weiterläuft. Sollten Sie bis zwei Wochen nach Ihrem Auftrag nichts von uns hören, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular, um uns Daten zukommen zu lassen.
Ab dem 6. Juni 2025 erlaubt eine neue gesetzliche Regelung, Stromverträge nur noch in die Zukunft anzumelden oder zu kündigen. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind ab diesem Datum nicht mehr möglich. Melden Sie uns Ihren Umzug deshalb bitte immer schnellstmöglich. Sie können einfach online bei uns auf www.energie-brandenburg.de Ihren Wunschtarif abschließen.
Nein, dieses Risiko besteht nicht. Sie können sicher sein, immer versorgt zu werden. Selbst wenn sich der Lieferantenwechsel ungeplant verzögert, ist gesetzlich festgelegt, dass in der Zwischenzeit Ihr örtlicher Grundversorger für die Energielieferung einspringt.
Für einen Wechsel zu Energie Brandenburg benötigen wir nur folgende Daten:
Die Daten werden bei der Bestellung durch uns aktiv abgefragt. Sie finden diese auf Ihrer letzten Rechnung. Sollten Sie Zählernummer und Zählerstand aktuell nicht zur Hand haben, können Sie uns diese gerne nachreichen.
Ein Grundversorgungsvertrag kommt in der Regel dann mit Haushaltskunden zustande, wenn sie Erdgas aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnehmen und hierfür keinen anderweitigen Erdgasliefervertrag abgeschlossen haben. Der Gas-Grundversorger ist zugleich auch der Gas-Ersatzversorger. Letzterer springt immer dann für die Erdgaslieferung ein, wenn ein Letztverbraucher (egal, ob dieser Haushaltskunde ist oder nicht) Erdgas bezieht, ohne dass dieser einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Energieversorger insolvent gehen und die Belieferung einstellen oder wenn es zu Verzögerungen beim Lieferantenwechsel kommt. Mit der Ersatzversorgung stellt der Gesetzgeber sicher, dass allen Letztverbrauchern über einen Zeitraum von drei Monaten auch ohne einen Energieliefervertrag Erdgas fürs Heizen und Warmwasser zur Verfügung steht.
Bei Preisanpassungen Ihres Vorversorgers haben Sie – unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit – die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen zu Energie Brandenburg zu wechseln.
Wenn Sie uns keine Werbeeinwilligung erteilen, dann erhalten Sie keine Informationen über Angebote, Produkte und Dienstleistungen von Energie Brandenburg.
Energie Brandenburg geht typischerweise zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung sowie zur Vertragsabwicklung mit personenbezogenen Daten um. Nach entsprechender Einwilligung werden die Daten für interne Werbezwecke und den Versand von Newslettern genutzt.
Sie können sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow, beschweren.
Ihre personenbezogenen Daten werden über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses hinweg gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Ihre Daten gelöscht. Die Festlegung dieser Frist für personenbezogene Daten richtet sich nach der Zweckbindungsfrist (z.B. Vertragsbeendigung, Ausgleich der Schlussrechnung) sowie den gesetzlichen Verjährungs- und Aufbewahrungsfristen (z.B. drei Jahre für rückwirkende Rechnungskorrekturen).
Für eine Namensänderung wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice oder füllen Sie das Kontaktformular aus.
Ändern Sie Ihre Kontaktdaten oder Telefonnummer einfach über Ihren Onlineservice MEINE ENERGIE unter dem Menüpunkt „Mein Profil - Kontaktdaten ändern“. Alternativ können Sie unser Kontaktformular nutzen.
Bei laufendem Gas- oder Stromverbrauch muss der zu zahlende Rechnungsbetrag spätestens bis zur Erstellung der nächsten Rechnung bezahlt sein (maximal 11 Raten nicht über die nächste Rechnung hinaus). Für offene Beträge aus Schlussrechnungen sind maximal bis zu 18 Raten möglich. Auf monatliche Abschlagszahlungen ist keine Ratenzahlung möglich. Die Höhe der Mindestrate beträgt 25,00 Euro.
Es fallen eine Servicegebühr von 10 Euro sowie Zinsen ab dem ersten Tag nach Fälligkeit des Rechnungsbetrages an. Diese Beträge werden mit der ersten Rate fällig. Die Servicegebühr entfällt, wenn Sie eine Ratenzahlung über unseren Onlineservice MEINE ENERGIE abschließen.
Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung benötigen wir genaue Informationen dazu, was in Ihrer Rechnung eventuell nicht stimmt oder angepasst werden soll. Bei Korrekturen von Daten oder Zählerständen hilft uns zum Beispiel ein Wohnungsübergabeprotokoll oder ein Foto des Gas- oder Stromzählers.
Ihre Jahresrechnung setzt sich im Wesentlichen aus drei Teilen zusammen. Im ersten Teil finden Sie alle vertragsrelevanten Angaben und eine Übersicht aus Verbrauch und Ihren Abschlagszahlungen. Hieraus resultiert ein Zahlbetrag oder eine von uns zu erstattende Gutschrift. Im zweiten Teil geben wir wichtige Hinweise zu Ihrem Vertragskonto. Künftige Abschläge werden für die kommenden zwölf Monate aufgelistet. Danach finden Sie eine detaillierte Aufarbeitung der Zusammensetzung Ihres Verbrauchs.
Wenn Sie eine Ratenzahlung einrichten wollen, füllen Sie das Kontaktformular zur Beantragung von Ratenzahlung aus oder schließen Sie die Ratenzahlung über unseren Onlineservice MEINE ENERGIE ab.
Im Onlineservice MEINE ENERGIE finden Sie unter „Zahlungen“ Ihr bereits geleisteten Abschlagszahlungen in einer Übersicht. Wenn Sie wissen möchten, ob der monatlich angesetzte Abschlag für Ihren Verbrauch passend berechnet wurde, können Sie ebenfalls im Onlineservice MEINE ENERGIE jederzeit Ihren abgelesenen Zählerstand für eine Abschlagsüberprüfung mitteilen.
Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch per Kontaktformular unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer und der abweichenden Adresse mit.
Im Onlineservice MEINE ENERGIE stehen Ihnen Ihre letzten Rechnungen als PDF-Dokument zur Verfügung. Wählen Sie einfach die Rechnung aus, die Sie herunterladen möchten.
Wenn etwas bei Ihrer Rechnung nicht stimmt, können Sie unser Kontaktformular nutzen, um uns auf Fehler hinzuweisen.
Sie erhalten einmal im Jahr Ihre Jahresrechnung. Der Abrechnungszeitraum wird von Ihrem zugehörigen Netzbetreiber (Gas) oder Messstellenbetreiber (Strom) festgelegt. Für die Rechnungsstellung wird der Zählerstand zum Abrechnungsdatum benötigt. Über den Onlineservice MEINE ENERGIE können Sie Ihren Zählerstand unkompliziert melden.
Zur Berechnung der verbrauchten Kilowattstunden (kWh) wird der abgelesene Verbrauch in Kubikmetern (m3) mit dem Brennwert und der Zustandszahl multipliziert. Die Rechnung lautet wie folgt: m³ x Brennwert x Zustandszahl = kWh
Liegt uns zum Stichtag kein abgelesener Zählerstand vor, wird dieser von Ihren zuständigen Netzbetreiber (Gas) oder Messstellenbetreiber (Strom) rechnerisch ermittelt. Diese Berechnung ergibt sich aus der Methode der Verbrauchsschätzung, die nach den einschlägigen technischen Regelwerken (z.B. Metering-Code VDE-AR-N 4400, DVGW-Norm G685) erfolgt.
Sie erhalten Ihre Jahresrechnung zu einem festgesetzten Abrechnungstermin. Dieser wird vom Netzbetreiber vorgegeben. Zur Jahresabrechnung wird Ihr Zählerstand vom Netzbetreiber abgelesen, damit Ihre Rechnung erstellt werden kann.
Die Höhe der berechneten Mehrwertsteuer finden Sie auf Ihrer Rechnung, die Sie über den Onlineservice MEINE ENERGIE abrufen können. Entscheidend für die Berücksichtigung des temporär reduzierten Mehrwertsteuersatzes ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dieser ist bei Lieferungen von Strom, Gas und Wärme als der Zeitpunkt definiert, für den der Zählerstand zur (Jahres-)Abrechnung ermittelt wurde. Sollte der Ablesezeitpunkt des Zählers in die Zeit zwischen 01. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 gefallen sein, berechnet Energie Brandenburg für den gesamten Abrechnungszeitraum 16 Prozent Mehrwertsteuer. Fällt der Ablesezeitpunkt in die Zeit nach dem 01. Januar 2021, legen wir für Energielieferungen, die im Lieferzeitraum 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 erfolgt sind, – soweit gesetzlich zulässig – nur die gesenkte Mehrwertsteuer zugrunde.
Bei der Wohnungs- beziehungsweise Schlüsselübergabe lesen Sie in der alten Wohnung sowie in der neuen Wohnung den Zählerstand ab. Den notierten Zählerstand können Sie bequem im Onlineservice Meine ENERGIE mitteilen. Ihre Schlussrechnung für Ihr altes Zuhause erhalten Sie an Ihre neue Adresse.
Bislang war es möglich, sich bei seinem Stromanbieter bis zu sechs Wochen rückwirkend an- oder abzumelden. Aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung ist das ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr erlaubt. Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind dann nicht mehr möglich. Damit alles reibungslos verläuft, informieren Sie uns bitte möglichst frühzeitig über Ihren Umzug. Wir kümmern uns dann gerne darum, Ihre bisherige Wohnung abzumelden und Ihre neue Verbrauchsstelle zum nächstmöglichen Werktag anzumelden.
Hinweis: Diese Änderung betrifft derzeit ausschließlich Stromverträge.
Ja, melden Sie sich dafür in Ihrem persönlichen Onlineservice Meine ENERGIE an und wählen Sie in Ihrem Profil den Punkt „Umzug melden“ aus. Hier können Sie uns rund um die Uhr alle wichtigen Daten mitteilen. Außerdem können Sie hier gleich den passenden Tarif für Ihr neues Zuhause auswählen. Sollten Sie noch keinen Zugang zu Ihrem persönlichen Onlineservice haben, können Sie sich schnell und einfach registrieren.
Sie können Ihren bestehenden Gas- oder Stromvertrag ganz bequem mitnehmen, sofern eine Weiterbelieferung auch an Ihrer neuen Verbrauchsstelle möglich ist. Sobald Sie den genauen Termin für Ihren Umzug wissen, teilen Sie uns diesen direkt im Onlineservice Meine ENERGIE mit. Die Zählerstände können Sie ganz bequem später nachreichen. Für die Ab- und Anmeldung benötigen wir folgende Daten: Alte Wohnung:
Neue Wohnung:
Die Preise Ihres aktuellen Tarifs finden Sie in Ihrem Begrüßungsschreiben, auf Ihrer Jahresrechnung oder auch im Onlineservice MEINE ENERGIE.
Sie wollen kündigen? Das finden wir sehr schade. Lassen Sie uns gern noch einmal über Ihren Kündigungswunsch sprechen und teilen Sie uns mit, was Ihre Gründe sind. Vielleicht haben wir im persönlichen Gespräch eine Lösung für Sie. Sie erreichen unseren Kündigungsservice montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr unter 033205 260512.
Sie ziehen um? Dann nehmen Sie Ihren Vertrag einfach in Ihr neues Zuhause mit. Teilen Sie uns über unseren Umzugsservice um Onlineservice MEINE ENERGIE bitte Ihre neue Anschrift und das Datum des Umzuges mit. Um alles Weitere kümmern wir uns!
Die Vertragslaufzeit und die dazugehörige Kündigungsfrist finden Sie zum Beispiel in Ihrer letzten Jahresrechnung oder im Onlineservice MEINE ENERGIE. Es gibt immer eine Alternative zu einer Kündigung. Wenn Ihr Vertrag nicht mehr zu Ihnen passt, beraten wir Sie gern.
Ihre Vertragslaufzeit ist abhängig von Ihrem gewählten Tarif. Die aktuelle Vertragslaufzeit finden Sie im Onlineservice MEINE ENERGIE und auf Ihrer Rechnung.
Teilen Sie uns gern Ihr Anliegen hier mit, wir freuen uns über jedes Feedback.
Im Onlineservice MEINE ENERGIE können Sie sich über unsere Tarife informieren und den Wechsel vornehmen.
