Für neue Photovoltaikanlagen gelten derzeit feste Vergütungssätze für eingespeisten Strom. Diese Vorteile gelten voraussichtlich nur noch für Anlagen, die bis Ende 2026 in Betrieb gehen. Nach dem überarbeiteten Erneuerbare Energien Gesetz (EEG 2026) soll es ab 2027 für neue Dachanlagen bis 25 kWp eine Übergangslösung geben, jedoch für maximal drei Jahre.
Sichern Sie sich deshalb jetzt noch die aktuell geltenden Vergütungssätze für eingespeisten Strom für die nächsten 20 Jahre.
Für eine typische Photovoltaikanlage auf einem Einfamilienhaus ergeben sich folgende Beispielwerte:
- ca. 330 bis 450 Euro jährliche Einnahmen durch Einspeisung
- etwa 6.500 bis 9.000 Euro Gesamterlöse über 20 Jahre Förderdauer