Unsere FAQ im Überblick.

Gut zu wissen!

Wir beantworten häufig gestellte Fragen zu unseren Dienstleistungen und Produkten. Navigieren Sie sich über das Inhaltsverzeichnis zu dem Themenabschnitt, der Sie interessiert.

FAQ zum Thema Kundenservice.

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zu unserem Kundenservice und Ihrer Vertragsverwaltung.

Ablesung und Zähler

Wann muss ich meinen Zählerstand ablesen?

Ihren aktuellen Zählerstand benötigen wir zur Jahresrechnung, zum Vertragsbeginn sowie zum Vertragsende. Am einfachsten teilen Sie uns Ihren Zählerstand über den Onlineservice MEINE ENERGIE mit.

Was bedeutet Turnusablesung?

In der Regel erhalten Sie von uns einmal pro Jahr eine Abrechnung. Hierfür benötigen wir Ihren aktuellen Zählerstand. Die Ablesung für diese Jahresabrechnung bezeichnen wir auch als Turnusablesung.

Was bedeutet Zwischenablesung?

Ihr Zählerstand kann nicht nur direkt vor der nächsten Jahresrechnung, sondern auch zu einem gewünschten Termin abgelesen werden. Diesen Zählerstand bezeichnen wir als Zwischenablesung.

Kann ich den mitgeteilten Zählerstand ändern?

Sie können einen bereits mitgeteilten Zählerstand leider nicht mehr ändern. Kontaktieren Sie uns deshalb bitte über das Kontaktformular und teilen Sie uns den korrekten Zählerstand mit.

Muss ich bei einer Preisanpassung meinen Zählerstand ablesen?

Nein, das ist nicht notwendig. Auf Wunsch können Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand aber jederzeit mitteilen. Am einfachsten und schnellsten geht das über den Onlineservice MEINE ENERGIE.

Wer ist mein Messstellenbetreiber?

Ihr Messstellenbetreiber ist grundsätzlich der örtliche Netzbetreiber, so Sie als Nutzerin oder Nutzer eines Anschlusses keine Vereinbarung mit einem anderen Unternehmen über den Messstellenbetrieb geschlossen haben.

Es steht Ihnen grundsätzlich frei, einen anderen Messstellenbetreiber zu wählen. Wenn Sie Ihren Messstellenbetreiber noch nie gewechselt haben, ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber für den Messstellenbetrieb Ihres Zählers verantwortlich.

Wer trägt die Kosten für meinen intelligenten Zähler, den Einbau und die Wartung?

Die Kosten für Ihren intelligenten Zähler, den Einbau, Betrieb und die Wartung tragen zunächst die Messstellenbetreiber. Diese stellen die Kosten für die Messung den Stromkundinnen und -kunden in Rechnung. Dabei dürfen sie die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen nicht übersteigen.

Falls der Zählerkasten für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, tragen die Anschlussnehmenden – also die Haus- oder Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer – die Kosten.

Wie wird mein Zählerstand für die Abrechnung geschätzt?

Wenn Energie Brandenburg kein Zählerstand vorliegt, müssen wir den Verbrauch für die Jahresabrechnung schätzen. Die Schätzung führen wir auf Grundlage des bisherigen Verbrauchs durch. Möchten Sie den tatsächlichen Zählerstand nachträglich abgeben, können Sie das jederzeit über unseren Onlineservice MEINE ENERGIE tun. Anschließend erhalten Sie eine korrigierte Rechnung.

Wo finde ich meine abgelesenen Zählerstände?

Ihre bereits erfassten Zählerstände finden Sie in Ihrem Onlineservice MEINE ENERGIE oder auf Ihrer Rechnung.

Was ist ein digitaler Stromzähler und was ein Smart Meter?

Ein digitaler Stromzähler speichert die Stromverbrauchsdaten und stellt sie auf einem Bildschirm dar. Aktuell wird der Stromverbrauch in der Regel noch mit einem mechanischen Stromzähler gemessen. Der Zählerstand wird jährlich vor Ort abgelesen. Teilweise sind aber auch schon moderne Messeinrichtungen installiert.

Wird dieser digitale Stromzähler um eine Kommunikationseinheit – das sogenannte Smart-Meter-Gateway – ergänzt, spricht man von einem intelligenten Messsystem. Das Smart-Meter-Gateway, eine Art Datendrehscheibe, kann die Messwerte verarbeiten, automatisch übermitteln und Zugriffsrechte verwalten. Smart Meter kommen künftig vor allem bei Großverbraucherinnen und -verbrauchern zum Einsatz.

Wo werden digitale Stromzähler installiert?

In allen Haushalten sollen die bisherigen Stromzähler bis 2032 durch digitale Stromzähler ersetzt werden. Das zusätzliche Smart-Meter-Gateway, mit dem digitale Stromzähler zu intelligenten Messsystemen aufgerüstet werden können, soll im Regelfall nur bei Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden eingebaut werden. Die meisten Privathaushalte sind nicht betroffen, weil sie weniger Strom verbrauchen.

Wie melde ich meinen Zählerstand?

Am einfachsten können Sie den Zählerstand über Ihren Onlineservice MEINE ENERGIE eingeben. Notieren Sie sich bitte zuvor die Zählernummer, den Zählerstand und das Ablesedatum.

Wo finde ich die Nummer meines Gas- oder Stromzählers?

Die Nummer finden Sie direkt an Ihrem Zähler. Meist ist sie oberhalb oder unterhalb eines Strichcodes als mehrstellige Nummer eingeprägt.

Wer liest meinen Zählerstand ab?

Ihr Netzbetreiber liest einmal jährlich Ihren Zählerstand ab oder fordert Sie zur Mitteilung Ihres Zählerstandes auf. Dieser wird uns im Anschluss automatisch übermittelt. Der Zeitpunkt der Ablesung ist nicht immer mit dem Zeitpunkt der Rechnungserstellung identisch.

Damit wir dennoch eine aktuelle Rechnung für Sie erstellen können, kann es vorkommen, dass wir Sie um Angabe Ihres Zählerstandes bitten. Am einfachsten können Sie uns Ihren Zählerstand über den Onlineservice MEINE ENERGIE mitteilen.

Wo finde ich meinen Gas- oder Stromzähler?

Meistens finden Sie Ihren Gaszähler direkt in der Wohnung. In manchen Wohnanlagen sind Gaszähler – wie auch Stromzähler – im Treppenhaus oder im Keller verbaut. Fragen Sie am besten Ihre Hausverwaltung oder Ihren Hausmeister-Service. Sollten Sie in einem Einfamilienhaus wohnen, sind Gas- und Stromzähler in der Regel im Keller oder im Wirtschaftsraum angebracht.

Wie lese ich den Zählerstand ab?

Notieren Sie sich die Zahlen von links nach rechts. Die Ziffern vor dem Komma reichen für die Erfassung Ihres Zählerstandes aus. Am einfachsten können Sie uns Ihren Zählerstand über den Onlineservice MEINE ENERGIE mitteilen.

Abschlag

Wie werden meine monatlichen Abschläge berechnet?

Den Abschlag berechnen wir aus Ihrem voraussichtlichen Jahresverbrauch für Strom oder Gas und den aktuellen Energiekosten. Der Schätzung Ihres voraussichtlichen Energieverbrauchs legen wir Ihren letztjährigen Verbrauch als Maßstab zugrunde. Ihre geschätzten Kosten für ein Jahr teilen wir in der Regel durch elf Abschläge, die Sie als monatliche Teilzahlung leisten. Mit der Jahresrechnung verrechnen wir die geleisteten Zahlungen mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch.

Warum ist mein neuer Abschlag höher als erwartet?

Sie sind Neukundin oder Neukunde:

Im Tarifrechner werden die monatlichen Kosten auf Grundlage des zu erwartenden Gesamtbetrages pro Jahr berechnet. Beim Abschlag werden die Gesamtkosten wiederum auf nur elf Monate umgerechnet. Deshalb ist der monatliche Betrag höher. Im zwölften Monat erfolgt die Schlussrechnung, bei der sich eine Gutschrift oder eine Nachzahlung ergibt. 

Sie sind langjährige Kundin oder langjähriger Kunde:

Unsere Abschläge werden jedes Jahr bei der Jahresrechnung mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch abgeglichen. Sofern zu geringe Abschläge zu einer Nachzahlung geführt haben, erhöhen wir Ihren Abschlag. So kann eine erneute Nachzahlung vermieden werden.  Aber wie auch Ihr Abschlag ausfällt: Sie zahlen immer nur das, was Sie tatsächlich verbraucht haben.

Was ist ein Abschlag?

Ein Abschlag ist eine monatliche Teilzahlung für Strom oder Gas. Ihre bereits geleisteten Abschläge werden in Ihrer Jahresrechnung mit den Kosten Ihres tatsächlichen Energieverbrauchs verrechnet. In Ihrem Onlineservice MEINE ENERGIE können Sie Ihre Abschläge jederzeit anpassen.

Wie kann ich die Höhe meiner Abschlagszahlungen ändern?

Geben Sie Ihren Wunsch-Abschlag direkt in Ihrem Onlineservice MEINE ENERGIE ein. Wir prüfen, ob der gewünschte Abschlagsbetrag sinnvoll ist, denn der Abschlag sollte immer im Verhältnis zu Ihren jährlich zu erwartenden Gesamtkosten stehen.

In Ihrem Onlineservice MEINE ENERGIE können Sie zudem eine Empfehlung für die angemessene Abschlagshöhe erhalten. Dazu benötigen Sie lediglich Ihren aktuellen Zählerstand. Der Service errechnet automatisch einen Vorschlag, den Sie bequem übernehmen können.

Wo sehe ich bereits gezahlte Abschläge?

Sie können bereits gezahlte Abschläge in Ihrem Onlineservice MEINE ENERGIE  unter dem Punkt „Meine Zahlungen“ einsehen.

Wie kann ich die Termine für meine Abschlagszahlungen verschieben?

In Ihrem Onlineservice MEINE ENERGIE finden Sie diese Möglichkeit unter dem Menüpunkt „Meine Zahlungen“, „Abschlagsplan anzeigen“. Ihre Änderungen werden automatisch übernommen und zum nächstmöglichen Termin wirksam.

Wo sehe ich die Höhe meiner Abschläge?

Im Onlineservice MEINE ENERGIE haben Sie immer und überall Zugang zu Ihrem Abschlagsplan. Zusätzlich erhalten Sie Ihren aktuellen Abschlagsplan mit unserem Begrüßungsschreiben oder mit Ihrer Jahresrechnung.

Wechsel zu Energie Brandenburg

Wie lange dauert ein Wechsel zu Energie Brandenburg?

Die Anmeldung wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgreich bearbeitet. Wenn Sie von einem anderen Versorger zu Energie Brandenburg wechseln, ist der Lieferbeginn allerdings abhängig von Ihrer dort gültigen vertraglichen Bindung. Wir dürfen Sie erst beliefern, sobald der alte Vertrag abgeschlossen ist. Entsprechend kann sich der Lieferbeginn in die Zukunft verschieben. In Ihrem Begrüßungsschreiben werden Sie darüber informiert, wann genau die Belieferung durch Energie Brandenburg startet. Sie haben von Ihrem aktuellen Anbieter eine Preisanpassung erhalten? Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb von 14 Tagen zu uns wechseln.

Ab wann kann ich den Wechsel zu Energie Brandenburg beantragen?

Grundsätzlich können Sie sich jederzeit für Energie Brandenburg entscheiden und den Wechsel starten. Ab wann wir Sie beliefern können, hängt von Ihrer Vertragslaufzeit bei Ihrem aktuellen Energieversorger ab. Prüfen Sie Ihr Kündigungsdatum zum Beispiel in Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer aktuellen Rechnung.