Selbstverständlich können Sie entsprechend unserer Widerrufsbelehrung innerhalb von 14 Tagen nach Auftragsbestätigung ohne Angabe von Gründen mittels einer eindeutigen Erklärung widerrufen. Schreiben oder besuchen Sie uns oder nutzen Sie unser Kontaktformular zum Widerruf.
Die Vertragskontonummer ist Bestandteil der Kundendaten, die wir als Energie Brandenburg vergeben, um Sie als Kunden einwandfrei identifizieren zu können. Unter dieser Nummer führen wir Ihr Kundenkonto mit allen Zahlungsvorgängen. Die Vertragskontonummer ist zur eindeutigen Zuordnung, zum Beispiel bei der Zahlung, erforderlich. Sie finden Ihre Vertragskontonummer in Ihren Vertragsunterlagen sowie auf Ihrer Rechnung.
Nein, die Umschreibung auf eine andere Person ist nicht möglich. Im Falle eines Auszugs, prüfen wir für Sie, ob eine Weiterbelieferung auch an Ihrer neuen Verbrauchsstelle möglich ist und Sie ziehen dann ganz einfach mit Ihrem aktuellen Vertrag um.
Vermutlich konnten wir Ihre Zahlung nicht korrekt zuordnen. Bitte prüfen Sie folgende Aspekte:
Falsche oder keine Vertragskontonummer? Falls Sie festgestellt haben, dass Ihnen beim Eingeben der Zahlungsdaten ein Fehler unterlaufen ist, kontaktieren Sie uns bitte.
Falscher Betrag? Im Mahnschreiben ist die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und tatsächlich einbezahltem Betrag aufgeführt. Bitte überweisen Sie in diesem Falle den Restbetrag.
In der Regel überweisen wir Ihnen Ihr Guthaben auf das von Ihnen hinterlegte Konto. Sie möchten überprüfen, welche Bankverbindung aktuell hinterlegt ist, oder möchten eine Bankverbindung ausschließlich für die Auszahlung angeben? Im Onlineservice MEINE ENERGIE können Sie bequem Ihre Bankdaten eingeben, ändern und auch jederzeit wieder löschen.
Am einfachsten und schnellsten geht das über den Onlineservice MEINE ENERGIE unter dem Punkt „Meine Zahlungen - Bankdaten“ oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
Eine Einstellung der Energieversorgung ist immer mit Unannehmlichkeiten und zusätzlichen Kosten verbunden. Deshalb erhalten Sie rechtzeitig vorher eine Mahnung und damit die Gelegenheit, eine Sperrung zu vermeiden. Bitte sprechen Sie uns bereits zu diesem Zeitpunkt an, damit wir gemeinsam eine Lösung suchen können.
Eine Sperrung des Zählers können Sie nur verhindern, wenn Sie den offenen Betrag spätestens einen Tag vor dem angegebenen Sperrtermin bis 13 Uhr eingezahlt haben.
Gemäß § 19 Abs. 5 GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kunden spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Diese Muster-Abwendungsvereinbarung ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall. Haben Sie einen Sperrtermin erhalten und bereits bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir schnell prüfen können, ob wir die Sperrung noch abwenden und den Termin stornieren können. Ihr Zähler wurde bereits gesperrt und Sie haben den Betrag aus der Sperrrechnung bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir die Entsperrung veranlassen können.
Ihre monatlichen Abschlagstermine und -beträge können sich nach Ihrer Jahresrechnung ändern. Reichen Sie bitte umgehend ihre neue Rechnung bei ihrer Sozialbehörde (z. B. Jobcenter) ein und senden Sie uns die Übernahmebestätigung zu.
Bitte begleichen Sie rechtzeitig unsere Forderungen – wie beispielsweise Ihren monatlichen Abschlag. Die Höhe und Fälligkeitstermine finden Sie in Ihrer letzten Rechnung oder im Onlineservice MEINE ENERGIE. Wichtig ist außerdem, dass Sie bei Ihrer Zahlung Ihre Vertragskontonummer im Verwendungszweck angeben – nur so können wir Ihren Betrag richtig zuordnen. Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, buchen wir von Ihrem Konto ab. Sie brauchen sich dann um nichts weiter zu kümmern und sind mit allen Zahlungen automatisch immer auf dem Laufenden. Erteilen Sie uns einfach über den Onlineservice MEINE ENERGIE ein SEPA-Lastschriftmandat.
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Energie Brandenburg Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden verlangen. Der Schadenersatz wird für per Brief versendete Mahnungen pauschal mit einem Betrag in Höhe von 1,00 Euro je Mahnung berechnet. Im Falle von Rücklastschriften werden dem Kunden die Gebühren, Energie Brandenburg von der Bank in Rechnung gestellt werden, in gleicher Höhe weiterberechnet (1:1-Weiterberechnung). Zuzüglich wird pauschal ein Betrag in Höhe von 1,00 Euro je versendeter Mitteilung per Brief berechnet. Die Pauschale in Höhe von 1,00 Euro entfällt bei einem Versand in elektronischer Form. Die vorstehenden Kosten werden auf der Verbrauchsabrechnung ausgewiesen. Dem Kunden steht jeweils der Nachweis frei, dass Energie Brandenburg kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Ihre Rechnung und Abschläge können Sie begleichen über Einzugsermächtigung, Überweisung oder Barzahlung im Kundenzentrum.
Einzugsermächtigung: Erteilen Sie uns einfach über den Onlineservice MEINE ENERGIE ein SEPA-Lastschriftmandat.
Überweisung:
Commerzbank Potsdam
IBAN: DE39 1608 0000 4200 2450 00
BIC: DRESDEFF160
Verwendungszweck: Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer an.
Bar-Zahlung: Unser Kundenbüro, Büdnergasse 1, 14552 Michendorf, hat am Montag und Mittwoch in den Zeiten zwischen 9-12 Uhr und 13-17 Uhr für Sie geöffnet.
Wenn Ihr Geldinstitut unseren Zahlungsauftrag nicht ausgeführt hat, erhalten wir eine Information über die Rücklastschrift. Je nach Grund der Rücklastschrift pausieren wir das SEPA-Lastschriftmandat bis zum vollständigen Ausgleich des offenen Betrags oder löschen das SEPA-Lastschriftmandat, um so Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten zu verhindern. Wir informieren Sie schriftlich über die Rücklastschrift und den Status des uns erteilten SEPA-Lastschriftmandats. Bitte überweisen Sie anschließend den offenen Betrag zuzüglich der angefallenen Rücklastschriftkosten. Den aktuell offenen Betrag können Sie jederzeit im Onlineservice MEINE ENERGIE einsehen. Wenn wir Ihr SEPA-Lastschriftmandat lediglich pausiert haben, erfolgt nach vollständigem Ausgleich des offenen Betrages automatisch eine Reaktivierung – Sie brauchen nichts weiter unternehmen. Sollten wir Ihr SEPA-Lastschriftmandat deaktiviert haben, können Sie uns nach vollständigem Ausgleich des offenen Betrags über den Onlineservice MEINE ENERGIE ganz einfach erneut ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Das Datum, zu dem Sie den Betrag spätestens zahlen müssen, finden Sie auf der ersten Seite der Mahnung. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Überweisung bis zu drei Werktage dauern kann, und planen Sie deshalb genug Zeit ein.
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Gas und den Gastarifen von Energie Brandenburg.
Bei der Verbrennung von Gas entstehen unweigerlich CO2-Emissionen. Genau hier setzt der Klimabeitrag an. Es geht um die Übernahme von Verantwortung für diese nicht vermeidbaren CO2-Emissionen, die bei der Verbrennung von Gas als weiterhin benötigter Brückentechnologie entstehen. Mit dem Klimabeitrag werden hochwertige Klimaschutzprojekte außerhalb unserer Wertschöpfungskette finanziell unterstützt. Dadurch soll die Erreichung der Pariser Klimaziele unterstützt und ein sozialer Zusatznutzen in den Projektländern gefördert werden.
Oberstes Ziel im Klimaschutz ist es langfristig Emissionen gar nicht entstehen zu lassen beziehungsweise diese zu reduzieren. Dabei unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden mit Rat und Tat. Doch nicht immer ist es möglich, Treibhausgase ganz zu vermeiden. Gas ist ein noch weit verbreiteter Energieträger und bei dessen Verbrennung entstehen Emissionen. Aber man kann etwas tun! Um auch hier verantwortungsbewusstes Handeln im Umgang mit diesen Emissionen zu zeigen, fördern wir mit dem finanziellen Klimabeitrag hochwertige internationale Klimaschutzprojekte, die CO2 reduzieren und sozialen Zusatznutzen direkt vor Ort in den Projektländern stiften.
Neben der ökologischen Wirkung ist uns die zusätzliche Förderung nachhaltiger und sozialer Strukturen bei der Auswahl der Klimaschutzprojekte sehr wichtig. Bei unseren Klimaschutzprojekten setzen wir auf international anerkannte Standards. Dazu zählen derzeit unter anderem der Gold-Standard oder der Verified Carbon Standard (VCS). Zudem unterstützen wir aktuell Projekte, welche zusätzlich die Kriterien des Labels ÖkoPLUS erfüllen. ÖkoPLUS stellt aber insbesondere den sozialen und nachhaltigen Zusatznutzen, den die Klimaschutzprojekte in den jeweiligen Projektländern fördern sollen, in den Vordergrund. Als unabhängige Stelle prüft der TÜV Rheinland jährlich die Einhaltung dieser Kriterien.
Für den Klimaschutz ist es irrelevant, wo auf der Welt CO2-Emissionen entstehen oder wo sie vermieden werden. Viel wichtiger ist, dass die schädlichen Treibhausgase erst gar nicht in die Atmosphäre gelangen. Bei Klimaschutzprojekten in Schwellenländern lassen sich häufig mit dem gleichen Einsatz viel höhere Emissionsreduktionen erzielen als im Inland, weil dort die Ausgangssituation viel schlechter ist. Darüber hinaus haben Klimaschutzprojekte dort neben der CO2-Einsparung fast immer positive Zusatzeffekte für die Entwicklung im Land, zum Beispiel über die Förderung von infrastrukturellen Maßnahmen (Straßenbau, Schienentrassen etc.), der medizinischen Infrastruktur (neue Krankenhäuser, medizinischer Service, mobile Versorgungseinheiten etc.) und der Bildung (Schulen, Weiterbildungsmaßnahmen etc.). Insofern können gerade Projekte in Entwicklungs- und Schwellenländern besonders nachhaltig und wirkungsvoll sein.
Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend im eigenen Haushalt (privat) nutzen oder deren Eigenverbrauch für gewerbliche, landwirtschaftliche oder berufliche Zwecke nicht die Grenze von 10.000 Kilowattstunden pro Jahr übersteigt.
Die Preise in der Ersatzversorgung berücksichtigen die aufgrund der kurzfristig notwendigen Beschaffung von Gasmengen anfallenden abweichenden Beschaffungskosten. In der Grundversorgung ist eine kurzfristige Beschaffung dagegen in der Regel nicht notwendig.
Die maximal drei Monate dauernde Ersatzversorgung endet automatisch, wenn die Belieferung aufgrund eines Energieliefervertrages erfolgt. Das heißt: Sie können jederzeit die Ersatzversorgung durch Abschluss eines Gasliefervertrags beenden. Auf unser Website finden Sie alternative Angebote in unserem Tarifrechner. Ihnen steht es aber auch frei, zu einem anderen Versorger zu wechseln.
Die Ersatzversorgung durch den Grund- und Ersatzversorger greift nach § 38 Absatz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), wenn der Letztverbraucher Energie aus dem Versorgungsnetz in Niederspannung oder Niederdruck bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der vom Kunden gewählte Lieferant nicht in der Lage ist, die Versorgung aufzunehmen beziehungsweise fortzuführen und der Kunde gleichwohl Energie aus dem Netz entnimmt. Als typische Sachverhalte, die regelmäßig zur Ersatzversorgung führen, gelten:
Sonstige Letztverbraucher sind Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Erdgas in Niederdruck für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden beziehen.
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Strom und den Ökostromtarifen Energie Brandenburg.
