Zahlungsverzug.

Wissen, was geht!

Konnten Sie Ihre offenen Abschläge oder Rechnungen nicht fristgerecht begleichen und haben jetzt eine Mahnung erhalten? Dann finden Sie hier die wichtigsten Informationen zum Thema „Mahnung und Zahlung“.

Warum habe ich eine Mahnung erhalten?

Wenn das Zahlungsziel eines Abschlages beziehungsweise des aus einer Rechnung nachzuzahlenden Betrages verstrichen ist und wir noch keinen Zahlungseingang feststellen konnten, erhalten Sie automatisch eine Mahnung.

Bitte achten Sie bei der Bezahlung unbedingt darauf, den auf der Mahnung angegebenen Gesamtbetrag zu bezahlen. Überprüfen Sie in Ihrem Onlineservice MEINE ENERGIE, ob eine Zahlung eingegangen oder noch ein Betrag offen ist.

Haben Sie nicht oder zu spät gezahlt?

Wie hoch ist der Abschlag und wann wird er fällig? Ihren aktuellen Abschlagplan können Sie jederzeit bequem in Ihrem Onlineservice MEINE ENERGIE einsehen.

Eine Zahlung wurde zurücküberwiesen?

Bitte prüfen Sie, ob Sie im Verwendungszweck Ihrer Überweisung die korrekte Vertragsnummer angegeben haben und überweisen Sie das Geld erneut.

Haben sich Ihre Abschläge geändert?

Haben Sie in Ihrer Jahresrechnung den aktuellen Abschlagsplan gesehen? Sie können ihn jederzeit in Ihrem Onlineservice MEINE ENERGIE abrufen.

Wie kann ich meine offene Rechnung bezahlen?

Sie haben mehrere Möglichkeiten:

Betrag überweisen

Um den Betrag zu überweisen, nutzen Sie folgende Bankverbindung und geben Sie bitte Ihre Vertragskontonummer an:

Commerzbank Potsdam
IBAN: DE39 1608 0000 4200 2450 00  (Privatkunden)
BIC: DRESDEFF160

Lastschrift einrichten

Erteilen Sie uns über Ihren Onlineservice MEINE ENERGIE unkompliziert ein SEPA-Lastschriftmandat. Das ist erst nach Ausgleich aller fälligen Forderungen möglich.

In Raten zahlen

Sie können Ihre Jahres- oder Schlussrechnung nicht zum angegebenen Termin begleichen? Melden Sie sich einfach bei uns: Gern prüfen wir, ob eine Ratenzahlung möglich ist.

Wie vermeide ich Mahnungen?

Pünktlich bezahlen

  • Fälligkeitszeitpunkt beachten.
  • Banklaufzeiten berücksichtigen.
  • Abschlags- und Rechnungshöhe überprüfen.
  • Dauerauftrag prüfen und bei Bedarf Vertragskontonummer, Abschlagshöhe oder Ausführungstermin korrigieren.

Lastschrift einrichten

  • Erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat.
  • Geben Sie uns bei Wechsel Ihres Bankkontos rechtzeitig die neue Bankverbindung bekannt.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Konto bei Abbuchung Ihres Abschlags gedeckt ist.

Überweisung prüfen

  • Geben Sie unbedingt Ihre Vertragskontonummer im Feld Verwendungszweck ein.
  • Prüfen Sie vor dem Überweisen, ob Sie die korrekte Bankverbindung von Energie Brandenburg eingegeben haben.

Tipp: Erteilen Sie uns im Onlineservice MEINE ENERGIE ein SEPA-Lastschriftmandat und wir ziehen die offenen Beträge zur jeweiligen Fälligkeit von Ihrem Konto ein. So müssen Sie die Zahlungstermine nicht mehr im Blick behalten und überweisen stets rechtzeitig.

Was passiert, wenn ich nicht pünktlich bezahle?

Gas (Gaslieferverträge für Verbrauchsstellen innerhalb des Grundversorgungsgebietes)

Was passiert, wenn Sie nicht bezahlen?

