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Sie ziehen um und möchten Ihren Strom- oder Gas-Vertrag mitnehmen? Mit unserem Umzugsservice geht das ganz leicht.
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Sie möchten schnell und kostenlos zu Energie Brandenburg wechseln? Wir erklären Ihnen, wie Sie unkompliziert Strom- und Gas-Kundin oder -Kunde von Energie Brandenburg werden.
Inhaltsverzeichnis
Schnell und bequem den Anbieter wechseln und günstig Energie beziehen: Wechseln auch Sie jetzt online zu Energie Brandenburg und profitieren Sie schon bald von günstiger, flexibler und sicherer Energie. Einfach unseren Tarifrechner für Strom und Gas nutzen, passenden Tarif wählen – fertig!
Alle weiteren Schritte beim Anbieterwechsel übernehmen wir für Sie: Nach Ihrer Auftragserteilung kümmern wir uns gemeinsam mit dem Netzbetreiber um Ihre Ummeldung. Ihre Versorgung mit Gas oder Strom ist während der Übergangszeit jederzeit sicher. So geht es weiter:
Mit dem Onlineservice MEINE ENERGIE stehen Ihnen alle Informationen rund um Ihren Vertrag jederzeit und überall zur Verfügung. Hier können Sie auf Ihre Kundendaten zugreifen, Zählerstände bequem online erfassen, Rechnungen einsehen und Ihren Abschlag an den jeweiligen Verbrauch anpassen.
Wenn Sie unseren Onlineservice noch nicht nutzen, können Sie sich auf der Website registrieren. Wenn Sie bereits MEINE ENERGIE nutzen und einen weiteren Vertrag ergänzen möchten, können Sie online ein Vertragskonto hinzufügen.
In den FAQ finden Sie Antworten auf Ihre Fragen zum Wechsel zu Energie Brandenburg.
Die Anmeldung wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgreich bearbeitet. Wenn Sie von einem anderen Versorger zu Energie Brandenburg wechseln, ist der Lieferbeginn allerdings abhängig von Ihrer dort gültigen vertraglichen Bindung. Wir dürfen Sie erst beliefern, sobald der alte Vertrag abgeschlossen ist. Entsprechend kann sich der Lieferbeginn in die Zukunft verschieben. In Ihrem Begrüßungsschreiben werden Sie darüber informiert, wann genau die Belieferung durch Energie Brandenburg startet. Sie haben von Ihrem aktuellen Anbieter eine Preisanpassung erhalten? Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb von 14 Tagen zu uns wechseln.
Grundsätzlich können Sie sich jederzeit für Energie Brandenburg entscheiden und den Wechsel starten. Ab wann wir Sie beliefern können, hängt von Ihrer Vertragslaufzeit bei Ihrem aktuellen Energieversorger ab. Prüfen Sie Ihr Kündigungsdatum zum Beispiel in Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer aktuellen Rechnung.
Im Onlineservice MEINE ENERGIE informieren wir Sie kontinuierlich über den Status Ihres Auftrags – so wissen Sie genau, welche Schritte eingeleitet wurden, und haben eine Orientierung, ab wann genau wir Sie beliefern werden. Sollten Sie noch keinen Zugang haben, können Sie sich ganz einfach und schnell registrieren. Wenn Sie noch keine Vertragskontonummer haben, nehmen Sie die Auftragsnummer für die Registrierung. Diese finden Sie auf der Bestätigung Ihres Auftrags von uns.
Prüfen Sie zunächst das Datum des Wechsels. Vielleicht liegt das Ende Ihres bisherigen Gas- oder Stromlieferanten noch in der Zukunft. Solange keine Endabrechnung erstellt wurde, fallen weiterhin Abschläge für einen laufenden Vertrag bei Ihrem Vorversorger an. Ab wann genau Sie von Energie Brandenburg beliefert werden, entnehmen Sie Ihrem Auftragsstatus im Onlineservice MEINE ENERGIE.
Wenn Sie einen Sondervertrag mit Mindestvertragslaufzeit bei uns abschließen möchten, übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger für Sie, sobald Sie uns diesen Auftrag erteilen. Für den Wechsel in die Grundversorgung gelten andere Bedingungen. Wichtige Ausnahme: Sie möchten ein Sonderkündigungsrecht nutzen, weil zum Beispiel Ihr bisheriger Gas- oder Stromlieferant die Preise erhöht? Dann kündigen Sie bitte selbst bei Ihrem alten Energieversorger und schließen Sie online einen Tarif bei uns ab.
Wenn uns wichtige Angaben, die für den reibungslosen Ablauf Ihres Lieferantenwechsels erforderlich sind, fehlen, melden wir uns direkt nach Ihrer Bestellung per E-Mail bei Ihnen. Sie erhalten einen Direktlink, sodass Sie schnell und unkompliziert Ihre Daten ergänzen können und der Lieferantenwechsel sofort weiterläuft. Sollten Sie bis zwei Wochen nach Ihrem Auftrag nichts von uns hören, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular, um uns Daten zukommen zu lassen.
Ab dem 6. Juni 2025 erlaubt eine neue gesetzliche Regelung, Stromverträge nur noch in die Zukunft anzumelden oder zu kündigen. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind ab diesem Datum nicht mehr möglich. Melden Sie uns Ihren Umzug deshalb bitte immer schnellstmöglich. Sie können einfach online bei uns auf www.energie-brandenburg.de Ihren Wunschtarif abschließen.
Nein, dieses Risiko besteht nicht. Sie können sicher sein, immer versorgt zu werden. Selbst wenn sich der Lieferantenwechsel ungeplant verzögert, ist gesetzlich festgelegt, dass in der Zwischenzeit Ihr örtlicher Grundversorger für die Energielieferung einspringt.
Für einen Wechsel zu Energie Brandenburg benötigen wir nur folgende Daten:
Die Daten werden bei der Bestellung durch uns aktiv abgefragt. Sie finden diese auf Ihrer letzten Rechnung. Sollten Sie Zählernummer und Zählerstand aktuell nicht zur Hand haben, können Sie uns diese gerne nachreichen.
Ein Grundversorgungsvertrag kommt in der Regel dann mit Haushaltskunden zustande, wenn sie Erdgas aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnehmen und hierfür keinen anderweitigen Erdgasliefervertrag abgeschlossen haben. Der Gas-Grundversorger ist zugleich auch der Gas-Ersatzversorger. Letzterer springt immer dann für die Erdgaslieferung ein, wenn ein Letztverbraucher (egal, ob dieser Haushaltskunde ist oder nicht) Erdgas bezieht, ohne dass dieser einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Energieversorger insolvent gehen und die Belieferung einstellen oder wenn es zu Verzögerungen beim Lieferantenwechsel kommt. Mit der Ersatzversorgung stellt der Gesetzgeber sicher, dass allen Letztverbrauchern über einen Zeitraum von drei Monaten auch ohne einen Energieliefervertrag Erdgas fürs Heizen und Warmwasser zur Verfügung steht.
Bei Preisanpassungen Ihres Vorversorgers haben Sie – unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit – die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen zu Energie Brandenburg zu wechseln.