Im Jahr 2020 stieg der Ökostrom-Anteil bei der Stromerzeugung in Deutschland auf 50,7 Prozent an. Erstmals liefern erneuerbare Energien damit mehr als die Hälfte des in Deutschland erzeugten Stroms. Dies gilt als wichtiges Etappenziel bei der Energiewende, denn bis zum Jahr 2030 soll der Anteil Ökostrom am Strommix in Deutschland auf 65 Prozent wachsen. Im Jahr 2022 lag der Anteil erneuerbarer Energien am Strommix hingegen bei nur noch 46,2 Prozent.
Zu den relevantesten Arten von Ökostrom in Deutschland zählen unter anderem Windkraft, Solarenergie, Biomasse und Wasserkraft. Dabei lohnt sich ein Blick auf die Verteilung der einzelnen Ökostrom-Arten. Mit 49 Prozent im Jahr 2022 liegt der Windkraft-Anteil am Ökostrom nämlich deutlich vor Solarenergie mit 24 Prozent, Biomasse mit 20 Prozent und Wasserkraft mit sieben Prozent.
Für den Einbau, Ausbau oder Wechsel von Zählern ist Ihr örtlicher Netzbetreiber zuständig. Ihren zuständigen Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer Stromrechnung oder Ihrem Stromzähler.
Ab dem 6. Juni 2025 erlaubt eine neue gesetzliche Regelung, Stromverträge nur noch in die Zukunft anzumelden oder zu kündigen. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind ab diesem Datum nicht mehr möglich. Melden Sie uns Ihren Umzug deshalb bitte immer schnellstmöglich. Sie können einfach online bei uns auf www.energie-brandenburg.de Ihren Wunschtarif abschließen.
Ökostrom wird aus diesen regenerativen Energiequellen gewonnen:
Die Vorteile dieser Energiequellen: Sie sind natürlich, erneuern sich selbst und sind somit unbegrenzt verfügbar. Außerdem wird bei der Stromgewinnung aus alternativen Energien weniger oder gar kein CO2 verbraucht.
In Ihrem Onlineservice MEINE ENERGIE können Sie sich über unsere Tarife informieren und den Wechsel vornehmen.
Umweltfreundliche Energieerzeugung ist uns ein wichtiges Anliegen. Für unsere Ökostrom-Tarife wird die Herkunft der Elektrizität zu 100 Prozent aus europäischen Anlagen vom Qualitätslabel RenewablePLUS zertifiziert. Unsere Herkunftsnachweise stammen u. a. aus den norwegischen Wasserkraftwerken Nes, Hunderfossen (Lillehammer), Usta und u. a. aus den finnischen Windanlagen Oltavan und Mustaisneva.
Wichtig für die Anmeldung sind Ihr Name und Ihre Anschrift. Wechseln Sie im Rahmen eines Umzugs zu Energie Brandenburg, brauchen wir zusätzlich das Datum der Wohnungsübergabe, die Anschrift der neuen Wohnung und den geplanten Einzugstermin. Diese Angaben teilen Sie uns jedoch erst später im Onlineservice MEINE ENERGIE mit. Dort tragen Sie auch die Zählernummer und den Zählerstand ein, die für einen reibungslosen Ablauf unbedingt korrekt übermittelt werden sollten. Ab wann wir Sie mit unserem Ökostrom beliefern können, hängt von der Vertragslaufzeit Ihres aktuellen Stromvertrags ab. Entscheidend für den Wechsel ist die Kündigungsfrist. Werfen Sie am besten einen Blick auf das nächstmögliche Kündigungsdatum in der Vertragsbestätigung oder auf der letzten Rechnung. Haben Sie sich bereits für einen unserer Ökostromtarif entschieden, übernehmen wir gerne die Kündigung Ihres alten Vertrags für Sie. Wenn Sie Gebrauch von Ihrem Sonderkündigungsrecht machen, weil zum Beispiel die Preise Ihres bisherigen Anbieters gestiegen sind, können wir den Vertrag nicht für Sie kündigen, unterstützen Sie dabei aber gern.
Stromanbieter, die auf Strom aus erneuerbaren Energien setzen, werden als Ökostromanbieter bezeichnet. Wenn Stromanbieter erneuerbare Energien bewerben, heißt das aber noch lange nicht, dass ihr Strom auch zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Sie wollen beim Stromverbrauch das Klima schonen? Dann achten Sie beim Abschluss Ihres Stromvertrags am besten darauf, dass Ihr Stromanbieter ausschließlich Ökostrom anbietet.
Die Anmeldung wird von uns in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgreich bearbeitet. Wenn Sie von einem anderen Versorger zu Energie Brandenburg wechseln, ist der Lieferbeginn allerdings abhängig von Ihrer dort gültigen vertraglichen Bindung – wir dürfen Sie erst beliefern, sobald der alte Vertrag abgeschlossen ist. Entsprechend kann sich der Lieferbeginn in die Zukunft verschieben. In Ihrem Begrüßungsschreiben werden Sie darüber informiert, wann genau die Belieferung durch Energie Brandenburg startet. Sie haben von Ihrem aktuellen Anbieter eine Preisanpassung erhalten? Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zu uns wechseln.
Wenn Sie einen Sondervertrag mit Mindestvertragslaufzeit bei uns abschließen möchten, übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger für Sie, sobald Sie uns diesen Auftrag erteilen. Für den Wechsel in die Grundversorgung gelten andere Bedingungen. Wichtige Ausnahme: Sie möchten ein Sonderkündigungsrecht nutzen, weil zum Beispiel Ihr bisheriger Stromlieferant die Preise erhöht? Dann kündigen Sie bitte selbst bei Ihrem alten Energieversorger und schließen Sie online einen Tarif bei uns ab.
Strom, der zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien wie Wind oder Sonne gewonnen wird, wird als Ökostrom bezeichnet. Physikalisch unterscheidet sich Ökostrom nicht vom „normalen“ Strom, er wird nur anders erzeugt. Der Vorteil von Ökostrom ist, dass er auf natürliche und somit unbegrenzt verfügbare Energiequellen setzt und nicht auf fossile oder atomare Brennstoffe. Der Begriff Ökostrom ist rechtlich nicht geschützt. Andere Bezeichnung dafür sind grüner Strom, sauberer Strom, Grünstrom oder Naturstrom.
Ein Wechsel zu Ökostrom ändert erst einmal nichts an der Strommischung, die aus der Steckdose kommt, ist aber dennoch ein wichtiger Schritt in Richtung Energiewende. Denn jeder neue Ökostromkunde fördert den Anteil von grünem Strom im Stromsee. Darüber hinaus wird der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben. Je mehr Ökostromkunden es also gibt, desto mehr Ökostrom kommt auch in die Steckdose.
Ökostrom ist im Durchschnitt nicht teurer als Normalstrom. Das zeigte ein Preisvergleich von mehr als 1.200 Stromtarifen für Haushaltskunden in Deutschland, den die Bundesnetzagentur 2020 durchgeführt hat. Verglichen mit Grundversorgungstarifen ist Ökostrom sogar etwa zwei Cent pro Kilowattstunde günstiger. Entgegen des weit verbreiteten Vorurteils kann Ökostrom also durchaus preislich mit Normalstromtarifen mithalten. Und zukünftig wird er noch preiswerter, weil vor allem Wind- und Wasserkraft sowie Photovoltaikanlagen immer weiter ausgebaut werden und der Technologiefortschritt für eine höhere Effizienz sorgt.
Spreestrom wird in der Region Berlin-Brandenburg in Erzeugungsanlagen der GASAG-Gruppe produziert. Momentan erzeugen wir Spreestrom im Solarpark Laubsdorf 1 in der Lausitz und speisen ihn ins örtliche Stromnetz ein. Wir planen, das Angebot an selbst erzeugtem Ökostrom in der Region Berlin-Brandenburg schrittweise auszubauen. Dafür stehen bereits weitere Anlagen der GASAG-Gruppe zur Produktion von Strom aus Sonne und Wind in den Startlöchern.
Alle Energie Brandenburg-Ökostromtarife für Privat- und Gewerbekunden garantieren Ihnen eine Versorgung mit Strom, der vollständig aus erneuerbaren Energien erzeugt wird. Mit Ausnahme von Spreestrom stammt unser Ökostrom aus europäischen Anlagen. Spreestrom produzieren wir dagegen im Solarpark Laubsdorf 1 in der Lausitz. Durch Spreestrom unterstützen Sie nicht nur die Wirtschaft in Ihrer Region Berlin-Brandenburg. Gemeinsam mit uns treiben Sie auch die Energiewende von Gas und Kohle hin zu erneuerbaren Energien entschieden voran.
Spreestrom wird derzeit im Solarpark Laubsdorf 1 in Brandenburg erzeugt. Herkunftsnachweise belegen transparent, wie und wo Ihr Ökostrom erzeugt wurde. Im Herkunftsnachweisregister entwertet die GASAG-Gruppe Nachweise für exakt die Strommenge, die von Spreestrom-Kundinnen und -Kunden verbraucht wird. Jeder Nachweis kann nur einmal entwertet werden. So kann eine erzeugte Kilowattstunde Ökostrom auch nur einmal verkauft werden. Das Umweltbundesamt verwaltet das Register und überwacht den gesamten Prozess.
Mit Ihrer Entscheidung für Spreestrom setzen Sie nicht nur auf CO2-neutralen Ökostrom, sondern fördern auch gemeinsam mit uns die Energiewende vor Ort: Spreestrom entsteht aktuell im Solarpark Laubsdorf 1 in der Lausitz. Da wir einen Teil unserer Erlöse in den Bau neuer Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien in der Region Berlin-Brandenburg investieren, unterstützen Sie als Spreestrom-Kundin oder -Kunde gezielt die heimische Wertschöpfung.
Spreestrom wird derzeit im Solarpark Laubsdorf 1 in Brandenburg erzeugt. Herkunftsnachweise belegen transparent, wie und wo Ihr Ökostrom erzeugt wurde. Im Herkunftsnachweisregister entwertet die GASAG-Gruppe Nachweise für exakt die Strommenge, die von Spreestrom-Kundinnen und -Kunden verbraucht wird. Jeder Nachweis kann nur einmal entwertet werden. So kann eine erzeugte Kilowattstunde Ökostrom auch nur einmal verkauft werden. Das Umweltbundesamt verwaltet das Register und überwacht den gesamten Prozess.
Hier finden Sie unsere FAQ zum Thema Solar.
Ja, Ihre Photovoltaikanlage funktioniert auch im Winter. Zwar ist der Ertrag aufgrund der niedrigeren Strahlungsleistung der Sonne geringer als im Sommer, dennoch generiert Ihre Solaranlage in der dunkleren Jahreszeit Strom.
Auch im Winter kann ein Batteriespeicher sinnvoll sein, damit Sie den tagsüber produzierten Strom am Abend selbst nutzen können.
Wie viele Solarmodule für Ihr Dach sinnvoll sind, hängt unter anderem davon ab, wie groß Ihr Dach ist und wie viel Strom Sie verbrauchen. Auf einem normalen Einfamilienhaus ist ungefähr Platz für 50 Quadratmeter Solarfläche.
Dort kriegen Sie fünf Solarmodule unter, mit denen sich der durchschnittliche Stromverbrauch einer vierköpfigen Familie von 4.000 Kilowattstunden pro Jahr decken lässt.
Um genügend Strom zu erzeugen, muss Ihre Photovoltaikanlage möglichst optimal ausgerichtet sein. Die Neigung und die Ausrichtung Ihres Dachs geben dabei die wichtigsten Faktoren vor. Als ideal gilt eine Dachneigung von 30 bis 35 Grad.
Eine Ausrichtung nach Süden gilt als optimal. Aber auch Photovoltaikanlagen auf steileren oder flacheren Dächern, auf Südwest- oder Westdächern können einen sehr guten Stromertrag bringen. Wichtig ist, dass das Dach – vor allem mittags – nicht im Schatten von Bäumen oder anderen Gebäuden liegt.
Flachdächer sind übrigens, anders als oft angenommen, für Photovoltaikanlagen sehr gut geeignet. Hier können die Module nach Belieben positioniert und ausgerichtet werden. Um eine maximale Stromausbeute zu erzielen, gilt es, die Neigung und Verteilung der Module so zu optimieren, dass sie sich nicht gegenseitig beschatten.
Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten:
Ob sich Ihre Photovoltaik-Anlage rechnet, hängt von verschiedenen Faktoren ab: von der Größe und dem Ertrag der Anlage, vom eigenen Stromverbrauch und von der Höhe der sogenannten Einspeisevergütung.