Wie kann ich meinen Auftragsstatus verfolgen?

Im Onlineservice MEINE ENERGIE informieren wir Sie kontinuierlich über den Status Ihres Auftrags – so wissen Sie genau, welche Schritte eingeleitet wurden, und haben eine Orientierung, ab wann genau wir Sie beliefern werden. Sollten Sie noch keinen Zugang haben, können Sie sich ganz einfach und schnell registrieren. Wenn Sie noch keine Vertragskontonummer haben, nehmen Sie die Auftragsnummer für die Registrierung. Diese finden Sie auf der Bestätigung Ihres Auftrags von uns.

Ich bin zu Energie Brandenburg gewechselt. Wieso erhalte ich immer noch Abschlagsforderungen von meinem alten Energieversorger?

Prüfen Sie zunächst das Datum des Wechsels. Vielleicht liegt das Ende Ihres bisherigen Gas- oder Stromlieferanten noch in der Zukunft. Solange keine Endabrechnung erstellt wurde, fallen weiterhin Abschläge für einen laufenden Vertrag bei Ihrem Vorversorger an. Ab wann genau Sie von Energie Brandenburg beliefert werden, entnehmen Sie Ihrem Auftragsstatus im Onlineservice MEINE ENERGIE.

Muss ich beim Wechsel zu Energie Brandenburg meinen bestehenden Strom-/Gasvertrag selbst kündigen?

Wenn Sie einen Sondervertrag mit Mindestvertragslaufzeit bei uns abschließen möchten, übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger für Sie, sobald Sie uns diesen Auftrag erteilen. Für den Wechsel in die Grundversorgung gelten andere Bedingungen. Wichtige Ausnahme: Sie möchten ein Sonderkündigungsrecht nutzen, weil zum Beispiel Ihr bisheriger Gas- oder Stromlieferant die Preise erhöht? Dann kündigen Sie bitte selbst bei Ihrem alten Energieversorger und schließen Sie online einen Tarif bei uns ab.

Wo kann ich meine fehlenden Daten nachtragen?

Wenn uns wichtige Angaben, die für den reibungslosen Ablauf Ihres Lieferantenwechsels erforderlich sind, fehlen, melden wir uns direkt nach Ihrer Bestellung per E-Mail bei Ihnen. Sie erhalten einen Direktlink, sodass Sie schnell und unkompliziert Ihre Daten ergänzen können und der Lieferantenwechsel sofort weiterläuft. Sollten Sie bis zwei Wochen nach Ihrem Auftrag nichts von uns hören, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular, um uns Daten zukommen zu lassen.

Ich bin umgezogen und brauche einen neuen Energieversorger – was muss ich jetzt tun?

Ab dem 6. Juni 2025 erlaubt eine neue gesetzliche Regelung, Stromverträge nur noch in die Zukunft anzumelden oder zu kündigen. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind ab diesem Datum nicht mehr möglich. Melden Sie uns Ihren Umzug deshalb bitte immer schnellstmöglich. Sie können einfach online bei uns auf www.energie-brandenburg.de Ihren Wunschtarif abschließen.

Kann es passieren, dass ich bei einem Lieferantenwechsel zwischenzeitlich nicht mit Gas oder Strom versorgt wurde?

Nein, dieses Risiko besteht nicht. Sie können sicher sein, immer versorgt zu werden. Selbst wenn sich der Lieferantenwechsel ungeplant verzögert, ist gesetzlich festgelegt, dass in der Zwischenzeit Ihr örtlicher Grundversorger für die Energielieferung einspringt.

Was brauche ich für meinen Wechsel zu Energie Brandenburg?

Für einen Wechsel zu Energie Brandenburg benötigen wir nur folgende Daten:

  • Name & Anschrift
  • Zählernummer
  • Zählerstand
  • Ihren bisherigen Lieferanten (nur bei Lieferantenwechsel)

Die Daten werden bei der Bestellung durch uns aktiv abgefragt. Sie finden diese auf Ihrer letzten Rechnung. Sollten Sie Zählernummer und Zählerstand aktuell nicht zur Hand haben, können Sie uns diese gerne nachreichen.

Energie Brandenburg ist Grund- und Ersatzversorger für Erdgas in West-Brandenburg. Was bedeutet das?

Ein Grundversorgungsvertrag kommt in der Regel dann mit Haushaltskunden zustande, wenn sie Erdgas aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnehmen und hierfür keinen anderweitigen Erdgasliefervertrag abgeschlossen haben. Der Gas-Grundversorger ist zugleich auch der Gas-Ersatzversorger. Letzterer springt immer dann für die Erdgaslieferung ein, wenn ein Letztverbraucher (egal, ob dieser Haushaltskunde ist oder nicht) Erdgas bezieht, ohne dass dieser einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.

Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Energieversorger insolvent gehen und die Belieferung einstellen oder wenn es zu Verzögerungen beim Lieferantenwechsel kommt. Mit der Ersatzversorgung stellt der Gesetzgeber sicher, dass allen Letztverbrauchern über einen Zeitraum von drei Monaten auch ohne einen Energieliefervertrag Erdgas fürs Heizen und Warmwasser zur Verfügung steht.

Was bedeutet Sonderkündigungsrecht?

Bei Preisanpassungen Ihres Vorversorgers haben Sie – unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit – die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen zu Energie Brandenburg zu wechseln.

Onlineservice MEINE ENERGIE

Werden meine Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse für Werbezwecke genutzt?

Wenn Sie uns keine Werbeeinwilligung erteilen, dann erhalten Sie keine Informationen über Angebote, Produkte und Dienstleistungen von Energie Brandenburg.

Für welche Zwecke werden meine persönlichen Daten verwendet?

Energie Brandenburg geht typischerweise zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung sowie zur Vertragsabwicklung mit personenbezogenen Daten um. Nach entsprechender Einwilligung werden die Daten für interne Werbezwecke und den Versand von Newslettern genutzt.

Bei welcher Aufsichtsbehörde kann ich mich über den Umgang mit meinen personenbezogenen Daten beschweren?

Sie können sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow, beschweren.

Wie lange werden meine personenbezogenen Daten gespeichert?

Ihre personenbezogenen Daten werden über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses hinweg gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Ihre Daten gelöscht. Die Festlegung dieser Frist für personenbezogene Daten richtet sich nach der Zweckbindungsfrist (z.B. Vertragsbeendigung, Ausgleich der Schlussrechnung) sowie den gesetzlichen Verjährungs- und Aufbewahrungsfristen (z.B. drei Jahre für rückwirkende Rechnungskorrekturen).

Wie teile ich Ihnen meinen neuen Namen mit?

Für eine Namensänderung wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice oder füllen Sie das Kontaktformular aus.

Wie teile ich Ihnen meine neuen Kontaktdaten mit?

Ändern Sie Ihre Kontaktdaten oder Telefonnummer einfach über Ihren Onlineservice MEINE ENERGIE unter dem Menüpunkt „Mein Profil - Kontaktdaten ändern“. Alternativ können Sie unser Kontaktformular nutzen.

Rechnung

Wie viele Raten sind bei einer Ratenzahlung möglich?

Bei laufendem Gas- oder Stromverbrauch muss der zu zahlende Rechnungsbetrag spätestens bis zur Erstellung der nächsten Rechnung bezahlt sein (maximal 11 Raten nicht über die nächste Rechnung hinaus). Für offene Beträge aus Schlussrechnungen sind maximal bis zu 18 Raten möglich. Auf monatliche Abschlagszahlungen ist keine Ratenzahlung möglich. Die Höhe der Mindestrate beträgt 25,00 Euro.

Kommen zusätzliche Kosten bei einer Ratenzahlung auf mich zu?

Es fallen eine Servicegebühr von 10 Euro sowie Zinsen ab dem ersten Tag nach Fälligkeit des Rechnungsbetrages an. Diese Beträge werden mit der ersten Rate fällig. Die Servicegebühr entfällt, wenn Sie eine Ratenzahlung über unseren Onlineservice MEINE ENERGIE  abschließen.

Was wird für eine Rechnungsreklamation benötigt?

Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung benötigen wir genaue Informationen dazu, was in Ihrer Rechnung eventuell nicht stimmt oder angepasst werden soll. Bei Korrekturen von Daten oder Zählerständen hilft uns zum Beispiel ein Wohnungsübergabeprotokoll oder ein Foto des Gas- oder Stromzählers.

Wie ist meine Rechnung aufgebaut?

Ihre Jahresrechnung setzt sich im Wesentlichen aus drei Teilen zusammen. Im ersten Teil finden Sie alle vertragsrelevanten Angaben und eine Übersicht aus Verbrauch und Ihren Abschlagszahlungen. Hieraus resultiert ein Zahlbetrag oder eine von uns zu erstattende Gutschrift. Im zweiten Teil geben wir wichtige Hinweise zu Ihrem Vertragskonto. Künftige Abschläge werden für die kommenden zwölf Monate aufgelistet. Danach finden Sie eine detaillierte Aufarbeitung der Zusammensetzung Ihres Verbrauchs.

Wie beantrage ich eine Ratenzahlung?

Wenn Sie eine Ratenzahlung einrichten wollen, füllen Sie das Kontaktformular zur Beantragung von Ratenzahlung aus oder schließen Sie die Ratenzahlung über unseren Onlineservice MEINE ENERGIE  ab.

Wie bekomme ich eine Übersicht über meine geleisteten Abschlagszahlungen?

Im Onlineservice MEINE ENERGIE  finden Sie unter „Zahlungen“ Ihr bereits geleisteten Abschlagszahlungen in einer Übersicht. Wenn Sie wissen möchten, ob der monatlich angesetzte Abschlag für Ihren Verbrauch passend berechnet wurde, können Sie ebenfalls im Onlineservice MEINE ENERGIE jederzeit Ihren abgelesenen Zählerstand für eine Abschlagsüberprüfung mitteilen.

Wie kann ich meine Rechnung an eine abweichende Adresse senden lassen?

Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch per Kontaktformular unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer und der abweichenden Adresse mit.

Wo kann ich meine Rechnungen einsehen?

Im Onlineservice MEINE ENERGIE stehen Ihnen Ihre letzten Rechnungen als PDF-Dokument zur Verfügung. Wählen Sie einfach die Rechnung aus, die Sie herunterladen möchten.

Wie kann ich meine Rechnung reklamieren?

Wenn etwas bei Ihrer Rechnung nicht stimmt, können Sie unser Kontaktformular nutzen, um uns auf Fehler hinzuweisen.

Wie häufig erhalte ich eine Rechnung und was wird für die Rechnungserstellung benötigt?

Sie erhalten einmal im Jahr Ihre Jahresrechnung. Der Abrechnungszeitraum wird von Ihrem zugehörigen Netzbetreiber (Gas) oder Messstellenbetreiber (Strom) festgelegt. Für die Rechnungsstellung wird der Zählerstand zum Abrechnungsdatum benötigt. Über den Onlineservice MEINE ENERGIE können Sie Ihren Zählerstand unkompliziert melden.

Wie erfolgt die Umrechnung bei Gas von m³ auf kWh in der Rechnung?

Zur Berechnung der verbrauchten Kilowattstunden (kWh) wird der abgelesene Verbrauch in Kubikmetern (m3) mit dem Brennwert und der Zustandszahl multipliziert. Die Rechnung lautet wie folgt: m³ x Brennwert x Zustandszahl = kWh

Was bedeutet das R = „rechnerisch ermittelt“?