Kosten (EUR)

Schritte und Kosten bei Zahlungsverzug für Gasverträge im Grundversorgungsgebiet

1. Sie erhalten Mahnungen und eine Androhung der Versorgungssperre via Post bzw. Onlineservice

1,00 bzw. 0,00

2. Sie erhalten eine Terminankündigung zur Sperrung des Gaszählers

1,00

3. Durchführung der Zählersperrung durch den Außendienstmitarbeiter des Netzbetreibers
Anfahrtskosten für nicht erfolgreiche Sperrung
Stornierungskosten

78,35
67,68
14,46

4. War eine Sperrung nicht möglich, beauftragen wir einen Rechtsanwalt mit dem Einleiten einer Zutrittsklage zum Zähler

individuelle Kosten

5. Nach Erwirkung des Zutrittstitels wird die Sperrung des Zählers mit Hilfe des Gerichtsvollziehers durchgeführt

individuelle Kosten

6. Rechnung wird an Inkassounternehmen übergeben

individuelle Kosten

7. Wiederinbetriebnahme des Gaszählers nach Begleichung der offenen Forderungen

93,24

Schritte und Kosten bei Zahlungsverzug für Gasverträge im Grundversorgungsgebiet

Strom (einschließlich Gaslieferverträge für Verbrauchsstellen außerhalb des Grundversorgungsgebietes)

Was passiert, wenn Sie nicht bezahlen?

Kosten (EUR)

Schritte und Kosten bei Zahlungsverzug für Strom- und Gasverträge außerhalb des Grundversorgungsgebiets

1. Sie erhalten Mahnungen und eine Androhung der Versorgungssperre via Post bzw. via Onlineservice

1,00 bzw. 0,00

2. Ihr Vertrag wird gekündigt

-

3. Rechnung wird an Inkassounternehmen übergeben

individuelle Kosten

Schritte und Kosten bei Zahlungsverzug für Strom- und Gasverträge außerhalb des Grundversorgungsgebiets

Was kann ich tun, um eine Sperrung zu vermeiden?

Eine Einstellung der Energieversorgung ist immer mit Unannehmlichkeiten und zusätzlichen Kosten verbunden. Deshalb erhalten Sie rechtzeitig vorher eine Mahnung und damit die Gelegenheit, eine Sperrung zu vermeiden.

Bitte sprechen Sie uns bereits zu diesem Zeitpunkt an, damit wir gemeinsam eine Lösung suchen können. Eine Sperrung des Zählers können Sie nur verhindern, wenn Sie den offenen Betrag spätestens einen Tag vor dem angegebenen Sperrtermin bis 13 Uhr eingezahlt haben.

Gemäß Paragraf 19, Absatz 5 Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV) ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kundinnen und Kunden spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach Paragraf 19, Absatz 4 GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten.

Gemäß Paragraf 2, Absatz 3, Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Diese Muster-Abwendungsvereinbarung ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall.

Sie haben einen Sperrtermin erhalten und bereits bezahlt?

Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir schnell prüfen können, ob wir die Sperrung noch abwenden und den Termin stornieren können.

Ihr Zähler wurde bereits gesperrt und Sie haben den Betrag aus der Sperrrechnung bezahlt?

Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir die Entsperrung veranlassen können.

Wie kann ich Kontakt aufnehmen?

Service-Hotline Energie Brandenburg

Sie erreichen uns telefonisch unter der Service-Hotline 033205 260-512 von Montag bis Freitag zwischen 8 und 18 Uhr.

Kundenbüro

Kundenbüro Energie Brandenburg
Büdnergasse 1
14552 Michendorf

Öffnungszeiten:
Montag und Mittwoch, 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr

Kontaktformular

Senden Sie uns Ihre Anfrage über unser Kontaktformular.

Onlineservice MEINE ENERGIE

Nutzen Sie einfach unseren Onlineservice MEINE ENERGIE.

Wo erhalte ich Unterstützung?

Hier finden Sie Organisationen, die Sie bei den Themen Energieschulden und Energieberatung unterstützen:

Diakonisches Werk Teltow-Fläming e. V. – Beratung bei Energieschulden

Betroffene mit Energieschulden haben die Möglichkeit, eine individuelle und kostenlose Beratung in Anspruch zu nehmen. Die Beratenden unterstützen Sie dabei, Ihre Energieschulden zu regulieren und eine Sperrung Ihrer Versorgung abzuwenden. Bitte vereinbaren Sie Ihre Erstberatung unter:

E-Mail: energieschulden@dw-tf.de
Telefon: 03372 4417-10

  • Für Personen mit Wohnsitz in Teltow-Fläming kann die Beratung direkt in einem der vielen Beratungspunkten unseres Werkes erfolgen.
  • Für Energiekundinnen und -kunden mit Wohnsitz in anderen Landkreisen bietet die Diakonie eine Telefon- und Online-Beratung an.
  • Soweit notwendig wird die direkte Kontaktaufnahme mit Fachberatungsstellen an dem jeweiligen Heimatort hergestellt und begleitet.