Letztere meint das Entgelt, das Sie für den Strom erhalten, den Sie nicht selbst verbrauchen oder speichern, sondern ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Die Höhe der Vergütung ist im Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG, festgelegt und in den vergangenen Jahren immer weiter gesunken.
Mit der Neufassung des Gesetzes, dem EEG 2023, wurden die Vergütungssätze wieder angehoben. Strom erzeugen und einspeisen wird also wieder lukrativer. Noch mehr lohnt es sich jedoch, wenn Sie den selbst produzierten Solarstrom auch selbst nutzen.
Denn damit sparen Sie mit jeder Kilowattstunde Stromkosten, die weit über der Einspeisevergütung liegen. Ein eigener Stromspeicher ist dabei sinnvoll, denn häufig fallen die Zeitpunkte von Stromerzeugung (tagsüber) und Stromverbrauch (am größten in den Abendstunden) auseinander.
Das kommt unter anderem auf den Verwendungszweck an. Zwei Technologien sind verbreitet: Photovoltaikanlagen, die elektrischen Strom liefern, und Solarthermie-Anlagen, die Wärme aus der Kraft der Sonne gewinnen.
Welche Photovoltaikanlage Sie brauchen, hängt auch davon ab, wo sie angebracht werden soll. Es gibt zum Beispiel Dachanlagen, Fassadenanlagen und Freiflächenanlagen, wobei es für jede Anlagenart verschiedene Untertypen gibt.
Zudem lassen sich netzgebundene Anlagen von Inselanlagen ohne Anschluss an das öffentliche Stromnetz unterscheiden. Welche Solaranlage für Ihre Zwecke und Ihren Standort am besten geeignet ist, ist Teil unserer Photovoltaik-Beratung.
Ihr überschüssiger Strom geht selbstverständlich nicht verloren. Wenn Sie ihn nicht selbst nutzen, wird er ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert Ihnen dafür eine Vergütung des eingespeisten Stroms für 20 Jahre.
Sehr viel rentabler ist der Eigenverbrauch Ihres Stromes. Eine Solaranlage mit Speicher stellt Ihnen auch auch dann genügend Solarstrom zu Verfügung, wenn es draußen vor Ihrem Fenster stockdunkel ist.
Sie haben die Möglichkeit, verschiedene Fördermaßnahmen für Ihre eigene Photovoltaikanlage in Anspruch zu nehmen:
Als ungefähre Lebensdauer einer Photovoltaikanlage geben Herstellerinnen und Hersteller in der Regel 25 bis 35 Jahre an. Mit zunehmendem Alter verlieren die Module Ihrer Solaranlage jedoch häufig an Leistungsfähigkeit.
Bei einzelnen Komponenten ist teilweise schon früher ein Austausch fällig – beim Wechselrichter beispielsweise nicht selten schon nach zehn bis 20 Jahren. Und auch der Stromspeicher Ihrer Solaranlage hat eine kürzere Lebenszeit: Sie beträgt bei einem Lithium-Ionen-Speicher rund zehn bis 15 Jahre.
Photovoltaikanlagen kosten heute weniger als noch vor 15 Jahren. Mussten Sie im Jahr 2006 noch 5.000 Euro für einen Kilowattpeak (kWp) bezahlen, sind es heute nur noch durchschnittlich 3.000 Euro pro kWp.
Sie können also davon ausgehen, dass für einen typischen Haushalt etwa fünf bis zehn Kilowattpeak ausreichen. Daher sollte Sie für die Anschaffung Ihrer Solaranlage circa 15.000 bis 25.000 Euro einplanen.
Ab wann sich eine Solaranlage lohnt, hängt von Größe und Ertrag der Photovoltaikanlage und Ihrem generellen Energieverbrauch ab. Außerdem ist wichtig, wie viel der selbst erzeugten Energie Sie tatsächlich selbst verbrauchen.
Am besten eignen sich Dächer, die nach Süden ausgerichtet und insbesondere mittags nicht durch Bäume oder andere Gebäude verschattet sind. Solche Idealvoraussetzungen treffen längst nicht auf alle Dächer zu. Eine Photovoltaikanlage lohnt sich dennoch.
Denn oft sind im Vergleich zu einer optimalen Südausrichtung nur geringe Verluste beim Stromertrag die Folge. So können Sie etwa ein Dach mit Westausrichtung durch einen optimalen Neigungswinkel beinahe genauso effizient nutzen wie ein Dach mit Südausrichtung.
Gut zu wissen: Während Dachneigung und Ausrichtung Ihrer Photovoltaikanlage bei Steildächern vom Dachstuhl vorgegeben werden, lassen sich Ihre Module auf Flachdächern frei positionieren und optimal ausrichten.
Ist keine Südausrichtung möglich, ist die nächste Wahl eine Westausrichtung. Gegenüber der Ostausrichtung sind die Stromerträge der aus Westen scheinenden Nachmittags- und Abendsonne konstanter. Kalkulieren Sie in solch einem Fall mit etwa 15 Prozent weniger Stromertrag als bei einer Photovoltaikanlage mit Ausrichtung nach Süden.
Eine Mindestgröße für Photovoltaikanlagen gibt es im Grunde nicht. Auch kleine Anlagen, etwa Balkonkraftwerke, helfen Ihnen dabei, den Strombedarf aus dem allgemeinen Stromnetz spürbar zu reduzieren und so Kosten zu sparen.
Darüber hinaus kommt es auf Ihren Stromverbrauch an – jetzt und in den kommenden Jahren. Für einen möglichst hohen Eigenverbrauchsanteil sollte Ihre PV-Anlage mindestens Ihren jährlichen Stromverbrauch produzieren können und überschüssig produzierte Energie in einem Hausakku speichern.
Eine größere Kapazität kann auch in den sonnenschwachen Wintermonaten einen größeren Teil Ihres Bedarfs decken, produziert dafür im Sommer allerdings auch einen größeren Überschuss.
Der optimale Neigungswinkel einer Solaranlage liegt zwischen 30 und 35 Grad. Doch auch außerhalb dieses Bereiches ist es sehr wahrscheinlich, dass sich Photovoltaik für Sie lohnt, denn selbst bei einer Abweichung von bis zu 20 Grad sind Solaranlagen noch rentabel.
Ein Stromspeicher ist dazu da, überschüssigen Solarstrom für später zu speichern. Sobald die Sonne kräftig scheint, sodass Ihre Photovoltaikanlage mehr Strom produziert als Sie in diesem Moment verbrauchen können, gibt es nur zwei Möglichkeiten:
Ein Stromspeicher für Photovoltaik kann Ihnen helfen, weniger Strom ins allgemeine Stromnetz einzuspeisen und stattdessen einen größeren Anteil Ihres eigenen Stroms selbst zu verbrauchen.
In den vergangenen zehn Jahren sind Solaranlagen deutlich im Preis gesunken. Mittlerweile ist es möglich, eine Anlage kostendeckend zu betreiben. Musste man 2006 noch 5.000 Euro für einen kWp (Kilowatt Peak) bezahlen, sind es heute durchschnittlich nur noch 3.000 Euro pro kWp. Für einen typischen Haushalt reichen etwa fünf bis zehn kWp aus. Auch die Preise für die Batteriespeicher sind gefallen. Aktuell kostet ein kleiner Speicher mit bis zu fünf kWh (Kilowattstunden) nutzbarer Speicherkapazität zwischen 800 und 1.000 Euro pro kWh. Größere Geräte mit bis zu 13 kWh Speicherkapazität sind für rund 700 Euro pro kWh zu haben. Eine Anlage mit Speicher für den Heimgebrauch kostet somit circa 15.000 bis 25.000 Euro.
Ein Stromspeicher hilft Ihnen dabei, überschüssig produzierten Strom für den Eigengebrauch zu speichern. Die meiste Energie generieren Photovoltaikanlagen während der Mittagsstunden, wenn die Sonne am kräftigsten scheint. Weil Sie zu dieser Tageszeit meistens weniger Energie brauchen oder gar nicht zu Hause sind, können Sie davon in diesem Moment nicht profitieren. Wenn Sie möchten, dass weniger selbsterzeugter Strom ins öffentliche Stromnetz abfließt – sondern stattdessen zeitverzögert für Sie bereitsteht – ist ein Batteriespeicher also durchaus sinnvoll. Dann wird der von der Solaranlage erzeugte Strom im Akku gespeichert. Zu einem späteren Zeitpunkt – zum Beispiel in den Abendstunden – können Sie den Strom dann verbrauchen.
Ein Stromspeicher ist dazu da, überschüssigen Solarstrom für später zu speichern. Sobald die Sonne kräftig scheint, sodass Ihre Photovoltaikanlage mehr Strom produziert als Sie in diesem Moment verbrauchen können, gibt es nur zwei Möglichkeiten:
Ein Stromspeicher für Photovoltaik kann Ihnen helfen, weniger Strom ins allgemeine Stromnetz einzuspeisen und stattdessen einen größeren Anteil Ihres eigenen Stroms selbst zu verbrauchen.
Ja, Ihr Balkonkraftwerk müssen Sie beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. In Berlin ist das die Stromnetz Berlin GmbH. Die Anmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, sicherzustellen, dass Ihr Balkonkraftwerk sicher und zuverlässig in das öffentliche Stromnetz integriert wird. Zudem muss Ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dort werden unter anderem Angaben zur installierten Leistung, zum Stromliefervertrag und zur Art der Anlage erfasst.
Sie sind Mieterin oder Mieter und planen, ein Balkonkraftwerk zu installieren? Dann benötigen Sie vorab die Genehmigung Ihres Vermieters oder Ihrer Hausverwaltung. Informieren Sie sich auch über etwaige Einschränkungen. Ganz egal, wo Sie Ihre Solaranlage anbringen: Sie müssen sicherstellen, dass Ihr Balkonkraftwerk weder Tieren noch Personen schadet. Insbesondere wenn Sie die Anlage an Ihrem Balkon befestigen, können fehlerhaft montierte Solarpaneele auf die Straße stürzen und schwere Schäden verursachen.
Ein normgerechter Anschluss Ihres Balkonkraftwerks ist nur mit einer Wieland-Steckdose garantiert. Eine Wieland-Steckdose ist so konzipiert, dass sie eine einfache und zuverlässige Verbindung herstellt, ohne dass Sie zusätzliche Kabel oder Werkzeuge benötigen. Allerdings sind Häuser und Wohnungen im Normalfall nicht mit Wieland-Steckdosen ausgestattet. Diese müssen erst durch ein Fachunternehmen installiert werden.
Sie können Ihr Balkonkraftwerk aber auch ganz einfach an eine haushaltsübliche Schuko-Steckdose anschließen. In diesem Fall sollten Sie sicherstellen, dass die elektrische Anlage in Ihrem Haus auf dem neuesten technischen Stand ist und beispielsweise über einen FI-Schutzschalter verfügt.
Ein Balkonkraftwerk können Sie an vielen Orten installieren. Ausreichend Sonneneinstrahlung und eine normale Schuko-Steckdose sind wichtige Voraussetzungen, um Ihr Balkonkraftwerk in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihre Solaranlage am Balkon, auf der Terrasse, an der Hausfassade oder auf dem Dach anbringen wollen, benötigen Sie das Einverständnis Ihrer Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft.
Die wichtigste Voraussetzung für den Einsatz Ihres Balkonkraftwerks ist ausreichend Sonne. Prüfen Sie zunächst, wie viel Sonneneinstrahlung Sie an Ihrem Standort haben. Ist es an diesem Ort überhaupt sinnvoll, ein Balkonkraftwerk zu installieren? Im Internet gibt es hilfreiche Websites, auf denen Sie den Sonnenlauf nachvollziehen können. Achten Sie auch darauf, ob der Aufstellungsort im Schatten von Bäumen, Gebäuden oder andere Objekten liegt.
Ein Balkonkraftwerk ist ein kleines Photovoltaik-System, das Sie auf Ihrem Balkon oder Ihrer Terrasse installieren können, um Strom aus Sonnenenergie zu erzeugen. Dabei handelt es sich um eine kompakte Solaranlage, die aus einem oder mehreren Solarpaneelen, einem Wechselrichter und einem Netzstecker besteht.