Liegt uns zum Stichtag kein abgelesener Zählerstand vor, wird dieser von Ihren zuständigen Netzbetreiber (Gas) oder Messstellenbetreiber (Strom) rechnerisch ermittelt. Diese Berechnung ergibt sich aus der Methode der Verbrauchsschätzung, die nach den einschlägigen technischen Regelwerken (zum Beispiel Metering-Code VDE-AR-N 4400, DVGW-Norm G685) erfolgt.

Wann erhalte ich meine Jahresrechnung?

Sie erhalten Ihre Jahresrechnung zu einem festgesetzten Abrechnungstermin. Dieser wird vom Netzbetreiber vorgegeben. Zur Jahresabrechnung wird Ihr Zählerstand vom Netzbetreiber abgelesen, damit Ihre Rechnung erstellt werden kann.

Wie erkenne ich auf meiner Rechnung die Mehrwertsteuer-Anpassung?

Die Höhe der berechneten Mehrwertsteuer finden Sie auf Ihrer Rechnung, die Sie über den Onlineservice MEINE ENERGIE abrufen können. Entscheidend für die Berücksichtigung des temporär reduzierten Mehrwertsteuersatzes ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dieser ist bei Lieferungen von Strom, Gas und Wärme als der Zeitpunkt definiert, für den der Zählerstand zur (Jahres-)Abrechnung ermittelt wurde.

Sollte der Ablesezeitpunkt des Zählers in die Zeit zwischen 01. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 gefallen sein, berechnet Energie Brandenburg für den gesamten Abrechnungszeitraum 16 Prozent Mehrwertsteuer. Fällt der Ablesezeitpunkt in die Zeit nach dem 01. Januar 2021, legen wir für Energielieferungen, die im Lieferzeitraum 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 erfolgt sind, – soweit gesetzlich zulässig – nur die gesenkte Mehrwertsteuer zugrunde.

Umzug

Wie und wann teile ich bei einem Umzug die Zählerstände mit?

Bei der Wohnungs- beziehungsweise Schlüsselübergabe lesen Sie in der alten Wohnung sowie in der neuen Wohnung den Zählerstand ab. Den notierten Zählerstand können Sie bequem im Onlineservice Meine ENERGIE mitteilen. Ihre Schlussrechnung für Ihr altes Zuhause erhalten Sie an Ihre neue Adresse.

Wie kann ich meinen Umzug auch nachträglich melden?

Bislang war es möglich, sich bei seinem Stromanbieter bis zu sechs Wochen rückwirkend an- oder abzumelden. Aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung ist das ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr erlaubt. Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind dann nicht mehr möglich. Damit alles reibungslos verläuft, informieren Sie uns bitte möglichst frühzeitig über Ihren Umzug. Wir kümmern uns dann gerne darum, Ihre bisherige Wohnung abzumelden und Ihre neue Verbrauchsstelle zum nächstmöglichen Werktag anzumelden.

Hinweis: Diese Änderung betrifft derzeit ausschließlich Stromverträge.

Kann ich meinen Umzug auch online anmelden?

Ja, melden Sie sich dafür in Ihrem persönlichen Onlineservice Meine ENERGIE an und wählen Sie in Ihrem Profil den Punkt „Umzug melden“ aus. Hier können Sie uns rund um die Uhr alle wichtigen Daten mitteilen. Außerdem können Sie hier gleich den passenden Tarif für Ihr neues Zuhause auswählen. Sollten Sie noch keinen Zugang zu Ihrem persönlichen Onlineservice haben, können Sie sich schnell und einfach registrieren.

Wie kann ich meinen Gas- oder Stromvertrag bei einem Umzug ummelden?

Sie können Ihren bestehenden Gas- oder Stromvertrag ganz bequem mitnehmen, sofern eine Weiterbelieferung auch an Ihrer neuen Verbrauchsstelle möglich ist. Sobald Sie den genauen Termin für Ihren Umzug wissen, teilen Sie uns diesen direkt im Onlineservice Meine ENERGIE mit. Die Zählerstände können Sie ganz bequem später nachreichen. Für die Ab- und Anmeldung benötigen wir folgende Daten: Alte Wohnung:

  • Datum der Schlüsselübergabe
  • Zählernummer
  • Zählerstand zur Schlüsselübergabe

Neue Wohnung:

  • Anschrift der neuen Wohnung
  • Datum der Schlüsselübergabe
  • Zählernummer
  • Zählerstand zur Schlüsselübergabe

Vertrag kündigen

Wie kann ich meinen Vertrag kündigen?

Sie wollen kündigen? Das finden wir sehr schade. Lassen Sie uns gern noch einmal über Ihren Kündigungswunsch sprechen und teilen Sie uns mit, was Ihre Gründe sind. Vielleicht haben wir im persönlichen Gespräch eine Lösung für Sie. Sie erreichen unseren Kündigungsservice montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr unter 033205 260512.
Sie ziehen um? Dann nehmen Sie Ihren Vertrag einfach in Ihr neues Zuhause mit. Teilen Sie uns über unseren Umzugsservice um Onlineservice MEINE ENERGIE bitte Ihre neue Anschrift und das Datum des Umzuges mit. Um alles Weitere kümmern wir uns!

Wann ist die Kündigung meines Vertrags möglich?

Die Vertragslaufzeit und die dazugehörige Kündigungsfrist finden Sie zum Beispiel in Ihrer letzten Jahresrechnung oder im Onlineservice MEINE ENERGIE. Es gibt immer eine Alternative zu einer Kündigung. Wenn Ihr Vertrag nicht mehr zu Ihnen passt, beraten wir Sie gern.

Was ist eine Vertragskontonummer?

Die Vertragskontonummer ist Bestandteil der Kundendaten, die wir als Energie Brandenburg vergeben, um Sie als Kunden einwandfrei identifizieren zu können. Unter dieser Nummer führen wir Ihr Kundenkonto mit allen Zahlungsvorgängen. Die Vertragskontonummer ist zur eindeutigen Zuordnung, zum Beispiel bei der Zahlung, erforderlich. Sie finden Ihre Vertragskontonummer in Ihren Vertragsunterlagen sowie auf Ihrer Rechnung.

Wo kann ich eine Beschwerde einreichen?

Teilen Sie uns gern Ihr Anliegen hier mit, wir freuen uns über jedes Feedback.

Zahlungsverzug

Welche Zahlungsmöglichkeiten habe ich?

Ihre Rechnung und Abschläge können Sie begleichen über Einzugsermächtigung, Überweisung oder Barzahlung im Kundenzentrum.
Einzugsermächtigung: Erteilen Sie uns einfach über den Onlineservice MEINE ENERGIE ein SEPA-Lastschriftmandat.

Überweisung:

Commerzbank Potsdam

IBAN: DE39 1608 0000 4200 2450 00

BIC: DRESDEFF160

Verwendungszweck: Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer an.

Wie kann ich sofort und einfach per QR-Code bezahlen?
  1. QR-Code scannen: Scannen Sie den QR‑Code auf der zweiten Seite Ihrer Mahnung ein. Sie werden automatisch auf die Internetseite unseres Dienstleisters Computop Paygate GmbH weitergeleitet.
  2. Zahlmethode auswählen: Dort können Sie aus verschiedenen Zahlungsmethoden wählen – unter anderem Barzahlen/viacash.
  3. Barcode erstellen: Wählen Sie Barzahlen als Zahlmethode, erstellen Sie den erforderlichen Barcode und speichern Sie ihn auf Ihrem Smartphone oder drucken Sie ihn aus.
  4. In teilnehmender Filiale bezahlen: Gehen Sie mit dem Barcode in eine der teilnehmenden Filialen in Ihrer Nähe. Zeigen Sie den Barcode an der Kasse vor und bezahlen Sie den angegebenen Betrag in bar oder mit den angegebenen Zahlungsmitteln der Filiale anonym und kostenfrei. Ihr Mahnbetrag ist anschließend sofort ausgeglichen.

Ihre Zahlung können Sie unter anderem bei folgenden Partnerunternehmen vornehmen:

  • REWE
  • dm
  • Rossmann
  • Penny
  • toom
  • NKD
  • BUDNI
  • mobile.com
  • Barbarino
  • Eckert
  • Ludwig
  • Adam‘s

und viele weitere

Wie kann ich meine Bankverbindung ändern?

Am einfachsten und schnellsten geht das über den Onlineservice MEINE ENERGIE unter dem Punkt „Meine Zahlungen - Bankdaten“ oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wie wird mir das Guthaben aus der Rechnung auf mein Konto überwiesen?

In der Regel überweisen wir Ihnen Ihr Guthaben auf das von Ihnen hinterlegte Konto. Sie möchten überprüfen, welche Bankverbindung aktuell hinterlegt ist, oder möchten eine Bankverbindung ausschließlich für die Auszahlung angeben? Im Onlineservice MEINE ENERGIE können Sie bequem Ihre Bankdaten eingeben, ändern und auch jederzeit wieder löschen.

Was kann ich tun, wenn eine Lastschrift nicht erfolgreich war?

Wenn Ihr Geldinstitut unseren Zahlungsauftrag nicht ausgeführt hat, erhalten wir eine Information über die Rücklastschrift. Je nach Grund der Rücklastschrift pausieren wir das SEPA-Lastschriftmandat bis zum vollständigen Ausgleich des offenen Betrags oder löschen das SEPA-Lastschriftmandat, um so Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten zu verhindern. Wir informieren Sie schriftlich über die Rücklastschrift und den Status des uns erteilten SEPA-Lastschriftmandats. Bitte überweisen Sie anschließend den offenen Betrag zuzüglich der angefallenen Rücklastschriftkosten. Den aktuell offenen Betrag können Sie jederzeit im Onlineservice MEINE ENERGIE einsehen. Wenn wir Ihr SEPA-Lastschriftmandat lediglich pausiert haben, erfolgt nach vollständigem Ausgleich des offenen Betrages automatisch eine Reaktivierung – Sie brauchen nichts weiter unternehmen. Sollten wir Ihr SEPA-Lastschriftmandat deaktiviert haben, können Sie uns nach vollständigem Ausgleich des offenen Betrags über den Onlineservice MEINE ENERGIE ganz einfach erneut ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.

Was passiert bei Rücklastschrift oder Zahlungsverzug?

Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Energie Brandenburg Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden verlangen. Der Schadenersatz wird für per Brief versendete Mahnungen pauschal mit einem Betrag in Höhe von 1,10 Euro je Mahnung berechnet. Im Falle von Rücklastschriften werden dem Kunden die Gebühren, Energie Brandenburg von der Bank in Rechnung gestellt werden, in gleicher Höhe weiterberechnet (1:1-Weiterberechnung). Zuzüglich wird pauschal ein Betrag in Höhe von 1,10 Euro je versendeter Mitteilung per Brief berechnet. Die Pauschale in Höhe von 1,10 Euro entfällt bei einem Versand in elektronischer Form. Die vorstehenden Kosten werden auf der Verbrauchsabrechnung ausgewiesen. Dem Kunden steht jeweils der Nachweis frei, dass Energie Brandenburg kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

Wie kann ich Mahnkosten verhindern?

Bitte begleichen Sie rechtzeitig unsere Forderungen – wie beispielsweise Ihren monatlichen Abschlag. Die Höhe und Fälligkeitstermine finden Sie in Ihrer letzten Rechnung oder im Onlineservice MEINE ENERGIE. Wichtig ist außerdem, dass Sie bei Ihrer Zahlung Ihre Vertragskontonummer im Verwendungszweck angeben – nur so können wir Ihren Betrag richtig zuordnen. Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, buchen wir von Ihrem Konto ab. Sie brauchen sich dann um nichts weiter zu kümmern und sind mit allen Zahlungen automatisch immer auf dem Laufenden. Erteilen Sie uns einfach über den Onlineservice MEINE ENERGIE ein SEPA-Lastschriftmandat.