Weitere Informationen zum Diakonischen Werk Teltow-Fläming e. V. finden Sie unter www.dw-tf.de.

Verbraucherzentrale Brandenburg e. V. – Energieschulden

Sie haben die Möglichkeit eine Beratung über Regulierungsmöglichkeiten zur Tilgung Ihrer Energieschulden in Anspruch zu nehmen. Des Weiteren erhalten Sie Hinweise, wie Sie die Sperrung Ihrer Versorgung abwenden können.

www.verbraucherzentrale-brandenburg.de

E-Mail: info@vzb.de
Telefon: 0331 98229995

Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. - Energieberatung

Sie können Beratungsangebote zur Reduzierung Ihres Energieverbrauches nutzen.

verbraucherzentrale-energieberatung.de
Telefon: 0800 809802400

Beratungsmöglichkeiten von Jobcenter oder Sozialamt

Der Staat bietet bei Energieschulden bedürftigen Personen in der Regel bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen Hilfe an. Sprechen Sie dazu die für Sie zuständigen Kontaktpersonen beim Sozialamt oder Jobcenter an.

Kontakt zum Rechtsanwalt oder Inkassounternehmen

Bitte nutzen Sie die Kontaktdaten aus den jeweiligen Schreiben. 

Fragen und Antworten zu Ihren Zahlungen.

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen zum Thema Zahlungsverzug und Mahnung.

Warum habe ich eine Mahnung erhalten, obwohl ich bereits bezahlt habe?

Vermutlich konnten wir Ihre Zahlung nicht korrekt zuordnen. Bitte prüfen Sie folgende Aspekte:
Falsche oder keine Vertragskontonummer? Falls Sie festgestellt haben, dass Ihnen beim Eingeben der Zahlungsdaten ein Fehler unterlaufen ist, kontaktieren Sie uns bitte.
Falscher Betrag? Im Mahnschreiben ist die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und tatsächlich einbezahltem Betrag aufgeführt. Bitte überweisen Sie in diesem Falle den Restbetrag.

Wie wird mir das Guthaben aus der Rechnung auf mein Konto überwiesen?

In der Regel überweisen wir Ihnen Ihr Guthaben auf das von Ihnen hinterlegte Konto. Sie möchten überprüfen, welche Bankverbindung aktuell hinterlegt ist, oder möchten eine Bankverbindung ausschließlich für die Auszahlung angeben? Im Onlineservice MEINE ENERGIE können Sie bequem Ihre Bankdaten eingeben, ändern und auch jederzeit wieder löschen.

Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?

Am einfachsten und schnellsten geht das über den Onlineservice MEINE ENERGIE unter dem Punkt „Meine Zahlungen - Bankdaten“ oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Was kann ich tun, um eine Sperrung zu vermeiden?

Eine Einstellung der Energieversorgung ist immer mit Unannehmlichkeiten und zusätzlichen Kosten verbunden. Deshalb erhalten Sie rechtzeitig vorher eine Mahnung und damit die Gelegenheit, eine Sperrung zu vermeiden. Bitte sprechen Sie uns bereits zu diesem Zeitpunkt an, damit wir gemeinsam eine Lösung suchen können.
Eine Sperrung des Zählers können Sie nur verhindern, wenn Sie den offenen Betrag spätestens einen Tag vor dem angegebenen Sperrtermin bis 13 Uhr eingezahlt haben.

Gemäß § 19 Abs. 5 GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kunden spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Diese Muster-Abwendungsvereinbarung ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall. Haben Sie einen Sperrtermin erhalten und bereits bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir schnell prüfen können, ob wir die Sperrung noch abwenden und den Termin stornieren können. Ihr Zähler wurde bereits gesperrt und Sie haben den Betrag aus der Sperrrechnung bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir die Entsperrung veranlassen können.

Was kann ich tun, wenn meine Abschläge von Sozialbehörden (z. B. Jobcenter) bezahlt werden und ich trotzdem Mahnungen erhalte?