Das Funktionsprinzip Ihres Balkonkraftwerks ist simpel: Die Energie der Sonne wird im Paneel in elektrische Energie umgewandelt. Dabei erzeugt Ihre Photovoltaik-Anlage ausschließlich Gleichstrom (DC). Damit Sie die elektrische Energie zum Betrieb Ihrer Geräte verwenden können, benötigen Sie einen Wechselrichter, der den Gleichstrom in Wechselstrom (AC) umwandelt.
Die erzeugte elektrische Energie wird in Ihr Hausnetz eingespeist und idealerweise direkt von Ihren Geräten verbraucht. Überschüssige Energie speisen Sie automatisch ins öffentliche Stromnetz ein. Im Gegensatz zu regulären Photovoltaik-Anlagen erhalten Sie in der Regel für die eingespeiste Energie Ihres Balkonkraftwerks keine Vergütung. Da der Wechselrichter eine externe Stromversorgung benötigt, liefert Ihr Balkonkraftwerk keine elektrische Energie, wenn der Strom ausfällt.
Die Leistung Ihres Balkonkraftwerks sollte sich nach dem Stromverbrauch Ihres Haushalts richten. Da Sie überschüssige Energie ohne Vergütung ins örtliche Stromnetz einspeisen, sollte Ihre Anlage nicht größer als nötig sein. Ein Balkonkraftwerk mit 600 Watt Peak (Wp) kann, je nach Standort und Ausrichtung, pro Jahr zwischen 400 und 600 Kilowattstunden Strom erzeugen.
Die benötigte Leistung für ein Balkonkraftwerk hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Stromverbrauch Ihres Haushalts und der verfügbaren Fläche für die Installation der Solarmodule. Über den Daumen gepeilt reicht eine Leistung von 600 Wp aus, um etwa 25 bis 30 Prozent des jährlichen Strombedarfs eines Ein-Personen-Haushalts zu decken.
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zu unseren Wärmeangeboten wie zum Beispiel zu Wärmepumpen.
Nichts, wir kümmern uns um alles! Gewähren Sie dem von uns beauftragten Installateur einfach zum vereinbarten Termin Zutritt zur Heizung und unterzeichnen Sie hinterher das Wartungsprotokoll. Auf Wunsch können Sie die Arbeit des Vertragsinstallateurs bewerten.
Sie zahlen jeden Monat einen Abschlag. Einmal im Jahr wird Ihr Verbrauch abgelesen, Sie erhalten eine Abrechnung auf Grundlage der Ablesung und – je nach Verbrauch – werden die Abschläge für das Folgejahr angepasst.
Das macht GASAG. Wir achten darauf, dass alle notwendigen Termine eingehalten werden. Wenn Sie sich für eine elektrische Wärmepumpe entscheiden, ist der regelmäßige Besuch des Schornsteinfegers nicht nötig.
Für Sie fallen keine anfänglichen Investitionskosten an. Sie zahlen einen monatlichen Grundpreis 1 für Investition, Betrieb und Wartung. Dieser umfasst auch Serviceleistungen wie zum Beispiel einen Notdienst, Reparaturen sowie bei Gasheizungen die Kosten für Schornsteinfegerarbeiten. Die Höhe richtet sich nach der Investitionssumme für die Heizung und nach der gewählten Vertragslaufzeit. Ihr konkreter Grundpreis 1 wird von unserem Berater zusammen mit Ihnen auf Grundlage des Angebots eines Installateurs ermittelt. Weiterhin zahlen Sie einen weiteren Grundpreis 2 für die Energiebereitstellung und einen Arbeitspreis für die von Ihnen verbrauchte Energie.
Für Gas-Brennwertheizungen gilt: Der Grundpreis 2 für die Energiebereitstellung ist über die Vertragslaufzeit konstant. Der Grundpreis 1 für die Investition, Betrieb und Wartung ist variabel. Auch der Arbeitspreis ist variabel und wird entsprechend der Preisanpassungsregelung Ihres abgeschlossenen Wärmelieferungsvertrags angepasst.
Sie erhalten ein detailliertes Auftragsformular mit unseren Geschäftsbedingungen, in dem alle Preise transparent ausgewiesen sind. Gern wird Ihnen unser Berater alle Fragen dazu beantworten. Sie beauftragen uns mit Ihrer Unterschrift auf dem Auftragsformular.
"Mein Wärmepaket" ist das clevere Angebot für alle Eigenheimbesitzer innerhalb unseres Versorgungsgebiets in Westbrandenburg, welche günstige, komfortable und umweltschonende Wärme auf Basis einer Gas-Brennwertheizung oder einer elektrischen Wärmepumpe genießen möchten. "Mein Wärmepaket" mit Gas-Brennwertheizung eignet sich ebenso für kleinere Mehrfamilienhäuser mit Zentral- oder Etagenheizung oder auch für kleine Gewerbeimmobilien – egal ob Sie bauen, modernisieren oder bislang mit einer Ölheizung heizen. Haben Sie Ihre Immobilie vermietet? Sprechen Sie uns an, ob "Mein Wärmepaket" auch für Sie das Richtige ist.
Unsere Kooperation mit vielen namhaften Partnern bietet Ihnen ausgezeichnete Qualität. Wir achten darauf, dass nur hochwertige Marken-Geräte zum Einsatz kommen.
Informieren Sie umgehend den zuständigen Installateur. Dieser ist 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar und wird sich um die Störung kümmern – ohne zusätzliche Kosten für Sie. Die Telefonnummer finden Sie auf dem Aufkleber an der Heizungsanlage. Und sollte sich die Reparatur der Heizung nicht mehr lohnen, erhalten Sie von uns einfach eine neue. Auch das ist bei "Mein Wärmepaket" inklusive.
Eine clevere und komfortable Alternative zum Kauf einer neuen Heizung: es wird eine Luft-Wasser-Wärmepumpe oder Gas-Brennwertheizung installiert und Sie brauchen dabei nicht einen Cent eigenes Startkapital. Sie zahlen den Grundpreis für die Bereitstellung der Heizungsanlage und unseren Service. Und Sie zahlen für das, was Sie an Wärme effektiv verbrauchen. Als Kunde von "Mein Wärmepaket" brauchen Sie sich also um nichts mehr zu kümmern. Sie erhalten alle Dienstleistungen zur Wärmelieferung im Komplettpaket: Planung, Einbau, Wartung und Instandhaltung – um das alles kümmert sich Energie Brandenburg mit regionalen Installateuren des SHK-Handwerks.
Nach Ihrer Unterschrift prüfen wir noch einmal sorgfältig alle Inhalte und führen eine Bonitätsprüfung durch. Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, erhalten Sie von uns innerhalb weniger Tage eine Auftragsbestätigung. Wir beauftragen einen Vertragsinstallateur mit dem Einbau der neuen Heizung.
Rufen Sie einfach unter 033205 260-154 an oder kontaktieren Sie uns gern per Mail. Wir informieren Sie ausführlich über das Energie Brandenburg WärmePaket und erstellen Ihnen in Zusammenarbeit mit regionalen Installateuren des SHK-Handwerks ein maßgeschneidertes Angebot.
Unsere qualifizierten Partner verfügen über langjährige Wärmepumpen-Kompetenz und haben freie Termine für Sie. Den Vertrag über Lieferung und Montage der Wärmepumpe schließen Sie mit der EMB Energie Brandenburg GmbH.
Luftwärmepumpen decken verschiedene Einsatzbereiche ab und überzeugen durch hohe Qualität. Die Effizienz einer Wärmepumpe hängt unter anderem vom energetischen Zustand Ihres Hauses ab. So können Wärmepumpen sowohl bei Flächenheizungen (zum Beispiel Fußbodenheizungen) als auch bei Heizkörpern zum Einsatz kommen.
Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe arbeitet sehr energiesparend, da der größte Teil der Heizwärme aus kostenloser, natürlicher Umweltenergie erzeugt wird – und das auch, wenn es sehr kalt ist und die Temperaturen unter 0 Grad liegen. Wärmepumpen als moderne und energieeffiziente Heiztechnik erfüllen die heutigen energetischen Anforderungen an Heizsysteme. Auf die Nutzung von fossilen Brennstoffen als Energiequelle wird verzichtet und dafür auf natürliche Ressourcen aus Luft, Erdwärme und Grundwasser gesetzt. Es ist lediglich Strom zum Betrieb nötig. Falls dieser Strom aus erneuerbaren Energien stammt, liefert die Wärmepumpe 100 Prozent grüne Wärme.
Für Wärmepumpen sehr gut geeignet sind die so genannten Niedertemperatur-Heizkörper, weshalb sie auch oft Wärmepumpen-Heizkörper genannt werden. Sie zeichnen sich durch niedrige Vorlauftemperaturen von meistens unter 40 Grad Celsius aus. Gut geeignet sind Flächenheizungen wie Fußbodenheizungen.
Wärmepumpen sind sowohl für den Neubau als auch für Bestandsgebäude geeignet. Allerdings ist es notwendig, dass beim Einsatz in einem Bestandsgebäude die Verhältnisse vor Ort genau überprüft werden, damit die Wärmepumpe bestmöglich eingesetzt werden kann. Allein im Jahr 2022 wurden nach Angaben des Bundesverband Wärmepumpe e.V. deutschlandweit über 236.000 dieser Anlagen eingebaut, davon sogar der größere Teil in Bestandsobjekten. Auch der Austausch älterer Wärmepumpen durch eine neue im Rahmen einer Heizungsmodernisierung ist möglich.
Ja, der Förderservice ist ein Bestandteil unseres Angebots und kann optional gewählt werden. Mit dem Förderservice kümmern wir uns von A-Z um Ihren Förderantrag.
Er dient der optimalen Verteilung des Heizungswassers auf die verschiedenen Heizkörper im Gebäude. So kommt die richtige Wärmemenge zu den Heizflächen. Lassen Sie von Ihrem Installateur einen hydraulischen Abgleich vornehmen. Der hydraulische Abgleich ist außerdem eine Grundvoraussetzung für die Förderung durch den Staat.
Wie viel Strom Ihre Wärmepumpe pro Jahr verbraucht, hängt vor allem vom Wärmebedarf des Gebäudes und der Effizienz der Wärmepumpe ab – und diese wird auch durch Ihr Nutzungsverhalten beeinflusst.
Die Effizienz wird mit der Jahresarbeitszahl, kurz JAZ, auf einer Skala von 1 bis 5 angegeben. Teilen Sie den Wärmebedarf Ihres Hauses – dieser steht auf dem Energieausweis – durch die Jahresarbeitszahl und Sie erhalten den ungefähren Jahresstromverbrauch der Wärmepumpe.
Wärmebedarf / JAZ = jährlicher Stromverbrauch der Wärmepumpe. Liegt zum Beispiel der Wärmebedarf bei rund 16.000 kWh und die JAZ bei 4, wird die Wärmepumpe etwa 4.000 Kilowattstunden Strom im Jahr brauchen.
Sie machen sich mit einer Wärmepumpe unabhängig von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas. Lediglich Strom ist für den Betrieb einer Wärmepumpen-Heizungsanlage nötig. Wird eine Wärmepumpe mit Ökostrom, beispielsweise aus einer eigenen Photovoltaikanlage, betrieben, arbeitet sie sogar praktisch CO2-neutral.
Die Jahresarbeitszahl, kurz JAZ, dient zur Ermittlung der Jahresenergiekosten einer Wärmepumpe und ist die wichtigste Größe zur Angabe der Effizienz einer Wärmepumpe. Konkret misst die Jahresarbeitszahl das Verhältnis von zugeführter Energie (Strom) zu erzeugter Energie (abgegebener Wärme). Eine Jahresarbeitszahl von 4 bedeutet: eine kWh Strom erzeugen 4 kWh Wärme. Je größer die JAZ, desto effizienter die Wärmepumpe. Luft-Wasser-Wärmepumpen erzeugen aus einer Einheit Strom circa 4 Einheiten Wärme.
Bei fachgerechter Planung und Installation wird im Vorfeld der beste Aufstellort für die Außeneinheit ausgewählt, so dass die Geräusche durch den Ventilator in der Außeneinheit nicht stören.
Luft-Wasser-Wärmepumpen funktionieren aufgrund ihrer hohen Effizienz bei tiefen Außentemperaturen bis circa -20 Grad. Dazu schaltet sich vorübergehend ein elektrischer Heizstab als Unterstützung zu. Alternativ können Sie eine Wärmepumpe auch als Hybrid-Anlage mit einer Gasheizung betreiben. Wenn es besonders kalt ist, liefert dann die Gasheizung benötigte Wärme. Auch wenn es draußen kalt wird, müssen Sie mit einer Wärmepumpe nicht frieren.