Warum habe ich eine Mahnung erhalten, obwohl ich bereits bezahlt habe?

Vermutlich konnten wir Ihre Zahlung nicht korrekt zuordnen. Bitte prüfen Sie folgende Aspekte:
Falsche oder keine Vertragskontonummer? Falls Sie festgestellt haben, dass Ihnen beim Eingeben der Zahlungsdaten ein Fehler unterlaufen ist, kontaktieren Sie uns bitte.

Falscher Betrag? Im Mahnschreiben ist die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und tatsächlich einbezahltem Betrag aufgeführt. Bitte überweisen Sie in diesem Falle den Restbetrag.

Was kann ich tun, wenn meine Abschläge von Sozialbehörden (zum Beispiel Jobcenter) bezahlt werden und ich trotzdem Mahnungen erhalte?

Ihre monatlichen Abschlagstermine und -beträge können sich nach Ihrer Jahresrechnung ändern. Reichen Sie bitte umgehend ihre neue Rechnung bei ihrer Sozialbehörde (zum Beispiel Jobcenter) ein und senden Sie uns die Übernahmebestätigung zu.

Wo erkenne ich in der Mahnung, bis wann ich den offenen Betrag zahlen soll?

Das Datum, zu dem Sie den Betrag spätestens zahlen müssen, finden Sie auf der ersten Seite der Mahnung. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Überweisung bis zu drei Werktage dauern kann, und planen Sie deshalb genug Zeit ein.

Was kann ich tun, um eine Sperrung zu vermeiden?

Eine Einstellung der Energieversorgung ist immer mit Unannehmlichkeiten und zusätzlichen Kosten verbunden. Deshalb erhalten Sie rechtzeitig vorher eine Mahnung und damit die Gelegenheit, eine Sperrung zu vermeiden. Bitte sprechen Sie uns bereits zu diesem Zeitpunkt an, damit wir gemeinsam eine Lösung suchen können.
Eine Sperrung des Zählers können Sie nur verhindern, wenn Sie den offenen Betrag spätestens einen Tag vor dem angegebenen Sperrtermin bis 13 Uhr eingezahlt haben.

Gemäß § 19 Abs. 5 GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kunden spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Diese Muster-Abwendungsvereinbarung ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall. Haben Sie einen Sperrtermin erhalten und bereits bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir schnell prüfen können, ob wir die Sperrung noch abwenden und den Termin stornieren können. Ihr Zähler wurde bereits gesperrt und Sie haben den Betrag aus der Sperrrechnung bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir die Entsperrung veranlassen können.

Service rund um die Uhr!

Unsere Kundenbüros im Überblick.

Wir sind ganz in Ihrer Nähe: Hier finden Sie die Adressen und Kontaktdaten unserer Kundenbüros in Brandenburg.

Ihr Büro finden
Gruppenfoto: Service-Team der Kundenbüros von Energie Brandenburg. Im Hintergrund ein Bildschirm, eine holzverkleidete Wand und eine Grünpflanze. Bild mit KI erstellt.

FAQ zum Thema Gas.

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Gas und den Gastarifen von Energie Brandenburg.

Gas und Ökogas

Erdgas Grund- und Ersatzversorgung

Definition von Haushaltskunden

Haushaltskunden sind Letztverbraucher, die Energie überwiegend im eigenen Haushalt (privat) nutzen oder deren Eigenverbrauch für gewerbliche, landwirtschaftliche oder berufliche Zwecke nicht die Grenze von 10.000 Kilowattstunden pro Jahr übersteigt.

Definition von sonstigen Letztverbrauchern

Sonstige Letztverbraucher sind Letztverbraucher, die über das Energieversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung Erdgas in Niederdruck für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke mit einem Jahresverbrauch über 10.000 Kilowattstunden beziehen.

Wieso unterscheiden sich die Preise in Grund- und Ersatzversorgung?

Die Preise in der Ersatzversorgung berücksichtigen die aufgrund der kurzfristig notwendigen Beschaffung von Gasmengen anfallenden abweichenden Beschaffungskosten. In der Grundversorgung ist eine kurzfristige Beschaffung dagegen in der Regel nicht notwendig.

Warum wurde ich nicht schriftlich über die Preisanpassung informiert?

Die Preisanpassung in der Ersatzversorgung erfolgt ohne Vorlauf durch Veröffentlichung im Internet unter https://www.energie-brandenburg.de/erdgas/ersatzversorgung. Am 28. Juli 2022 wurde neu im § 38 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), der die Ersatzversorgung regelt, in Absatz 3 aufgenommen: „Der Grundversorger ist unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung jeweils zum ersten und zum 15. Tag eines Kalendermonats neu zu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf der Internetseite des Grundversorgers wirksam. Der Grundversorger ist verpflichtet, auf seiner Internetseite die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung der mindestens letzten sechs Monate vorzuhalten.“

Wann erfolgt die Anmeldung in der Ersatzversorgung?

Die Ersatzversorgung durch den Grund- und Ersatzversorger greift nach § 38 Absatz 1 EnWG (Energiewirtschaftsgesetz), wenn der Letztverbraucher Energie aus dem Versorgungsnetz in Niederspannung oder Niederdruck bezieht, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann. Dies ist etwa dann der Fall, wenn der vom Kunden gewählte Lieferant nicht in der Lage ist, die Versorgung aufzunehmen beziehungsweise fortzuführen und der Kunde gleichwohl Energie aus dem Netz entnimmt. Als typische Sachverhalte, die regelmäßig zur Ersatzversorgung führen, gelten:

  • Insolvenz des bisherigen Lieferanten
  • Unrechtmäßige Kündigung beziehungsweise Liefereinstellung durch bisherigen Lieferanten
  • Kündigung des Netznutzungsvertrages beziehungsweise Bilanzkreisvertrages des Lieferanten (beides sind Verträge, ohne die der bisherige Lieferant seine Kunden nicht mehr beliefern kann)
  • Verzögerter Lieferantenwechsel
Wie kann ich die Ersatzversorgung kündigen beziehungsweise verlassen?

Die maximal drei Monate dauernde Ersatzversorgung endet automatisch, wenn die Belieferung aufgrund eines Energieliefervertrages erfolgt. Das heißt: Sie können jederzeit die Ersatzversorgung durch Abschluss eines Gasliefervertrags beenden. Auf unser Website finden Sie alternative Angebote in unserem Tarifrechner. Ihnen steht es aber auch frei, zu einem anderen Versorger zu wechseln.

FAQ zum Thema Strom.

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zum Thema Strom und den Ökostromtarifen Energie Brandenburg.

Strom

Wie hoch ist der Anteil an Ökostrom in Deutschland?

Im ersten Halbjahr 2026 lag der Anteil von Ökostrom – 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien, an der Stromerzeugung in Deutschland bei 58 Prozent. Damit lieferten erneuerbare Energien mehr als die Hälfte des in Deutschland erzeugten Stroms. Dies stellt einen weiteren Schritt beim Ausbau erneuerbarer Energien dar.

Bis zum Jahr 2030 soll dieser Anteil am Strommix in Deutschland auf 65 Prozent steigen. Im Jahr 2022 lag der Anteil erneuerbarer Energien am Strommix hingegen nur bei 46,2 Prozent.

Welche Arten von Ökostrom gibt es?

Als Ökostrom bezeichnet man Strom, der aus erneuerbaren Quellen gewonnen wird. Zu den relevantesten Arten von Ökostrom zählen in Deutschland unter anderem Windkraft, Solarenergie, Biomasse und Wasserkraft. Dabei lohnt sich ein Blick auf die Verteilung der einzelnen Ökostrom-Arten. Mit etwa 45 Prozent im ersten Halbjahr 2026 liegt der Windkraft-Anteil nämlich deutlich vor Solarenergie mit 34 Prozent, Biomasse mit ca. 15 Prozent und Wasserkraft mit fünf Prozent.

Wer ist für meinen Stromzähler zuständig?

Für den Einbau, Ausbau oder Wechsel von Zählern ist Ihr örtlicher Netzbetreiber zuständig. Ihren zuständigen Netzbetreiber finden Sie auf Ihrer Stromrechnung oder Ihrem Stromzähler.

Ich bin umgezogen und brauche einen neuen Energieversorger – was muss ich jetzt tun?

Ab dem 6. Juni 2025 erlaubt eine neue gesetzliche Regelung, Stromverträge nur noch in die Zukunft anzumelden oder zu kündigen. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind ab diesem Datum nicht mehr möglich. Melden Sie uns Ihren Umzug deshalb bitte immer schnellstmöglich. Sie können einfach online bei uns auf www.energie-brandenburg.de Ihren Wunschtarif abschließen.

Wie wird Ökostrom produziert?

Ökostrom wird aus diesen regenerativen Energiequellen gewonnen: 

  • Wasserkraft, die in Wasserkraftwerken umgewandelt wird 
  • Windenergie aus Onshore- oder Offshore-Windkraftanlagen 
  • Solarenergie aus Photovoltaikanlagen
  • Biomasse wie zum Beispiel Pflanzen, die in Biogasanlagen verarbeitet werden 

Die Vorteile dieser Energiequellen: Sie erneuern sich auf natürliche Weise, stehen somit langfrisitg zur Verfügung und erfolgen ohne den Einsatz fossiler Energieträger wie Kohle oder Erdgas.

Wie kann ich meinen Stromtarif wechseln?

In Ihrem Onlineservice MEINE ENERGIE können Sie sich über unsere Tarife informieren und den Wechsel vornehmen.

Woher stammt Energie Brandenburg Ökostrom?

Für unseren Ökostrom - 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien, wird die Herkunft der Elektrizität zu 100 Prozent aus europäischen Anlagen gewonnen . Unsere Herkunftsnachweise stammen unter anderem aus den norwegischen Wasserkraftwerken Nes, Hunderfossen (Lillehammer), Usta und aus den finnischen Windanlagen Oltavan und Mustaisneva.

Was brauche ich, wenn ich zu einem Ökostromanbieter wechseln will?

Wichtig für die Anmeldung sind Ihr Name und Ihre Anschrift. Wechseln Sie im Rahmen eines Umzugs zu Energie Brandenburg, brauchen wir zusätzlich das Datum der Wohnungsübergabe, die Anschrift der neuen Wohnung und den geplanten Einzugstermin. Diese Angaben teilen Sie uns jedoch erst später im Onlineservice MEINE ENERGIE mit. Dort tragen Sie auch die Zählernummer und den Zählerstand ein, die für einen reibungslosen Ablauf unbedingt korrekt übermittelt werden sollten.

Ab wann wir Sie mit unserem Ökostrom - 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien beliefern können, hängt von der Vertragslaufzeit Ihres aktuellen Stromvertrags ab. Entscheidend für den Wechsel ist die Kündigungsfrist. Werfen Sie am besten einen Blick auf das nächstmögliche Kündigungsdatum in der Vertragsbestätigung oder auf der letzten Rechnung. Haben Sie sich bereits für einen unserer Ökostromtarif entschieden, übernehmen wir gerne die Kündigung Ihres alten Vertrags für Sie. Wenn Sie Gebrauch von Ihrem Sonderkündigungsrecht machen, weil zum Beispiel die Preise Ihres bisherigen Anbieters gestiegen sind, können wir den Vertrag nicht für Sie kündigen, unterstützen Sie dabei aber gern.