Ihre monatlichen Abschlagstermine und -beträge können sich nach Ihrer Jahresrechnung ändern. Reichen Sie bitte umgehend ihre neue Rechnung bei ihrer Sozialbehörde (z. B. Jobcenter) ein und senden Sie uns die Übernahmebestätigung zu.

Wie kann ich Mahnkosten verhindern?

Bitte begleichen Sie rechtzeitig unsere Forderungen – wie beispielsweise Ihren monatlichen Abschlag. Die Höhe und Fälligkeitstermine finden Sie in Ihrer letzten Rechnung oder im Onlineservice MEINE ENERGIE. Wichtig ist außerdem, dass Sie bei Ihrer Zahlung Ihre Vertragskontonummer im Verwendungszweck angeben – nur so können wir Ihren Betrag richtig zuordnen. Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, buchen wir von Ihrem Konto ab. Sie brauchen sich dann um nichts weiter zu kümmern und sind mit allen Zahlungen automatisch immer auf dem Laufenden. Erteilen Sie uns einfach über den Onlineservice MEINE ENERGIE ein SEPA-Lastschriftmandat.

Was passiert bei Rücklastschrift oder Zahlungsverzug?

Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Energie Brandenburg Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden verlangen. Der Schadenersatz wird für per Brief versendete Mahnungen pauschal mit einem Betrag in Höhe von 1,00 Euro je Mahnung berechnet. Im Falle von Rücklastschriften werden dem Kunden die Gebühren, Energie Brandenburg von der Bank in Rechnung gestellt werden, in gleicher Höhe weiterberechnet (1:1-Weiterberechnung). Zuzüglich wird pauschal ein Betrag in Höhe von 1,00 Euro je versendeter Mitteilung per Brief berechnet. Die Pauschale in Höhe von 1,00 Euro entfällt bei einem Versand in elektronischer Form. Die vorstehenden Kosten werden auf der Verbrauchsabrechnung ausgewiesen. Dem Kunden steht jeweils der Nachweis frei, dass Energie Brandenburg kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Ihre Rechnung und Abschläge können Sie begleichen über Einzugsermächtigung, Überweisung oder Barzahlung im Kundenzentrum.
Einzugsermächtigung: Erteilen Sie uns einfach über den Onlineservice MEINE ENERGIE ein SEPA-Lastschriftmandat.

Überweisung:

Commerzbank Potsdam

IBAN: DE39 1608 0000 4200 2450 00

BIC: DRESDEFF160

Verwendungszweck: Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer an.

Bar-Zahlung: Unser Kundenbüro, Büdnergasse 1, 14552 Michendorf, hat am Montag und Mittwoch in den Zeiten zwischen 9-12 Uhr und 13-17 Uhr für Sie geöffnet.

Was kann ich tun, wenn eine Lastschrift nicht erfolgreich war?

Wenn Ihr Geldinstitut unseren Zahlungsauftrag nicht ausgeführt hat, erhalten wir eine Information über die Rücklastschrift. Je nach Grund der Rücklastschrift pausieren wir das SEPA-Lastschriftmandat bis zum vollständigen Ausgleich des offenen Betrags oder löschen das SEPA-Lastschriftmandat, um so Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten zu verhindern. Wir informieren Sie schriftlich über die Rücklastschrift und den Status des uns erteilten SEPA-Lastschriftmandats. Bitte überweisen Sie anschließend den offenen Betrag zuzüglich der angefallenen Rücklastschriftkosten. Den aktuell offenen Betrag können Sie jederzeit im Onlineservice MEINE ENERGIE einsehen. Wenn wir Ihr SEPA-Lastschriftmandat lediglich pausiert haben, erfolgt nach vollständigem Ausgleich des offenen Betrages automatisch eine Reaktivierung – Sie brauchen nichts weiter unternehmen. Sollten wir Ihr SEPA-Lastschriftmandat deaktiviert haben, können Sie uns nach vollständigem Ausgleich des offenen Betrags über den Onlineservice MEINE ENERGIE ganz einfach erneut ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Wo erkenne ich in der Mahnung, bis wann ich den offenen Betrag zahlen soll?

Das Datum, zu dem Sie den Betrag spätestens zahlen müssen, finden Sie auf der ersten Seite der Mahnung. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Überweisung bis zu drei Werktage dauern kann, und planen Sie deshalb genug Zeit ein.