Wir haben Luft-Wasser-Wärmepumpen auf Vorrat: Sie profitieren von kurzen Lieferzeiten und einer schnellen Installation.
Im Prinzip ist die Funktionsweise vergleichbar mit der eines Kühlschranks – nur funktioniert die Wärmepumpe genau umgekehrt. Wärmepumpenheizungen sind umweltfreundliche Heizsysteme, denn: Wärmepumpen nutzen die Energie aus Umgebungsluft, der Erde oder dem Grundwasser zum Heizen und/oder zur Aufbereitung von Warmwasser, lediglich Strom ist für den Betrieb einer Wärmepumpen-Heizungsanlage nötig. Wird eine Wärmepumpe mit Ökostrom, beispielsweise aus einer eigenen Photovoltaikanlage, betrieben, arbeitet sie sogar praktisch CO2-neutral und Sie machen sich mit diesem Heizsystem somit unabhängig von fossilen Energieträgern wie Öl und Gas. Ein weiterer Vorteil: Mit einer Wärmepumpe können Sie Ihr Gebäude im Sommer auch kühlen.
Die Lautstärke einer Wärmepumpe variiert zwischen 25 und 60 dB Schalldruckpegel, je nach Modell und der Betriebsart (Tag-/Nachtbetrieb).
Bei einer herkömmlichen Wärmepumpe sollten Vorlauftemperaturen von 55 Grad, wenn möglich, nicht überschritten werden. Es gibt jedoch spezielle Hochtemperatur-Wärmepumpen: Sie leisten Vorlauftemperaturen von 70 Grad – allerdings sinkt dann die Effizienz der Wärmepumpe.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert über die Bundesförderung für effiziente Gebäude Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland den Kauf und Einbau einer neuen, klimafreundlichen Heizung.
Die Förderanfrage übernehmen wir für Sie und wickeln sie mit erfahrenen Partnerinnen und Partnern für Sie ab. Wenn Sie ihre Heizung auf eine Wärmepumpe umrüsten, werden bis zu 70 Prozent des Anschaffungspreises gefördert. Das Förderpotenzial ermitteln wir bei Ihnen vor Ort.
Kontaktieren Sie uns gerne in einem unserer Kundenbüros.
Wir bieten Luft-Wasser-Wärmepumpen an, da diese für viele Objekte geeignet sind und der Installationsaufwand überschaubar ist. Unsere Wärmepumpen überzeugen durch eine hohe Effizienz, einen sehr geringen Geräuschpegel und die gute Kombinierbarkeit mit einer PV-Anlage.
Kontaktieren Sie uns gerne in einem unserer Kundenbüros.
Grundsätzlich wird die Eignung des Gebäudes von uns vorher überprüft. Es gibt aber einige Grundregeln, die zu beachten sind:
Kontaktieren Sie uns gerne in einem unserer Kundenbüros.
Ein Sanierungsfahrplan sollte in der Regel alle 10 bis 15 Jahre aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass er den aktuellen technischen Standards entspricht und die aktuelle Energieeffizienzgesetzgebung berücksichtigt.
Ja, in vielen Fällen können die im Sanierungsfahrplan empfohlenen Maßnahmen von Ihnen selbst umgesetzt werden. Wenn es jedoch um größere bauliche Veränderungen geht, empfehlen wir Ihnen, einen qualifizierten Handwerker hinzuzuziehen. Gern unterstützen wir Sie hierbei.
Ein Sanierungsfahrplan wird von einem qualifizierten Dienstleister erstellt, der eine umfassende Analyse des Zustands Ihrer Immobilie durchführt. Dabei wird beispielsweise der bauliche Zustand, die Heizungsanlage, die Fenster und die Dämmung untersucht. Auf dieser Basis wird ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt.
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet Ihnen eine strukturierte und geplante Vorgehensweise für Ihre Sanierungsprojekte. Er ermöglicht Ihnen eine transparente Übersicht über den Umfang, den zeitlichen Ablauf und die Kosten der Sanierung. Mit einem Sanierungsfahrplan können Sie Ressourcen effizient nutzen und die Qualität der Sanierungsarbeiten sicherstellen. Zudem dient er als hilfreiches Instrument bei der Finanzierung, da er eine detaillierte Kostenabschätzung und einen klaren Plan für Fördermittel oder Kredite bietet.
Ein Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet Ihnen eine strukturierte und geplante Vorgehensweise für Ihre Sanierungsprojekte. Er ermöglicht Ihnen eine transparente Übersicht über den Umfang, den zeitlichen Ablauf und die Kosten der Sanierung. Mit einem Sanierungsfahrplan (iSFP) können Sie Ressourcen effizient nutzen und die Qualität der Sanierungsarbeiten sicherstellen. Zudem dient er als hilfreiches Instrument bei der Finanzierung, da er eine detaillierte Kostenabschätzung und einen klaren Plan für Fördermittel oder Kredite bietet.
Antragsberechtigt sind:
Nießbrauchsberechtigte, Mieter und Pächter sind nur antragsberechtigt, wenn sie eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers erhalten haben.
Mit dem Thermografie-Angebot hilft Ihnen Energie Brandenburg bei der gezielten Suche von Wärmeverlusten. Eine Gebäudethermografie beantwortet Fragen wie: Ist Ihr Haus optimal gedämmt? Geht im Winter zu viel Wärme verloren? An welchen Stellen müsste der Wärmeschutz verbessert werden? Es werden Wärmebrücken und -verluste aufgezeigt. Mithilfe einer Gebäudethermografie können Sie Durchfeuchtungen, Leckagen sowie undichte Türen und Fenster erkennen. Das Thermografie-Angebot dient Ihnen als wichtige Grundlage für eventuelle Modernisierungsmaßnahmen und damit verbundenen CO2-Einsparungen.
Schreiben Sie uns gern eine E-Mail, wenn Sie Interesse an einer Gebäudethermografie haben. Unser Thermografie-Team wird sich bei Ihnen melden und Sie über Ihren Thermografie-Termin informieren.
Das Angebot ist an Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Mehrfamilienhäusern in Brandenburg gerichtet und kann sowohl von Energie Brandenburg-Kunden als auch von Nicht-Kunden wahrgenommen werden. Die Preise für die Aufnahmen von Mehrfamilienhäusern sind individuell zu vereinbaren.
Durch Kundenbündelung und Routenoptimierung können die konkreten Termine nicht frei gewählt werden. Um möglichst große Unterschiede zwischen Innentemperatur und Außentemperatur zu erreichen, werden die Aufnahmen vorrangig in den Morgenstunden (ca. 06:00 bis 09:00 Uhr) und in den Abendstunden (ca. 16:00 bis 22:00 Uhr) durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass die Aufnahmen bei entsprechenden Witterungsbedingungen auch nachts durchgeführt werden können. Das Grundstück muss für das Thermografie-Team in dieser Zeit frei betretbar sein. Um optimale Ergebnisse zu erzielen, sollte das Haus am Tag der Aufnahme gleichmäßig beheizt sein. Zudem müssen die Fenster geschlossen und die Rollläden geöffnet sein. Ihre Anwesenheit ist nicht zwingend erforderlich, aber wünschenswert. Wenn Sie an Thermografie-Aufnahmen für ein Mehrfamilienhaus interessiert sind, beachten Sie bitte, dass Sie alle Mietparteien über die Thermografie informieren sollten. Nur so können auch die Mieter die Wohnräume optimal auf die Thermografie vorbereiten und Sie erhalten aussagekräftige Aufnahmen des Miethauses.
Es werden mindestens sechs Aufnahmen von Ihrem Haus gemacht, die Sie anschließend im Thermografie-Bericht „Infrarotbilder Ihres Hauses“ erhalten. Die Aufnahmen stellen die Grundlage der Beurteilung der einzelnen Gebäudeteile dar und zeigen die Schwachstellen auf. Neben allgemeinen Informationen zur Thermografie und zum Energiesparen enthält Ihr Bericht erste Empfehlungen und Modernisierungstipps für Ihre Gebäudeteile.
Nach der Erstellung des Thermografie-Berichts „Infrarotbilder Ihres Hauses“ erhalten Sie den Katalog inkl. Rechnung an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse.
Die Aktion findet im Winter statt. Es handelt sich um eine zeitlich begrenzte Aktion. Die Aufnahmen finden in Abhängigkeit der Witterung statt.
Mit einer speziellen, leistungsstarken Infrarotkamera wird die Fassade Ihres Hauses aufgenommen. Auf diese Weise wird die Wärmeverteilung auf der Gebäudeoberfläche sichtbar. Auch kleine Mängel, Leckagen und Schäden, die mit dem bloßen Auge gar nicht erkennbar sind, können durch die Rotfärbung auf den Thermografie-Aufnahmen deutlich werden. Ein anschließender Thermografie-Bericht informiert Sie anhand der erstellten Bilder über den Zustand Ihrer Immobilie in Bezug auf mögliche Wärmeverluste. Das Leistungspaket von Energie Brandenburg umfasst mindestens sechs Aufnahmen Ihres Hauses und einen Thermografie-Bericht. Sie erhalten diese Leistung für 150 Euro als Nicht-Energie Brandenburg-Kunde und für 85 Euro als Energie Brandenburg-Kunde.
Sollte aufgrund zu milder Witterungsbedingungen oder sonstigen technischen Gründen eine Aufnahme Ihres Hauses nicht möglich sein (die Differenz zwischen Innen- und Außentemperatur sollte mindestens 10° Celsius betragen), informieren wir Sie umgehend und reservieren Ihnen einen Thermografie-Termin für die kommende Heizperiode. Wir werden im Anschluss daran rechtzeitig zwecks Terminvereinbarung auf Sie zukommen. Sollten Sie das Angebot dann nicht mehr wahrnehmen wollen, hat diese Mitteilung schriftlich zu erfolgen. Ihre Bestellung wird in diesem Fall kostenlos storniert.
Weitere Informationen zum Ablauf der Thermografie erhalten Sie bei unserem Infrarot-Team E-Mail.
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zu unseren Wallboxangeboten.
Viele gängige Wallboxen sind für einen dreiphasigen Anschluss ausgelegt. Dieser erlaubt bis zu 11 kW (3 x 16 A) oder sogar bis zu 22 kW (3 x 32 A) für noch schnelleres Laden. Da die meisten Elektroautos serienmäßig ein Bordladegerät mit einer maximalen Ladeleistung von 11 kW besitzen, reicht dafür eine 11-kW-Ladestation aus. Zwar können diese E-Fahrzeuge auch an einer Wallbox mit 22 kW laden, aber die Ladeleistung wird gedrosselt. Zudem sind Wallboxen mit einer Leistung über 11 kW vom Stromnetzbetreiber sogar genehmigungspflichtig.
Aktuell erhalten Sie leider keine Zuschüsse aus dem Förderprogramm KfW 440 für Privatpersonen mehr. Ob das Programm neu aufgelegt wird, ist unklar. Kurzfristig können Sie nicht mit Zuschüssen aus diesem Förderprogramm rechnen. Das Förderprogramm KfW 441 „Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Zuschuss für Ladestationen in Unternehmen“ ist in Berlin für Unternehmerinnen und Unternehmer, Freiberuflerinnen und Freiberufler, Selbständige und gemeinnützige Organisationen weiterhin verfügbar.
Sofern der Platz und die vorhandene Stromversorgung es zulassen, können Sie problemlos eine zweite Wallbox an Ihrem Parkplatz installieren.
Nein, an den von uns angebotenen Wallboxen können Sie nicht mehrere Elektroautos gleichzeitig laden.
Nein, aus Sicherheitsgründen ist das leider nicht erlaubt. Mit "Meine Wallbox" bieten wir Ihnen ein passendes Installationsangebot an.
Wenn Sie Ihre Wallbox privat nutzen, Ihre Ladestation aber öffentlich zugänglich ist, empfehlen wir Ihnen einen Zugangsschutz. So können Sie verhindern, dass unberechtigte Personen Ihre Elektroautos an Ihrer Wallbox laden.