Was ist ein Ökostromanbieter?

Stromanbieter, die auf Strom aus erneuerbaren Energien setzen, werden als Ökostromanbieter bezeichnet. Wenn Stromanbieter erneuerbare Energien bewerben, heißt das aber noch lange nicht, dass ihr Strom auch zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gewonnen wird. Über das öffentliche Stromnetz wird Strom aus verschiedenen Erzeugungsarten gemeinsam transportiert. Daher kann nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den Sie aus dem Stromnetz entnehmen und verbrauchen, tatsächlich aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Für unser Ökostromprodukt werden jedoch Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien erworben und entwertet. Durch Herkunftsnachweise wird sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen und vermarktet werden kann. Herkunftsnachweise können aus verschiedenen europäischen Ländern stammen. Informationen zur Herkunft des Stroms, auch zu den Lieferländern, finden Sie in der Stromkennzeichnung.

Wie lange dauert ein Wechsel zu Energie Brandenburg?

Die Anmeldung wird von uns in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgreich bearbeitet. Wenn Sie von einem anderen Versorger zu Energie Brandenburg wechseln, ist der Lieferbeginn allerdings abhängig von Ihrer dort gültigen vertraglichen Bindung – wir dürfen Sie erst beliefern, sobald der alte Vertrag abgeschlossen ist. Entsprechend kann sich der Lieferbeginn in die Zukunft verschieben. In Ihrem Begrüßungsschreiben werden Sie darüber informiert, wann genau die Belieferung durch Energie Brandenburg startet. Sie haben von Ihrem aktuellen Anbieter eine Preisanpassung erhalten? Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können ebenfalls innerhalb von 14 Tagen zu uns wechseln.

Muss ich beim Wechsel zu Energie Brandenburg meinen bestehenden Stromvertrag selbst kündigen?

Wenn Sie einen Sondervertrag mit Mindestvertragslaufzeit bei uns abschließen möchten, übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger für Sie, sobald Sie uns diesen Auftrag erteilen. Für den Wechsel in die Grundversorgung gelten andere Bedingungen. Wichtige Ausnahme: Sie möchten ein Sonderkündigungsrecht nutzen, weil zum Beispiel Ihr bisheriger Stromlieferant die Preise erhöht? Dann kündigen Sie bitte selbst bei Ihrem alten Energieversorger und schließen Sie online einen Tarif bei uns ab.

Was ist Ökostrom?

Ökostrom ist 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien. Über das öffentliche Stromnetz wird Strom aus verschiedenen Erzeugungsarten gemeinsam transportiert. Daher kann nicht sichergestellt werden, dass der konkrete Strom, den Sie aus dem Stromnetz entnehmen und verbrauchen, tatsächlich aus erneuerbaren Energiequellen stammt. Für unser Ökostromprodukt werden jedoch Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien erworben und entwertet. Durch Herkunftsnachweise wird sichergestellt, dass eine einmal aus erneuerbaren Energien erzeugte und in das Netz eingespeiste Strommenge auch nur einmal unter Kennzeichnung dieser Eigenschaft wieder entnommen und vermarktet werden kann. Herkunftsnachweise können aus verschiedenen europäischen Ländern stammen. Informationen zur Herkunft des Stroms, auch zu den Lieferländern, finden Sie in der Stromkennzeichnung.

Warum ist Ökostrom sinnvoll?

Ein Wechsel zu Ökostrom – 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien ändert zunächst nichts an der physikalischen Strommischung aus der Steckdose. Mit der Wahl eines entsprechenden Tarifs unterstützen Kundinnen und Kunden die Nachfrage nach Strom aus erneuerbaren Energien. Der Ausbau erneuerbarer Energien kann dazu beitragen, deren Anteil an der Stromerzeugung weiter zu erhöhen.

Ist Ökostrom teuer?

Ökostrom - 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien, ist im Durchschnitt nicht teurer als Normalstrom. Das zeigte ein Preisvergleich von mehr als 1.200 Stromtarifen für Haushaltskunden in Deutschland, den die Bundesnetzagentur 2020 durchgeführt hat. 

Verglichen mit Grundversorgungstarifen war Strom aus erneuerbaren Energien sogar etwa zwei Cent pro Kilowattstunde günstiger. Entgegen eines häufigen Vorurteils können entsprechende Tarife daher preislich mit anderen Stromtarifen mithalten. Der weitere Ausbau erneuerbarer Energien sowie technologische Fortschritte können künftig zu günstigeren Erzeugungskosten beitragen.

Spreestrom

Wer erzeugt Spreestrom und wo kommt er her?

Spreestrom wird in der Region Berlin-Brandenburg in Erzeugungsanlagen der GASAG-Gruppe produziert. Momentan erzeugen wir Spreestrom im Solarpark Laubsdorf 1 in der Lausitz und speisen ihn ins örtliche Stromnetz ein. Wir planen, das Angebot an selbst erzeugtem Ökostrom - 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien, in der Region Berlin-Brandenburg schrittweise auszubauen. Dafür stehen bereits weitere Anlagen der GASAG-Gruppe zur Produktion von Strom aus Sonne und Wind in den Startlöchern.

Was unterscheidet Spreestrom von anderen Ökostromtarifen?

Alle Energie Brandenburg-Ökostromtarife für Privat- und Gewerbekunden garantieren Ihnen eine Versorgung mit Strom, der aus erneuerbaren Energien erzeugt wird. Mit Ausnahme von Spreestrom stammt unser Ökostrom aus europäischen Anlagen. Spreestrom produzieren wir dagegen im Solarpark Laubsdorf 1 in der Lausitz. Durch Spreestrom unterstützen Sie nicht nur die Wirtschaft in Ihrer Region Berlin-Brandenburg. Denn einen Teil unserer Erlöse investieren wir in den Ausbau regionaler Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.

Woher weiß ich, dass Spreestrom tatsächlich aus der Region Berlin-Brandenburg kommt?

Spreestrom wird derzeit im Solarpark Laubsdorf 1 in Brandenburg erzeugt. Herkunftsnachweise belegen transparent, wie und wo Ihr Ökostrom - 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Im Herkunftsnachweisregister entwertet die GASAG-Gruppe Nachweise für exakt die Strommenge, die von Spreestrom-Kundinnen und -Kunden verbraucht wird. Jeder Nachweis kann nur einmal entwertet werden. So kann eine erzeugte Kilowattstunde Ökostrom auch nur einmal verkauft werden. Das Umweltbundesamt verwaltet das Register und überwacht den gesamten Prozess.

Warum sollte ich mich für Spreestrom entscheiden?

Spreestrom entsteht aktuell im Solarpark Laubsdorf 1 in der Lausitz. Da wir einen Teil unserer Erlöse in den Bau neuer Anlagen zur Stromproduktion aus erneuerbaren Energien in der Region Berlin-Brandenburg investieren, unterstützen Sie als Spreestrom-Kundin oder -Kunde gezielt die heimische Wertschöpfung.

Woher weiß ich, dass Spreestrom tatsächlich aus der Region Berlin-Brandenburg kommt?

Spreestrom wird derzeit im Solarpark Laubsdorf 1 in Brandenburg erzeugt. Herkunftsnachweise belegen transparent, wie und wo Ihr Ökostrom - 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien erzeugt wurde. Im Herkunftsnachweisregister entwertet die GASAG-Gruppe Nachweise für exakt die Strommenge, die von Spreestrom-Kundinnen und -Kunden verbraucht wird. Jeder Nachweis kann nur einmal entwertet werden. So kann eine erzeugte Kilowattstunde Ökostrom auch nur einmal verkauft werden. Das Umweltbundesamt verwaltet das Register und überwacht den gesamten Prozess.

Mit oder ohne Speicher!

Für alle Sonnenenergie-Anbeter.

Mit unseren Photovoltaikanlagen die Energiegewinnung in die eigene Hand nehmen. Wir steigen Ihnen aufs Dach und liefern Ihnen eine effiziente PV-Anlage zum fairen Preis.

Beraten lassen
Eine Frausonnt sich in einem weiß-blau gestreiften Bikini mit Zitronen-Muster auf einer Liege im Garten und hat eine Zeitung über dem Gesicht. Bild mit KI erstellt.

FAQ zum Thema Solar.

Hier finden Sie unsere FAQ zum Thema Solar.

Photovoltaikanlage

Funktioniert meine Photovoltaikanlage auch im Winter?

Ja, Ihre Photovoltaikanlage funktioniert auch im Winter. Zwar ist der Ertrag aufgrund der niedrigeren Strahlungsleistung der Sonne geringer als im Sommer, dennoch generiert Ihre Solaranlage in der dunkleren Jahreszeit Strom.

Auch im Winter kann ein Batteriespeicher sinnvoll sein, damit Sie den tagsüber produzierten Strom am Abend selbst nutzen können.

Wie viele Photovoltaikmodule brauche ich?

Wie viele Solarmodule für Ihr Dach sinnvoll sind, hängt unter anderem davon ab, wie groß Ihr Dach ist und wie viel Strom Sie verbrauchen. Lassen Sie sich hierbei unbedingt von unseren Expertinnen und Experten vor Ort an Ihrem Haus beraten.

Welche Voraussetzungen muss mein Dach für eine Solaranlage erfüllen?

Um genügend Strom zu erzeugen, muss Ihre Photovoltaikanlage möglichst optimal ausgerichtet sein. Die Neigung und die Ausrichtung Ihres Dachs geben dabei die wichtigsten Faktoren vor. Als ideal gilt eine Dachneigung von 30 bis 35 Grad.

Eine Ausrichtung nach Süden gilt als optimal. Aber auch Photovoltaikanlagen auf steileren oder flacheren Dächern, auf Südwest- oder Westdächern können einen sehr guten Stromertrag bringen. Wichtig ist, dass das Dach – vor allem mittags – nicht im Schatten von Bäumen oder anderen Gebäuden liegt. 

Flachdächer sind übrigens, anders als oft angenommen, für Photovoltaikanlagen sehr gut geeignet. Hier können die Module nach Belieben positioniert und ausgerichtet werden. Um eine maximale Stromausbeute zu erzielen, gilt es, die Neigung und Verteilung der Module so zu optimieren, dass sie sich nicht gegenseitig beschatten.

Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten:

  • Sie müssen Eigentümerin oder Eigentümer des Daches sein.
  • Die Statik des Daches muss das Gewicht der Ihrer PV-Anlage tragen können.
  • Für die Installation von Solaranlagen auf denkmalgeschützten Gebäuden gelten gesonderte rechtliche Bestimmungen.
Lohnt sich eine Solaranlage bei der derzeitigen Einspeisevergütung?

Ob sich eine Photovoltaikanlage rechnet, hängt von verschiedenen Faktoren ab: von der Größe und dem Ertrag der Anlage, vom eigenen Stromverbrauch und von der Höhe der sogenannten Einspeisevergütung.

Am ehesten lohnt sich eine PV-Anlage, wenn Sie einen hohen Eigenverbrauch haben, etwa durch eine Wärmepumpe und/oder eine Wallbox, an der Sie ein oder zwei E-Autos laden. Bei einem hohen Eigenverbrauch sparen Sie Stromkosten für jede verbrauchte Kilowattstunde des selbst produzierten Stroms.

Hier eine Beispiel: Der durchschnittliche Strompreis in Deutschland lag Anfang 2026 bei 37,2 Cent pro Kilowattstunde, während die Einspeisevergütung für Volleinspeisung zum 1. Februar 2026 bei maximal 12,34 Cent pro Kilowattstunde lag.

