Wussten Sie schon, dass es MEINE ENERGIE auch als App gibt?
Sie können sich Ihren Onlineservice einfach und kostenlos auf Ihr Smartphone laden und alle Servicefunktionen über die MEINE ENERGIE App nutzen.
Jetzt App downloadenBehalten Sie jederzeit den Überblick über Ihre Energierechnungen. Wir zeigen Ihnen, wo und wie Sie Ihre Rechnungen unkompliziert und digital einsehen können.
Wenn Sie sich bereits bei Ihrem Onlineservice MEINE ENERGIE registriert haben, finden Sie Ihre Rechnungen für Strom und/oder Gas chronologisch sortiert in Ihrem Postfach. Dort können Sie die aktuellste und alle vorherigen Rechnungen bequem als PDF herunterladen.
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Thema Rechnung.
Bei laufendem Gas- oder Stromverbrauch muss der zu zahlende Rechnungsbetrag spätestens bis zur Erstellung der nächsten Rechnung bezahlt sein (maximal 11 Raten nicht über die nächste Rechnung hinaus). Für offene Beträge aus Schlussrechnungen sind maximal bis zu 18 Raten möglich. Auf monatliche Abschlagszahlungen ist keine Ratenzahlung möglich. Die Höhe der Mindestrate beträgt 25,00 Euro.
Es fallen eine Servicegebühr von 10 Euro sowie Zinsen ab dem ersten Tag nach Fälligkeit des Rechnungsbetrages an. Diese Beträge werden mit der ersten Rate fällig. Die Servicegebühr entfällt, wenn Sie eine Ratenzahlung über unseren Onlineservice MEINE ENERGIE abschließen.
Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung benötigen wir genaue Informationen dazu, was in Ihrer Rechnung eventuell nicht stimmt oder angepasst werden soll. Bei Korrekturen von Daten oder Zählerständen hilft uns zum Beispiel ein Wohnungsübergabeprotokoll oder ein Foto des Gas- oder Stromzählers.
Ihre Jahresrechnung setzt sich im Wesentlichen aus drei Teilen zusammen. Im ersten Teil finden Sie alle vertragsrelevanten Angaben und eine Übersicht aus Verbrauch und Ihren Abschlagszahlungen. Hieraus resultiert ein Zahlbetrag oder eine von uns zu erstattende Gutschrift. Im zweiten Teil geben wir wichtige Hinweise zu Ihrem Vertragskonto. Künftige Abschläge werden für die kommenden zwölf Monate aufgelistet. Danach finden Sie eine detaillierte Aufarbeitung der Zusammensetzung Ihres Verbrauchs.
Wenn Sie eine Ratenzahlung einrichten wollen, füllen Sie das Kontaktformular zur Beantragung von Ratenzahlung aus oder schließen Sie die Ratenzahlung über unseren Onlineservice MEINE ENERGIE ab.
Im Onlineservice MEINE ENERGIE finden Sie unter „Zahlungen“ Ihr bereits geleisteten Abschlagszahlungen in einer Übersicht. Wenn Sie wissen möchten, ob der monatlich angesetzte Abschlag für Ihren Verbrauch passend berechnet wurde, können Sie ebenfalls im Onlineservice MEINE ENERGIE jederzeit Ihren abgelesenen Zählerstand für eine Abschlagsüberprüfung mitteilen.
Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch per Kontaktformular unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer und der abweichenden Adresse mit.
Im Onlineservice MEINE ENERGIE stehen Ihnen Ihre letzten Rechnungen als PDF-Dokument zur Verfügung. Wählen Sie einfach die Rechnung aus, die Sie herunterladen möchten.
Wenn etwas bei Ihrer Rechnung nicht stimmt, können Sie unser Kontaktformular nutzen, um uns auf Fehler hinzuweisen.
Sie erhalten einmal im Jahr Ihre Jahresrechnung. Der Abrechnungszeitraum wird von Ihrem zugehörigen Netzbetreiber (Gas) oder Messstellenbetreiber (Strom) festgelegt. Für die Rechnungsstellung wird der Zählerstand zum Abrechnungsdatum benötigt. Über den Onlineservice MEINE ENERGIE können Sie Ihren Zählerstand unkompliziert melden.
Zur Berechnung der verbrauchten Kilowattstunden (kWh) wird der abgelesene Verbrauch in Kubikmetern (m3) mit dem Brennwert und der Zustandszahl multipliziert. Die Rechnung lautet wie folgt: m³ x Brennwert x Zustandszahl = kWh
Liegt uns zum Stichtag kein abgelesener Zählerstand vor, wird dieser von Ihren zuständigen Netzbetreiber (Gas) oder Messstellenbetreiber (Strom) rechnerisch ermittelt. Diese Berechnung ergibt sich aus der Methode der Verbrauchsschätzung, die nach den einschlägigen technischen Regelwerken (z.B. Metering-Code VDE-AR-N 4400, DVGW-Norm G685) erfolgt.
Sie erhalten Ihre Jahresrechnung zu einem festgesetzten Abrechnungstermin. Dieser wird vom Netzbetreiber vorgegeben. Zur Jahresabrechnung wird Ihr Zählerstand vom Netzbetreiber abgelesen, damit Ihre Rechnung erstellt werden kann.
Die Höhe der berechneten Mehrwertsteuer finden Sie auf Ihrer Rechnung, die Sie über den Onlineservice MEINE ENERGIE abrufen können. Entscheidend für die Berücksichtigung des temporär reduzierten Mehrwertsteuersatzes ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dieser ist bei Lieferungen von Strom, Gas und Wärme als der Zeitpunkt definiert, für den der Zählerstand zur (Jahres-)Abrechnung ermittelt wurde. Sollte der Ablesezeitpunkt des Zählers in die Zeit zwischen 01. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 gefallen sein, berechnet Energie Brandenburg für den gesamten Abrechnungszeitraum 16 Prozent Mehrwertsteuer. Fällt der Ablesezeitpunkt in die Zeit nach dem 01. Januar 2021, legen wir für Energielieferungen, die im Lieferzeitraum 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 erfolgt sind, – soweit gesetzlich zulässig – nur die gesenkte Mehrwertsteuer zugrunde.