Die Kosten hängen vom Installationsort und Ihren speziellen Anforderungen ab. Faktoren wie beispielsweise Kabellänge, Wanddurchbrüche, Erdarbeiten oder das Alter Ihrer Elektroanlage wirken sich auf den Preis aus. Mit "Meine Wallbox" bieten wir Ihnen ein passendes Installationsangebot an.
Seit dem 1. Januar 2024 entfällt die Genehmigung von Ladeleistungen größer 11 Kilowatt durch den Netzbetreiber. Die Installationsfirma meldet Ihre Wallbox beim Stromnetz als steuerbaren Verbraucher an, unabhängig von der Ladeleistung. Allerdings gilt ab dem 1. Januar 2024 auch die Pflicht, nur noch steuerbare Wallboxen in Betrieb zu nehmen, deren Ladeleistung im Bedarfsfall durch den Netzbetreiber auf 4,2 Kilowatt gedimmt werden kann. Die von uns angebotenen Wallboxen erfüllen diese Vorgabe. Im Rahmen unseres Angebots "Meine Wallbox" installieren unsere Fachpartnerinnen und -partner eine Steuerleitung zur Wallbox, die die Anforderungen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz erfüllt.
Die Ladedauer variiert je nach Kapazität Ihres Elektrofahrzeugs und der verfügbaren Ladeleistung. Die go-e Charger Gemini hat eine Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt und lädt Ihr vollständig entladenes Elektroauto in circa zwei bis drei Stunden. Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Ladedauer je nach Fahrzeugtyp variieren kann. Wir empfehlen Ihnen, die Angaben Ihres Fahrzeugherstellers zu berücksichtigen, um die Ladedauer genauer zu bestimmen.
Ja, alle unsere angebotenen Wallboxen können Sie problemlos mit Ihrer Photovaltaik-Anlage verbinden und so Ihr Auto mit Sonnenstrom laden.
Ja, sofern Sie die Anforderungen erfüllen und die erforderlichen Genehmigungen vorliegen, können Sie auch in einem Mehrfamilienhaus eine Wallbox installieren und nutzen.
Am 1. Dezember 2020 ist das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität sowie zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes in Kraft getreten. Seitdem können Eigentümerinnen und Eigentümer verlangen, dass in der Tiefgarage oder auf dem Parkplatz der eigenen Wohnanlage eine Ladevorrichtung installiert wird. Andere Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) können lediglich über die Art der Durchführung der Baumaßnahme mitbestimmen. Auch für Mieterinnen und Mieter ist es durch Anpassungen im Mietrecht deutlich leichter geworden, den Einbau einer Wallbox durchzusetzen.
Eine normale Steckdose kann leicht überhitzen und Fall Feuer fangen, wenn Sie Ihr Elektroauto daran laden. Eine Wallbox versorgt Ihr E-Auto sicher und stabil mit Strom und lädt Ihren Akku sehr viel schneller auf. Dabei können Sie den Ladevorgang per App steuern und überwachen.
Wie viel Strom Ihr Elektroauto jährlich benötigt, hängt davon ab, wie Sie Ihr Auto im Alltag fahren und nutzen. Ein durchschnittliches E-Auto verbraucht pro Jahr in etwa 3.000 bis 4.500 Kilowattstunden.
Ihre RFID-Karte enthält einen eingebetteten RFID-Chip. RFID steht für „Radio Frequency Identification“ und ist eine Technologie zur kontaktlosen Identifikation. Mit Ihrer persönlichen RFID-Karte schalten Sie den Ladevorgang an der Wallbox frei. So stellen Sie sicher, dass nur Sie an der Wallbox laden können.
Den Typ-2-Stecker benötigen Sie, um die Batterien Ihres Elektroautos zu laden. Der standardisierte Typ-2-Stecker ist in Europa weit verbreitet und durch die Norm IEC 62196-2 definiert. Ihr Typ-2-Stecker hat sieben Pole und ermöglicht das Laden von Elektrofahrzeugen mit Wechselstrom (AC) und Gleichstrom (DC). Die meisten öffentlichen Ladestationen und Ladegeräte für E-Autos in Europa sind mit diesem Steckertyp ausgestattet.
Im Vergleich zu anderen Steckern hat Ihr Typ-2-Stecker den Vorteil, dass er eine höhere Ladeleistung unterstützt. Dadurch können Sie Ihre Batterien schneller aufladen. Zudem hat der Stecker zusätzliche Sicherheitsmerkmale, wie zum Beispiel eine Verriegelung, die dafür sorgt, dass der Stecker während des Ladevorgangs an seinem Platz bleibt.
Bidirektionales Laden beschreibt die Fließrichtung des elektrischen Stroms in zwei Richtungen: Vom Stromnetz in einen Speicher und anschießend vom Speicher zurück ins Stromnetz. Für die Teilnahme Ihres Elektroautos am bidirektionalen Laden ist die Umwandlung des elektrischen Stroms notwendig − von Wechselstrom zu Gleichstrom und umgekehrt. Das wird durch technische Vorrichtungen wie Wechsel- und Gleichrichter ermöglicht.
Beim bidirektionalen Laden gibt es folgende Varianten:
Damit bidirektionales Laden wie V2H und V2G in Ihrem Zuhause möglich wird, benötigen Sie ein Energiemanagementsystem.
Nein, aus Sicherheitsgründen ist das leider nicht erlaubt. Mit "Meine Wallbox" bieten wir Ihnen ein passendes Installationsangebot an.
Die Kosten hängen vom Installationsort und Ihren speziellen Anforderungen ab. Faktoren wie beispielsweise Kabellänge, Wanddurchbrüche, Erdarbeiten oder das Alter Ihrer Elektroanlage wirken sich auf den Preis aus. Mit "Meine Wallbox" bieten wir Ihnen ein passendes Installationsangebot an.
Ein Zähler ist erforderlich, wenn der Stromverbrauch zum Beispiel für einen Dienstwagen abgerechnet werden soll. Dieser muss für eine automatische Abrechnung eichrechtskonform sein. Für private Abrechnungen oder Überprüfungen reicht ein nicht eichrechtkonformer Zähler.
Die AMTRON Charge Control bietet die Möglichkeit, den Ladestrom eines Dienstwagens genau zu messen und zu verfolgen. Mit diesen Daten können Sie den Ladestrom Ihres Dienstwagens an Ihren Arbeitgeber abrechnen. Sofern Sie eine automatische Abrechnung wünschen, ist ein eichrechtkonformer Zähler notwendig. Hierfür empfehlen wir Ihnen die Mennekes AMTRON Professional, die speziell dafür entwickelt wurde.
Wenn Sie Ihre Wallbox privat nutzen, Ihre Ladestation aber öffentlich zugänglich ist, empfehlen wir Ihnen einen Zugangsschutz. So können Sie verhindern, dass unberechtigte Personen Ihre Elektroautos an Ihrer Wallbox laden.
Ja, alle unsere angebotenen Wallboxen können Sie problemlos mit Ihrer Photovaltaik-Anlage verbinden und so Ihr Auto mit Sonnenstrom laden.
Ihre RFID-Karte enthält einen eingebetteten RFID-Chip. RFID steht für „Radio Frequency Identification“ und ist eine Technologie zur kontaktlosen Identifikation. Mit Ihrer persönlichen RFID-Karte schalten Sie den Ladevorgang an der Wallbox frei. So stellen Sie sicher, dass nur Sie an der Wallbox laden können.
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zu rechtlichen Regelungen in der Energiewirtschaft.
Sollte Ihr aktueller Energiepreis unterhalb der Preisdeckelgrenzen der Energiepreisbremsen liegen, ändert sich für Sie nichts. Sollte Ihr Energiepreis oberhalb der Preisdeckelgrenzen der Energiepreisbremsen liegen, gilt für Sie ab 01.01.2024 wieder der vertraglich vereinbarte Preis.
Das Energiesicherungsgesetz, in der Langfassung „Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung“ stammt ursprünglich aus dem Jahr 1975. Es wurde im Zusammenhang mit der ersten Ölkrise eingeführt, um „lebenswichtigen Bedarf an Energie für den Fall zu sichern, dass die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört ist“ und dieser Zustand ohne staatliches Eingreifen nicht geändert werden kann. Auf dieser Basis hat beispielsweise die Bundesregierung einige in Deutschland tätige Import- und Speichergesellschaften unter Zwangsverwaltung gestellt.
Durch die Änderung des EnSiG zum 20. Mai 2022 wurden neue Vorschriften eingeführt, zum Beispeil zur verpflichtenden Bevorratung mit Erdgas. Ebenfalls neu ist ein Preisanpassungsrecht für „betroffene Energieversorgungsunternehmen entlang der Lieferkette“, wenn eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmenge nach Deutschland offiziell festgestellt wird. Voraussetzung dafür ist die im Notfallplan Gas vorgesehene Ausrufung der Alarmstufe oder der Notfallstufe durch die Bundesnetzagentur sowie die Feststellung der Reduzierung durch Verkündung im Bundesanzeiger.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht jeden Donnerstag in ihrem Lagebericht eine Einschätzung zur Gasversorgung. Eine Gasmangellage im vergangenen Winter konnte zwar verhindert werden. Gleichwohl bleibt die Vorbereitung auf den Winter 2023/2024 eine zentrale Herausforderung. Deswegen bleibt auch ein sparsamer Gasverbrauch wichtig. Wir haben in Europa Sicherungsmechanismen, die in einer Engpasssituation greifen. Dazu zählen vertraglich geregelte Abschaltvereinbarungen mit der Industrie oder der Wechsel auf andere Energieträger, um die Nachfrage nach Erdgas zu drosseln. Haushaltkunden und Einrichtungen wie beispielsweise Krankenhäuser sind durch gesetzliche Bestimmungen besonders geschützt.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni 2022 die im Notfallplan Gas vorgesehene Alarmstufe ausgerufen, nachdem Russland die Gasflüsse deutlich reduziert hatte. Mittlerweile fließt kein Gas mehr über Nord Stream 1. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der dazu veröffentlichten Pressemitteilung und den FAQ des Ministeriums. Die Bundesnetzagentur veröffentlicht jeden Donnerstag im Lagebericht eine Einschätzung zur Gasversorgung.
Sollten Kundinnen und Kunden aufgrund hoher Energiepreise in Zahlungsschwierigkeiten kommen, unterstützt der Kundenservice Energie Brandenburg auf unterschiedlichen Ebenen. Ratenzahlungen oder vorübergehende Stundungen können vereinbart werden, ebenso wird zu Energiesparmöglichkeiten beraten. Energie Brandenburg ist langjähriges Mitglied im Fachforum Energiearmut und wird dieses Engagement vor dem Hintergrund steigender Energiepreise intensivieren. Zudem tauscht sich der Kundenservice – bei Vorlage einer Vollmacht – auch direkt mit den Jobcentern und Bezirksämtern aus, um staatliche Unterstützungsmöglichkeiten unmittelbar zu sichern. Damit Unterstützung angeboten und Vereinbarungen getroffen werden können, ist es wichtig, dass sich betroffene Kunden beim Kundenservice melden. Wichtige Hinweise bei Zahlungsverzug finden Sie hier.
Sie müssen nichts tun. Wir werden die Energiepreisbremsen für Sie automatisch berücksichtigen.
Wir haben Ihre Abschläge ab März 2023 auf Basis aktueller Verbrauchsprognosen sowie den seit 01. Januar 2023 gültigen Preisen neu berechnet. Den so ermittelten Abschlag finden Sie in Ihrem Schreiben in der Abschlagstabelle unter „Neuer Abschlag vor Entlastung“. Durch die Neuberechnung kann es zu Abweichungen zu den Ihnen bekannten Abschlagshöhen kommen. Das gilt insbesondere dann, wenn Sie im Rahmen einer Preisanpassung zum 01. Januar 2023 keinen neuen Abschlagsplan von uns erhalten haben oder wenn Sie Ihren von uns mitgeteilten Abschlag in der Höhe selbständig angepasst haben.
Seit Mitte Februar 2023 arbeiten wir mit Hochdruck an der Versendung der Kundeninformationen zur Energiepreisbremse. Dennoch kann es zu verspäteten Zustellungen der Informationsschreiben kommen. Dafür bitten wir um Ihr Verständnis.
Das ist kein Problem. Die rückwirkenden Entlastungen für Januar, Februar und März 2023 werden Ihnen in der nächsten Rechnung gutgeschrieben. Bitte passen Sie Ihren Dauerauftrag oder Ihre Überweisung nach Erhalt des Informationsschreibens an.