Bei einem hohen Eigenverbrauch ist wiederum ein Stromspeicher sinnvoll sowie ein Energiemanagementsystem. Lassen Sie am besten alle Faktoren in Beispielkalkulationen von Fachberaterinnen und -beratern durchrechnen.

Welche Photovoltaikanlage brauche ich?

Das kommt unter anderem auf den Verwendungszweck an. Zwei Technologien sind verbreitet: Photovoltaikanlagen, die elektrischen Strom liefern, und Solarthermie-Anlagen, die Wärme aus der Kraft der Sonne gewinnen.

Welche Photovoltaikanlage Sie brauchen, hängt auch davon ab, wo sie angebracht werden soll. Es gibt zum Beispiel Dachanlagen, Fassadenanlagen und Freiflächenanlagen, wobei es für jede Anlagenart verschiedene Untertypen gibt.

Zudem lassen sich netzgebundene Anlagen von Inselanlagen ohne Anschluss an das öffentliche Stromnetz unterscheiden. Welche Solaranlage für Ihre Zwecke und Ihren Standort am besten geeignet ist, ist Teil unserer Photovoltaik-Beratung.

Was passiert mit dem überschüssigen Solarstrom?

Der überschüssige Strom wird

  • entweder ins öffentliche Stromnetz eingespeist. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert Ihnen dafür eine Vergütung des eingespeisten Stroms für 20 Jahre.
  • oder in Ihrem eigenen Stromspeicher zwischengespeichert und von Ihnen verbraucht.
Welche Förderungen gibt es für meine Photovoltaikanlage?

Sie haben die Möglichkeit, verschiedene Fördermaßnahmen für Ihre eigene Photovoltaikanlage in Anspruch zu nehmen:

  • Bundesweit gibt es das KfW-270-Föderprogramm der KfW-Bank als Investitionsförderung sowie die durch das EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz) geregelte gesetzliche Einspeisevergütung.
  • Außerdem berücksichtigen wir im Rahmen unserer Photovoltaik-Beratung potenzielle regionale Fördermöglichkeiten
Was ist die ungefähre Lebensdauer meiner Solaranlage?

Als ungefähre Lebensdauer einer Photovoltaikanlage geben Herstellerinnen und Hersteller in der Regel 25 bis 35 Jahre an. Mit zunehmendem Alter verlieren die Module Ihrer Solaranlage jedoch häufig an Leistungsfähigkeit.

Bei einzelnen Komponenten ist teilweise schon früher ein Austausch fällig – beim Wechselrichter beispielsweise nicht selten schon nach zehn bis 20 Jahren. Und auch der Stromspeicher Ihrer Solaranlage hat eine kürzere Lebenszeit: Sie beträgt bei einem Lithium-Ionen-Speicher rund zehn bis 15 Jahre.

Lohnt sich eine Photovoltaikanlage für mich?

Ab wann sich eine Solaranlage lohnt, hängt von Größe und Ertrag der Photovoltaikanlage und Ihrem generellen Energieverbrauch ab. Außerdem ist wichtig, wie viel der selbst erzeugten Energie Sie tatsächlich selbst verbrauchen.

Eignet sich mein Dach für eine Photovoltaikanlage?

Am besten sind Dächer geeignet, die nach Süden ausgerichtet und insbesondere mittags nicht durch Bäume oder andere Gebäude verschattet sind. Mehrere Kriterien wirken sich auf die Eignung aus.

Ausrichtung und Neigung:

  • Süd-, Ost- und Westdächer sind besser geeignet
  • ideale Neigung von Schrägdächern sind 30 bis 35 Grad

Die Sonne kann das Dach unbehindert bescheinen, das heißt es gibt keine Schatten von Bäumen, Nachbarhäusern oder Schornsteinen.

Der Dachzustand muss so gut sein, dass es die Last der Photovoltaikmodule von 10 bis 20 Kilogramm pro Quadratmeter tragen kann.

Am Besten lässt sich die Eignung durch eine Fachberatung vor Ort klären.

Wie groß muss meine PV-Anlage sein?

Eine Mindestgröße für Photovoltaikanlagen gibt es im Grunde nicht. Auch kleine Anlagen, etwa Balkonkraftwerke, helfen Ihnen dabei, den Strombedarf aus dem allgemeinen Stromnetz zu reduzieren und somit Kosten zu sparen.

Darüber hinaus kommt es auf Ihren Stromverbrauch an – jetzt und in den kommenden Jahren. Für einen möglichst hohen Eigenverbrauchsanteil sollte Ihre PV-Anlage mindestens Ihren jährlichen Stromverbrauch produzieren können und überschüssig produzierte Energie in einem Hausakku speichern.

Eine größere Kapazität kann auch in den sonnenschwachen Wintermonaten einen größeren Teil Ihres Bedarfs decken, produziert dafür im Sommer allerdings auch einen größeren Überschuss.

Welche Dachneigung brauche ich für Photovoltaik?

Der optimale Neigungswinkel einer Solaranlage liegt zwischen 30 und 35 Grad. Doch auch außerhalb dieses Bereiches ist es sehr wahrscheinlich, dass sich Photovoltaik für Sie lohnt, denn selbst bei einer Abweichung von bis zu 20 Grad sind Solaranlagen noch rentabel.

Ist ein Stromspeicher für eine PV-Anlage sinnvoll?

Ein Stromspeicher ist dazu da, den überschüssig erzeugten Solarstrom für später zu speichern. Mit einem eigenen Stromspeicher können Sie selbst entscheiden, wann Sie die gespeicherte Energie verbrauchen wollen.
Alternativ können Sie den Überschussstrom in das allgemeine Stromnetz einspeisen.

Ein Stromspeicher für Photovoltaik kann Ihnen helfen, weniger Strom ins allgemeine Stromnetz einzuspeisen und stattdessen einen größeren Anteil Ihres eigenen Stroms selbst zu verbrauchen. Zur Dimensionierung eines Stromspeichers lassen Sie sich am Besten von unseren Fachleuten beraten.

Die Entwicklungen rund um das Thema Energie sind dynamisch. Beispielsweise sinkt die Einspeisevergütung. Für neue Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowattpeak plant die Bundesregierung ab 2027 den schrittweisen Wechsel von der festen Einspeisevergütung zu Übergangszahlungen und Direktvermarktung. Bestehende Anlagen behalten ihre zugesagte Vergütung. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Gleichzeitig steigen die Benzinpreise, sodass Sie überlegen, ein oder zwei E-Autos anzuschaffen. Hier kann sich vorausschauend lohnen, einen Stromspeicher größer zu dimensionieren beziehungsweise ihn jetzt nachzurüsten.

Solaranlage mit Speicher

Was kostet eine Solaranlage mit Speicher?

In den vergangenen zehn Jahren sind Solaranlagen deutlich im Preis gesunken. Mittlerweile ist es möglich, eine Anlage kostendeckend zu betreiben. Musste man 2006 noch 5.000 Euro für einen Kilowatt Peak (kWp) bezahlen, sind es heute durchschnittlich nur noch 3.000 Euro pro kWp. Für einen typischen Haushalt reichen etwa fünf bis zehn kWp aus. Auch die Preise für die Batteriespeicher sind gefallen. Aktuell kostet ein kleiner Speicher mit bis zu fünf kWh (Kilowattstunden) nutzbarer Speicherkapazität zwischen 800 und 1.000 Euro pro kWh. Größere Geräte mit bis zu 13 kWh Speicherkapazität sind für rund 700 Euro pro kWh zu haben. Eine Anlage mit Speicher für den Heimgebrauch kostet somit circa 15.000 bis 25.000 Euro.

Wie funktioniert eine Solaranlage mit Speicher?

Ein Stromspeicher hilft Ihnen dabei, überschüssig produzierten Strom für den Eigengebrauch zu speichern. Die meiste Energie generieren Photovoltaikanlagen während der Mittagsstunden, wenn die Sonne am kräftigsten scheint. Weil Sie zu dieser Tageszeit meistens weniger Energie brauchen oder gar nicht zu Hause sind, können Sie davon in diesem Moment nicht profitieren.

Wenn Sie möchten, dass weniger selbsterzeugter Strom ins öffentliche Stromnetz abfließt – sondern stattdessen zeitverzögert für Sie bereitsteht – ist ein Batteriespeicher also durchaus sinnvoll. Dann wird der von der Solaranlage erzeugte Strom im Akku gespeichert. Zu einem späteren Zeitpunkt – zum Beispiel in den Abendstunden – können Sie den Strom dann verbrauchen.

Ist ein Stromspeicher für eine PV-Anlage sinnvoll?

Ein Stromspeicher ist dazu da, den überschüssig erzeugten Solarstrom für später zu speichern. Mit einem eigenen Stromspeicher können Sie selbst entscheiden, wann Sie die gespeicherte Energie verbrauchen wollen.
Alternativ können Sie den Überschussstrom in das allgemeine Stromnetz einspeisen.

Ein Stromspeicher für Photovoltaik kann Ihnen helfen, weniger Strom ins allgemeine Stromnetz einzuspeisen und stattdessen einen größeren Anteil Ihres eigenen Stroms selbst zu verbrauchen. Zur Dimensionierung eines Stromspeichers lassen Sie sich am Besten von unseren Fachleuten beraten.

Die Entwicklungen rund um das Thema Energie sind dynamisch. Beispielsweise sinkt die Einspeisevergütung. Für neue Photovoltaikanlagen unter 25 Kilowattpeak plant die Bundesregierung ab 2027 den schrittweisen Wechsel von der festen Einspeisevergütung zu Übergangszahlungen und Direktvermarktung. Bestehende Anlagen behalten ihre zugesagte Vergütung. Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen.

Gleichzeitig steigen die Benzinpreise, sodass Sie überlegen, ein oder zwei E-Autos anzuschaffen. Hier kann sich vorausschauend lohnen, einen Stromspeicher größer zu dimensionieren beziehungsweise ihn jetzt nachzurüsten.

Balkonkraftwerk

Muss ich mein Balkonkraftwerk anmelden?

Ja, Ihr Balkonkraftwerk müssen Sie beim zuständigen Netzbetreiber anmelden. In Berlin ist das die Stromnetz Berlin GmbH. Die Anmeldung ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, sicherzustellen, dass Ihr Balkonkraftwerk sicher und zuverlässig in das öffentliche Stromnetz integriert wird. Zudem muss Ihre Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dort werden unter anderem Angaben zur installierten Leistung, zum Stromliefervertrag und zur Art der Anlage erfasst.

Brauche ich eine Genehmigung für mein Balkonkraftwerk?

Sie sind Mieterin oder Mieter und planen, ein Balkonkraftwerk zu installieren? Dann benötigen Sie vorab die Genehmigung Ihres Vermieters oder Ihrer Hausverwaltung. Informieren Sie sich auch über etwaige Einschränkungen. Ganz egal, wo Sie Ihre Solaranlage anbringen: Sie müssen sicherstellen, dass Ihr Balkonkraftwerk weder Tieren noch Personen schadet. Insbesondere wenn Sie die Anlage an Ihrem Balkon befestigen, können fehlerhaft montierte Solarpaneele auf die Straße stürzen und schwere Schäden verursachen.

Kann ich mein Balkonkraftwerk an eine normale Steckdose anschließen?

Ein normgerechter Anschluss Ihres Balkonkraftwerks ist nur mit einer Wieland-Steckdose garantiert. Eine Wieland-Steckdose ist so konzipiert, dass sie eine einfache und zuverlässige Verbindung herstellt, ohne dass Sie zusätzliche Kabel oder Werkzeuge benötigen. Allerdings sind Häuser und Wohnungen im Normalfall nicht mit Wieland-Steckdosen ausgestattet. Diese müssen erst durch ein Fachunternehmen installiert werden.

Sie können Ihr Balkonkraftwerk aber auch ganz einfach an eine haushaltsübliche Schuko-Steckdose anschließen. In diesem Fall sollten Sie sicherstellen, dass die elektrische Anlage in Ihrem Haus auf dem neuesten technischen Stand ist und beispielsweise über einen FI-Schutzschalter verfügt.

Wo kann ich mein Balkonkraftwerk installieren?

Ein Balkonkraftwerk können Sie an vielen Orten installieren. Ausreichend Sonneneinstrahlung und eine normale Schuko-Steckdose sind wichtige Voraussetzungen, um Ihr Balkonkraftwerk in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihre Solaranlage am Balkon, auf der Terrasse, an der Hausfassade oder auf dem Dach anbringen wollen, benötigen Sie das Einverständnis Ihrer Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft.

Was sind Voraussetzungen für mein Balkonkraftwerk?

Die wichtigste Voraussetzung für den Einsatz Ihres Balkonkraftwerks ist ausreichend Sonne. Prüfen Sie zunächst, wie viel Sonneneinstrahlung Sie an Ihrem Standort haben. Ist es an diesem Ort überhaupt sinnvoll, ein Balkonkraftwerk zu installieren? Im Internet gibt es hilfreiche Websites, auf denen Sie den Sonnenlauf nachvollziehen können. Achten Sie auch darauf, ob der Aufstellungsort im Schatten von Bäumen, Gebäuden oder andere Objekten liegt.

Was ist ein Balkonkraftwerk?

Ein Balkonkraftwerk ist ein kleines Photovoltaik-System, das Sie auf Ihrem Balkon oder Ihrer Terrasse installieren können, um Strom aus Sonnenenergie zu erzeugen. Dabei handelt es sich um eine kompakte Solaranlage, die aus einem oder mehreren Solarpaneelen, einem Wechselrichter und einem Netzstecker besteht.

Wie funktioniert mein Balkonkraftwerk?

Das Funktionsprinzip Ihres Balkonkraftwerks ist simpel: Die Energie der Sonne wird im Paneel in elektrische Energie umgewandelt. Dabei erzeugt Ihre Photovoltaik-Anlage ausschließlich Gleichstrom (DC). Damit Sie die elektrische Energie zum Betrieb Ihrer Geräte verwenden können, benötigen Sie einen Wechselrichter, der den Gleichstrom in Wechselstrom (AC) umwandelt.

Die erzeugte elektrische Energie wird in Ihr Hausnetz eingespeist und idealerweise direkt von Ihren Geräten verbraucht. Überschüssige Energie speisen Sie automatisch ins öffentliche Stromnetz ein. Im Gegensatz zu regulären Photovoltaik-Anlagen erhalten Sie in der Regel für die eingespeiste Energie Ihres Balkonkraftwerks keine Vergütung. Da der Wechselrichter eine externe Stromversorgung benötigt, liefert Ihr Balkonkraftwerk keine elektrische Energie, wenn der Strom ausfällt.

Welche Leistung sollte mein Balkonkraftwerk haben?

Die Leistung Ihres Balkonkraftwerks sollte sich nach dem Stromverbrauch Ihres Haushalts richten. Da Sie überschüssige Energie ohne Vergütung ins örtliche Stromnetz einspeisen, sollte Ihre Anlage nicht größer als nötig sein. Ein Balkonkraftwerk mit 600 Watt Peak (Wp) kann, je nach Standort und Ausrichtung, pro Jahr zwischen 400 und 600 Kilowattstunden Strom erzeugen.

Die benötigte Leistung für ein Balkonkraftwerk hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise dem Stromverbrauch Ihres Haushalts und der verfügbaren Fläche für die Installation der Solarmodule. Über den Daumen gepeilt reicht eine Leistung von 600 Wp aus, um etwa 25 bis 30 Prozent des jährlichen Strombedarfs eines Ein-Personen-Haushalts zu decken.

FAQ zum Thema Wärme.

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zu unseren Wärmeangeboten wie zum Beispiel zu Wärmepumpen.

Heizung

Was muss ich für die Wartung der Heizungsanlage beachten?

Nichts, wir kümmern uns um alles! Gewähren Sie dem von uns beauftragten Installateur einfach zum vereinbarten Termin Zutritt zur Heizung und unterzeichnen Sie hinterher das Wartungsprotokoll. Auf Wunsch können Sie die Arbeit des Vertragsinstallateurs bewerten.

Wie wird mein Wärmeverbrauch abgerechnet?

Sie zahlen jeden Monat einen Abschlag. Einmal im Jahr wird Ihr Verbrauch abgelesen, Sie erhalten eine Abrechnung auf Grundlage der Ablesung und – je nach Verbrauch – werden die Abschläge für das Folgejahr angepasst.

Wer kümmert sich um den Schornsteinfeger?

Das macht GASAG. Wir achten darauf, dass alle notwendigen Termine eingehalten werden. Wenn Sie sich für eine elektrische Wärmepumpe entscheiden, ist der regelmäßige Besuch des Schornsteinfegers nicht nötig.

Wie viel investiere ich bei "Mein Wärmepaket"?

Für Sie fallen keine anfänglichen Investitionskosten an. Sie zahlen einen monatlichen Grundpreis 1 für Investition, Betrieb und Wartung. Dieser umfasst auch Serviceleistungen wie zum Beispiel einen Notdienst, Reparaturen sowie bei Gasheizungen die Kosten für Schornsteinfegerarbeiten. Die Höhe richtet sich nach der Investitionssumme für die Heizung und nach der gewählten Vertragslaufzeit. Ihr konkreter Grundpreis 1 wird von unserem Berater zusammen mit Ihnen auf Grundlage des Angebots eines Installateurs ermittelt. Weiterhin zahlen Sie einen weiteren Grundpreis 2 für die Energiebereitstellung und einen Arbeitspreis für die von Ihnen verbrauchte Energie.

Wie ändern sich die Preise bei "Mein Wärmepaket"?

Für Gas-Brennwertheizungen gilt: Der Grundpreis 2 für die Energiebereitstellung ist über die Vertragslaufzeit konstant. Der Grundpreis 1 für die Investition, Betrieb und Wartung ist variabel. Auch der Arbeitspreis ist variabel und wird entsprechend der Preisanpassungsregelung Ihres abgeschlossenen Wärmelieferungsvertrags angepasst.

Wie erfolgt die Auftragserteilung?

Sie erhalten ein detailliertes Auftragsformular mit unseren Geschäftsbedingungen, in dem alle Preise transparent ausgewiesen sind. Gern wird Ihnen unser Berater alle Fragen dazu beantworten. Sie beauftragen uns mit Ihrer Unterschrift auf dem Auftragsformular.

An wen richtet sich "Mein Wärmepaket"?

"Mein Wärmepaket" ist das clevere Angebot für alle Eigenheimbesitzer innerhalb unseres Versorgungsgebiets in Westbrandenburg, welche günstige, komfortable und zukunftssichere Wärme auf Basis einer Gas-Brennwertheizung oder einer elektrischen Wärmepumpe genießen möchten. "Mein Wärmepaket" mit Gas-Brennwertheizung eignet sich ebenso für kleinere Mehrfamilienhäuser mit Zentral- oder Etagenheizung oder auch für kleine Gewerbeimmobilien – egal ob Sie bauen, modernisieren oder bislang mit einer Ölheizung heizen. Haben Sie Ihre Immobilie vermietet? Sprechen Sie uns an, ob "Mein Wärmepaket" auch für Sie das Richtige ist.

Wird eine wirklich gute Heizung installiert?

Unsere Kooperation mit vielen namhaften Partnern bietet Ihnen ausgezeichnete Qualität. Wir achten darauf, dass nur hochwertige Marken-Geräte zum Einsatz kommen.

Was mache ich bei einer Störung der Heizungsanlage?

Informieren Sie umgehend den zuständigen Installateur. Dieser ist 24 Stunden am Tag für Sie erreichbar und wird sich um die Störung kümmern – ohne zusätzliche Kosten für Sie. Die Telefonnummer finden Sie auf dem Aufkleber an der Heizungsanlage. Und sollte sich die Reparatur der Heizung nicht mehr lohnen, erhalten Sie von uns einfach eine neue. Auch das ist bei "Mein Wärmepaket" inklusive.

Was ist "Mein Wärmepaket"?

Eine clevere und komfortable Alternative zum Kauf einer neuen Heizung: es wird eine Luft-Wasser-Wärmepumpe oder Gas-Brennwertheizung installiert und Sie brauchen dabei nicht einen Cent eigenes Startkapital. Sie zahlen den Grundpreis für die Bereitstellung der Heizungsanlage und unseren Service. Und Sie zahlen für das, was Sie an Wärme effektiv verbrauchen. Als Kunde von "Mein Wärmepaket" brauchen Sie sich also um nichts mehr zu kümmern. Sie erhalten alle Dienstleistungen zur Wärmelieferung im Komplettpaket: Planung, Einbau, Wartung und Instandhaltung – um das alles kümmert sich Energie Brandenburg mit regionalen Installateuren des SHK-Handwerks.

Wie geht es nach der Beauftragung weiter?

Nach Ihrer Unterschrift prüfen wir noch einmal sorgfältig alle Inhalte und führen eine Bonitätsprüfung durch. Wenn alle Voraussetzungen gegeben sind, erhalten Sie von uns innerhalb weniger Tage eine Auftragsbestätigung. Wir beauftragen einen Vertragsinstallateur mit dem Einbau der neuen Heizung.

Wie erhalte ich das Angebot Energie Brandenburg WärmePaket?

Rufen Sie einfach unter 033205 260-154 an oder kontaktieren Sie uns gern per Mail. Wir informieren Sie ausführlich über das Energie Brandenburg WärmePaket und erstellen Ihnen in Zusammenarbeit mit regionalen Installateuren des SHK-Handwerks ein maßgeschneidertes Angebot.

Wärmepumpe

Wer installiert die Wärmepumpe?

Unsere qualifizierten Partnerinnen und Partner verfügen über langjährige Wärmepumpen-Kompetenz und haben freie Termine für Sie. Den Vertrag über Lieferung und Montage der Wärmepumpe schließen Sie mit der EMB Energie Brandenburg GmbH.

Für wen lohnt sich eine Wärmepumpe?

Luftwärmepumpen decken verschiedene Einsatzbereiche ab. Die Effizienz einer Wärmepumpe hängt unter anderem vom energetischen Zustand Ihres Hauses ab. So können Wärmepumpen sowohl bei Flächenheizungen (zum Beispiel Fußbodenheizungen) als auch bei Heizkörpern zum Einsatz kommen.

Warum sind Wärmepumpen zukunftssicher?

Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe nutzt einen Großteil der benötigten Wärme aus der Umgebungsluft. Sie arbeitet auch bei niedrigen Außentemperaturen und kann für Heizung und Warmwasser eingesetzt werden.

Wärmepumpen erfüllen die aktuellen Anforderungen an moderne Heizsysteme. Für Heizung und Warmwasser nutzen sie Wärme aus Luft, Erdreich oder Grundwasser und benötigen zusätzlich Strom für den Betrieb.

Für den Betrieb können Sie Ökostrom, das bedeutet 100 Prozent Strom aus erneuerbaren Energien, beziehen. In diesem Fall ist der Betrieb Ihrer Wärmepumpe ohne Öl oder Gas möglich.

Welche Heizkörper eignen sich für eine Wärmepumpe?