Sie müssen nichts tun. Bitte haben Sie Geduld. Sobald wir Sie über die neu berechneten Abschlagsbeträge informiert haben, buchen wir wie gewohnt ab.
Strom- und Gaszähler werden nach Standard-Lastprofilen (SLP) und Registrierender Leistungsmessung (RLM) unterschieden. SLP-Zähler werden an Abnahmestellen mit geringerem Verbrauch wie privaten Haushalten und kleineren Betrieben verwendet, RLM-Zähler bei Großverbrauchern, also bei großen Unternehmen und in der Industrie.
Die Abschlagsreduzierung beginnt ab März 2023. Sie erhalten rechtzeitig von uns eine Information über Ihre Abschlagsreduzierung bis zur nächsten Rechnung.
Wichtig: Liegt Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis unter dem Referenzpreis nach dem Preisbremsengesetz (EWPBG) von 12 Cent pro Kilowattstunde (brutto), ändert sich für Sie nichts. Sie zahlen dann für Ihren gesamten Verbrauch den vertraglich vereinbarten Preis. Ihr Abschlag ändert sich nicht und Sie erhalten auch keine gesonderte Mitteilung von uns.
Der Bund stellt die finanziellen Mittel für die Gaspreisbremse zur Verfügung. Den Differenzbetrag zwischen dem gedeckelten Betrag und dem vertraglichen Arbeitspreis erhält der Energieversorger vom Staat erstattet.
Sofern Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) eine Wohnung selbst bewohnen, haben häufig nicht Sie persönlich den Versorgungsvertrag abgeschlossen, sondern die WEG ist Vertragspartner des Lieferanten. In diesem Fall enthält die WEG die staatlichen Entlastungsbeträge. Im Zuge der Betriebskostenabrechnung für die einzelnen Wohnungen wird der Entlastungsbetrag dann voraussichtlich an die Wohnungseigentümer weitergegeben. Setzen Sie sich dazu ggf. mit der Verwaltung, die Ihre WEG vertritt, in Verbindung.
Dafür wird, wie im EWPBG gesetzlich vorgeschrieben, der mit Stand September 2022 für Sie prognostizierte Jahresverbrauch zu Grunde gelegt. Liegt uns keine Verbrauchsprognose für Ihre Verbrauchsstelle vor, ziehen wir die Jahresverbrauchsprognose des zuständigen Netzbetreibers heran. Beachten Sie bitte, dass dies keine tatsächlichen, sondern prognostizierte Werte sind. Daher können die tatsächlichen Verbräuche aus in diesem Zeitraum gelegten Gasrechnungen abweichen.
Mieterinnen und Mieter sind oft nicht direkt selbst Kunden beim Gas- oder Wärmeversorger. Kunden sind in diesem Fall die Vermieter, daher erhalten die Vermieterinnen und Vermieter die Entlastung über den Versorger. Vermieterinnen und Vermieter müssen die Entlastungen aber an ihre Mieterinnen und Mieter weitergeben, und zwar im Rahmen der Betriebskostenabrechnung. In bestimmten Konstellationen müssen Vermieterinnen und Vermieter zudem die festgelegte Betriebskostenvorauszahlung senken. Setzen Sie sich bei Fragen bitte direkt mit Ihrer Hausverwaltung in Verbindung.
Sie erhalten den Referenzpreis immer für das im Vorfeld auf Grundlage der Jahresverbrauchsprognose aus September 2022 berechnete Entlastungskontingent. Dieses beträgt 80 Prozent des im September prognostizieren Jahresverbrauchs, unabhängig von Ihrem tatsächlichen Verbrauch. Für jede Kilowattstunde, die Sie über dieses Kontingent hinaus verbrauchen, zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Wenn Sie weniger verbrauchen als prognostiziert wurde, erhalten Sie trotzdem den vollen vorausberechneten Entlastungsbetrag. Sie erhalten jedoch in keinem Fall mehr Entlastung als Sie für Erdgas im betreffenden Zeitraum gezahlt haben.
Ja, Preisanpassungen dürfen auch während der Geltungsdauer der Gaspreisbremse durchgeführt werden und der Verbrauchspreis darf über dem Referenzpreis liegen. Den neuen Verbrauchspreis zahlen Sie dann jedoch nur für den Verbrauch, der über Ihrem Entlastungskontingent liegt.
Sofern Sie als Mieter der neuen Wohnung einen neuen Gasliefervertrag mit uns abgeschlossen haben (z.B. im Fall einer Etagenheizung), wird zur Berechnung des Entlastungskontingents die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers für die Entnahmestelle (d.h. für Ihre neue Wohnung) herangezogen. Diese Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers wird in Regel auf dem Vorjahresverbrauch des Vormieters oder Erfahrungswerten von vergleichbaren Wohnungen beruhen.
Ja, da nur 80 Prozent Ihres im September 2022 prognostizierten Verbrauches durch die Preisdeckelung subventioniert sind. Jede weitere Kilowattstunde wird zum vertraglich vereinbarten Arbeitspreis abgerechnet. Energiesparen lohnt aus diesem Grund weiterhin.
Die Gaspreisbremse wirkt ab März 2023, sie wird jedoch rückwirkend zum 01. Januar 2023 berechnet. In den Monaten Januar und Februar gelten die Ihnen bekannten Abschlagsbeträge. Wir informieren Sie rechtzeitig über eine Neuberechnung Ihrer Abschläge inklusive Gaspreisdeckel.
Sie erhalten den Referenzpreis immer für das im Vorfeld berechnete Entlastungskontingent. Für jede Kilowattstunde, die Sie über dieses Kontingent hinaus verbrauchen, zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis. Wenn Sie weniger verbrauchen als prognostiziert wurde, erhalten Sie trotzdem den vollen vorausberechneten Entlastungsbetrag. Sie erhalten jedoch in keinem Fall mehr Entlastung als Sie für Strom im betreffenden Zeitraum gezahlt haben.
Die Strompreisbremse wirkt ab März 2023, sie wird jedoch rückwirkend zum 01. Januar 2023 berechnet. In den Monaten Januar und Februar gelten die Ihnen bekannten Abschlagsbeträge. Wir informieren Sie rechtzeitig über eine Neuberechnung Ihrer Abschläge inklusive Strompreisdeckel.
Ja, die Strompreisbremse gilt auch für Wärmepumpen-Tarife. Entscheidend für den Anspruch auf einen Entlastungsbetrag aus der Strompreisbremse ist jedoch, ob der aktuelle vertraglich vereinbarte Arbeitspreis, über dem im StromPBG festgelegten Referenzpreis liegt. Nur, wenn das der Fall ist, greift auch hier eine Entlastung nach dem StromPBG.
Zur Ermittlung des Entlastungskontingents wird, wie im StromPBG gesetzlich vorgeschrieben, bei Verbrauchsstellen, die über sogenannte Standardlastprofile bilanziert werden – das dürften alle Privatkunden sowie kleinere und viele der mittelgroßen Unternehmen sein – die aktuelle dem Versorger vorliegende Jahresverbrauchsprognose des zuständigen Netzbetreibers herangezogen. Beachten Sie bitte, dass dies keine tatsächlichen, sondern prognostizierte Werte sind. Daher können die tatsächlichen Verbräuche aus gelegten Stromrechnungen abweichen. Bei Verbrauchsstellen mit registrierender Leistungsmessung – das dürften insbesondere größere Unternehmen sein – wird der tatsächliche Jahresverbrauch des Kalenderjahres 2021 herangezogen.
Ja, Preisanpassungen dürfen auch während der Geltungsdauer der Strompreisbremse durchgeführt werden und der Verbrauchspreis darf über dem Referenzpreis liegen. Den neuen Verbrauchspreis zahlen Sie dann jedoch nur für den Verbrauch, der über Ihrem Entlastungskontingent liegt.
Sofern Sie als Mieter der neuen Wohnung einen neuen Stromliefervertrag mit uns abgeschlossen haben, wird zur Berechnung des Entlastungskontingents die aktuelle Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers für die Entnahmestelle (d.h. für Ihre neue Wohnung) herangezogen.
Die Entlastungen werden aus Mitteln des Bundes und durch Überschusserlöse finanziert, die Stromproduzenten durch gestiegene Strompreise erreichen. Den Differenzbetrag zwischen dem gedeckelten Betrag und dem vertraglichen Arbeitspreis erhält der Energieversorger vom Staat erstattet.
Die Abschlagsreduzierung aufgrund der Preisbremsengesetze beginnt ab März 2023. Sie erhalten rechtzeitig von uns eine Information über Ihre Abschlagsreduzierung bis zur nächsten Rechnung.
Wichtig: Liegt Ihr vertraglich vereinbarter Arbeitspreis unter dem Referenzpreis nach dem Preisbremsengesetz (StromPBG), ändert sich für Sie nichts. Sie zahlen dann für Ihren gesamten Verbrauch den vertraglich vereinbarten Preis. Ihr Abschlag ändert sich nicht, und Sie erhalten auch keine gesonderte Mitteilung von uns. Der Referenzpreis liegt bei einem Jahresverbrauch bis zu 30.000 Kilowattstunden bei 40 Cent pro Kilowattstunde (brutto) inkl. Netzentgelten, Messentgelten, Abgaben, Umlagen und Steuern und bei einem Jahresverbrauch über 30.000 Kilowattstunden bei 13 Cent pro Kilowattstunde (netto) zzgl. Netzentgelten, Messstellenentgelten, Abgaben, Umlagen und Steuern.
Die Verordnung besagt, die Informationen über die Höhe der voraussichtlichen Energiekosten unter Berücksichtigung des in dem jeweiligen Netzgebiet geltenden Grundversorgungstarif für Erdgas auf Basis des Grund- und Arbeitspreises bereitzustellen.
Das sind die zum Zeitpunkt der Erstellung des Schreibens gültigen Preise des für Ihr Gebiet zuständigen Grundversorgers. Uns ist wichtig, dass unsere Information zu Ihren Energiekosten so aktuell wie möglich ist.
Alle relevanten Informationen finden Sie in der Verordnung der Bundesregierung unter § 9 „Informationspflicht über Preissteigerungen für Versorger und für Eigentümer von Wohngebäuden“.
Aufgrund der Kurzfristigkeit haben wir in dem Schreiben anhand verschiedener Verbrauchsfälle erläutert, welche Auswirkungen die Absenkung Ihrer Raumtemperatur auf Ihre Kostenentwicklung haben könnten. Diese Möglichkeit sieht die Verordnung vor.
Ihren Grundversorger können Sie bei Ihrem zuständigen Netzbetreiber erfragen. Eine Übersicht der deutschen Gasnetzbetreiber nach Bundesland finden Sie im Marktstammdatenregister.
Die Begründung zur Energieeinsparverordnung (EnSikuMaV) gibt diesen Rechenansatz vor. Der tatsächlich zu erzielende Einspareffekt ist abhängig von der konkreten baulichen Situation.
Laufzeitverträge mit einer Festpreisphase haben für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit einen eingeschränkten Festpreis. Preisänderungen sind während der Festpreisphase nur aufgrund von Änderung oder Neueinführung von Steuern oder sonstigen gesetzlich veranlassten Kosten oder Umlagen möglich. Nach Ablauf der Festpreisphase ist Energie Brandenburg jederzeit berechtigt, die Preise nach den Marktgegebenheiten beziehungsweise nach staatlichen Anforderungen anzupassen.
Sie müssen Ihren Zählerstand nicht ablesen. Wenn Sie es wünschen, können Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand selbstverständlich gern mitteilen.
Nein, wir grenzen den Zeitraum zu einer Preisanpassung automatisch mit einem rechnerisch ermittelten Zählerstand ab. Gern nehmen wir einen von Ihnen abgelesenen Zählerstand zu diesem Zeitpunkt über das Kontaktformular entgegen. Für eine Zwischenrechnung muss eine Gebühr in Höhe von 12 Euro entrichtet werden.
Sollte eine Abschlagsanpassung aufgrund einer Preisanpassung für Sie notwendig sein, werden Sie in der Regel gesondert von uns informiert. Wichtig für Sie: Die Höhe des Abschlags steht in direktem Zusammenhang mit Ihrem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum und dem aktuell gültigen Energiepreis.
In unserem Onlineservice Meine ENERGIE können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt „Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen“ den Button „Abschlagshöhe empfehlen“ nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.