Für Wärmepumpen eignen sich besonders Niedertemperatur-Heizkörper. Sie arbeiten mit vergleichsweise niedrigen Vorlauftemperaturen und werden daher häufig in Kombination mit Wärmepumpen eingesetzt. Ebenfalls gut geeignet sind Flächenheizungen wie Fußbodenheizungen.

Funktionieren Wärmepumpen auch in Bestandsgebäuden?

Wärmepumpen eignen sich sowohl für Neubauten als auch für Bestandsgebäude. Vor dem Einbau sollten die Gegebenheiten vor Ort geprüft werden, damit die Anlage passend auf das Gebäude abgestimmt werden kann. Nach Angaben des Bundesverbands Wärmepumpe wurden 2025 deutschlandweit rund 299.000 Heizungswärmepumpen verkauft. Knapp 80 Prozent davon kamen in Bestandsgebäuden zum Einsatz. Auch der Austausch älterer Wärmepumpen im Rahmen einer Heizungsmodernisierung ist möglich.

Ist der Förderservice immer im Angebot enthalten?

Ja, der Förderservice ist ein Bestandteil unseres Angebots und kann optional gewählt werden. Mit dem Förderservice kümmern wir uns von A-Z um Ihren Förderantrag.

Was ist ein hydraulischer Abgleich?

Der hydraulische Abgleich sorgt dafür, dass die Heizungsanlage so eingestellt wird, dass alle Heizkörper und Heizflächen mit der benötigten Wärmemenge versorgt werden. Dadurch kann das Heizsystem gleichmäßig arbeiten.

Der hydraulische Abgleich sollte von einer Fachfirma durchgeführt werden. Für viele staatliche Förderprogramme ist er Voraussetzung. Beispielsweise muss der Nachweis über den hydraulischen Abgleich vorliegen, wenn Sie den KfW-Förderzuschuss 458 beantragen. Unser Förderservice unterstützt Sie hierbei.

Wie hoch sind die Betriebskosten einer Wärmepumpe?

Wie viel Strom Ihre Wärmepumpe pro Jahr verbraucht, hängt vor allem vom Wärmebedarf des Gebäudes und der Effizienz der Wärmepumpe ab – und diese wird auch durch Ihr Nutzungsverhalten beeinflusst.

Die Effizienz wird mit der Jahresarbeitszahl, kurz JAZ, auf einer Skala von 1 bis 5 angegeben. Teilen Sie den Wärmebedarf Ihres Hauses – dieser steht auf dem Energieausweis – durch die Jahresarbeitszahl und Sie erhalten den ungefähren Jahresstromverbrauch der Wärmepumpe.

Wärmebedarf / JAZ = jährlicher Stromverbrauch der Wärmepumpe. Liegt zum Beispiel der Wärmebedarf bei rund 16.000 kWh und die JAZ bei 4, wird die Wärmepumpe etwa 4.000 Kilowattstunden Strom im Jahr brauchen.

Was sind die Vorteile gegenüber Öl- und Gasheizungen?

Wärmepumpen benötigen für den Betrieb Strom und keine fossilen Brennstoffe wie Öl oder Gas. Für Heizung und Warmwasser nutzen sie zusätzlich Wärme aus der Umgebung, beispielsweise aus der Luft, dem Erdreich oder dem Grundwasser. Wird die Wärmepumpe mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben, ist der Betrieb ohne Öl oder Gas möglich.

Was ist die Jahresarbeitszahl (JAZ) einer Wärmepumpe?

Die Jahresarbeitszahl (JAZ) beschreibt das Verhältnis zwischen eingesetzter elektrischer Energie und der von einer Wärmepumpe bereitgestellten Wärme über ein Jahr hinweg. Sie ist ein wichtiger Kennwert zur Bewertung der Effizienz einer Wärmepumpe.

Eine JAZ von 4 bedeutet beispielsweise, dass aus einer Kilowattstunde Strom durchschnittlich vier Kilowattstunden Wärme erzeugt werden. Grundsätzlich gilt: Je höher die Jahresarbeitszahl, desto mehr Wärme wird im Verhältnis zum eingesetzten Strom bereitgestellt.

Luft-Wasser-Wärmepumpen erreichen je nach Gebäude, Heizsystem und Betriebsbedingungen häufig eine Jahresarbeitszahl von etwa 4.

Wie laut ist eine Luft-Wasser-Wärmepumpe im Betrieb?

Bei fachgerechter Planung und Installation wird im Vorfeld der beste Aufstellort für die Außeneinheit ausgewählt, so dass die Geräusche durch den Ventilator in der Außeneinheit nicht stören.

Funktionieren Wärmepumpen auch bei sehr niedrigen Außentemperaturen?

Luft-Wasser-Wärmepumpen können auch bei niedrigen Außentemperaturen eingesetzt werden. Bei Bedarf unterstützt ein elektrischer Heizstab den Betrieb. Alternativ lässt sich eine Wärmepumpe mit einer Gasheizung zu einer Hybridanlage kombinieren. In diesem Fall übernimmt die Gasheizung an besonders kalten Tagen einen Teil der Wärmeerzeugung. So kann die Wärmeversorgung des Gebäudes auch bei niedrigen Außentemperaturen sichergestellt werden.

Wie schnell kann die Wärmepumpe installiert werden?

Wir haben Luft-Wasser-Wärmepumpen auf Vorrat: Sie profitieren von kurzen Lieferzeiten und einer schnellen Installation.

Wie funktioniert eine Wärmepumpe?

Das Funktionsprinzip einer Wärmepumpe lässt sich mit einem Kühlschrank vergleichen: Beide arbeiten mit einem Kältemittelkreislauf. Während ein Kühlschrank Wärme aus seinem Inneren nach außen abgibt, nutzt die Wärmepumpe Wärme aus der Umgebungsluft, dem Erdreich oder dem Grundwasser für Heizung und Warmwasser.

Für den Betrieb benötigt sie zusätzlich Strom. Wird dieser beispielsweise teilweise über eine Photovoltaikanlage bereitgestellt, kann ein Teil des Strombedarfs selbst erzeugt werden. Im Unterschied zu Öl- oder Gasheizungen werden für den Betrieb der Wärmepumpe keine fossilen Brennstoffe benötigt.

Einige Wärmepumpen können zudem nicht nur heizen, sondern in den Sommermonaten auch zur Kühlung von Räumen eingesetzt werden.

Wie laut arbeitet eine Wärmepumpe?

Die Lautstärke einer Wärmepumpe variiert zwischen 25 und 60 Dezibel Schalldruckpegel, je nach Modell und der Betriebsart (Tag-/Nachtbetrieb).

Wie hoch sollte die Vorlauftemperatur einer Wärmepumpe sein?

Bei den meisten Wärmepumpen liegen die Vorlauftemperaturen in der Regel bei bis zu 55 Grad Celsius. Für höhere Temperaturen stehen spezielle Hochtemperatur-Wärmepumpen zur Verfügung, die Vorlauftemperaturen von bis zu 70 Grad Celsius erreichen können. Mit steigender Vorlauftemperatur sinkt die Effizienz des Systems.

Wie hoch ist die KfW-Förderung und wie bekomme ich sie?

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert über die Bundesförderung für effiziente Gebäude Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland den Kauf und Einbau einer neuen, zukunftssicheren Heizung.

Die Förderanfrage übernehmen wir für Sie und wickeln sie mit erfahrenen Partnerinnen und Partnern für Sie ab. Wenn Sie ihre Heizung auf eine Wärmepumpe umrüsten, werden bis zu 80 Prozent des Anschaffungspreises gefördert. Das Förderpotenzial ermitteln wir bei Ihnen vor Ort.

Kontaktieren Sie uns gerne in einem unserer Kundenbüros.

Welche Wärmepumpen-Arten bieten wir an?

Wir bieten Luft-Wasser-Wärmepumpen an, da diese für viele Objekte geeignet sind und der Installationsaufwand überschaubar ist. Unsere Wärmepumpen überzeugen durch eine hohe Effizienz, einen sehr geringen Geräuschpegel und die gute Kombinierbarkeit mit einer PV-Anlage.

Kontaktieren Sie uns gerne in einem unserer Kundenbüros.

Welche Voraussetzungen gibt es für den Einbau einer Wärmepumpe?

Grundsätzlich prüfen wir die Eignung des Gebäudes vor Ort. Für unser Angebot gelten zudem folgende Voraussetzungen:

  • Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines Einfamilienhauses, Reihenhauses oder einer Doppelhaushälfte.
  • Es ist ein wassergeführtes Heizsystem vorhanden.
  • Wärmepumpen können sowohl mit Flächenheizungen (zum Beispiel Fußbodenheizungen) als auch mit Heizkörpern betrieben werden. Flächenheizungen arbeiten dabei häufig mit niedrigeren Vorlauftemperaturen.
  • Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe sollte ausreichend Platz für Innen- und Außeneinheit sowie den Speicher vorhanden sein.

Gern beraten wir Sie in einem unserer Kundenbüros.

Sanierungsfahrplan

Wie oft sollte ein Sanierungsfahrplan aktualisiert werden?

Ein Sanierungsfahrplan sollte in der Regel alle 10 bis 15 Jahre aktualisiert werden, um sicherzustellen, dass er den aktuellen technischen Standards entspricht und die aktuelle Energieeffizienzgesetzgebung berücksichtigt.

Kann ich die im Sanierungsfahrplan empfohlenen Maßnahmen selbst umsetzen?

Ja, in vielen Fällen können die im Sanierungsfahrplan empfohlenen Maßnahmen von Ihnen selbst umgesetzt werden. Wenn es jedoch um größere bauliche Veränderungen geht, empfehlen wir Ihnen, einen qualifizierten Handwerker hinzuzuziehen. Gern unterstützen wir Sie hierbei.

Wie wird ein Sanierungsfahrplan erstellt?

Ein Sanierungsfahrplan wird von einem qualifizierten Dienstleister erstellt, der eine umfassende Analyse des Zustands Ihrer Immobilie durchführt. Dabei wird beispielsweise der bauliche Zustand, die Heizungsanlage, die Fenster und die Dämmung untersucht. Auf dieser Basis wird ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt.

Warum sollte ich einen Sanierungsfahrplan in Auftrag geben?

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet Ihnen eine strukturierte und geplante Vorgehensweise für Ihre Sanierungsprojekte. Er ermöglicht Ihnen eine transparente Übersicht über den Umfang, den zeitlichen Ablauf und die Kosten der Sanierung. Mit einem Sanierungsfahrplan können Sie Ressourcen effizient nutzen und die Qualität der Sanierungsarbeiten sicherstellen. Zudem dient er als hilfreiches Instrument bei der Finanzierung, da er eine detaillierte Kostenabschätzung und einen klaren Plan für Fördermittel oder Kredite bietet.

Warum sollte ich einen Sanierungsfahrplan (iSFP) in Auftrag geben?

Ein Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet Ihnen eine strukturierte und geplante Vorgehensweise für Ihre Sanierungsprojekte. Er ermöglicht Ihnen eine transparente Übersicht über den Umfang, den zeitlichen Ablauf und die Kosten der Sanierung. Mit einem Sanierungsfahrplan (iSFP) können Sie Ressourcen effizient nutzen und die Qualität der Sanierungsarbeiten sicherstellen. Zudem dient er als hilfreiches Instrument bei der Finanzierung, da er eine detaillierte Kostenabschätzung und einen klaren Plan für Fördermittel oder Kredite bietet.

Wer kann alles eine Förderung für den Sanierungsplan (iSFP) bekommen?

Antragsberechtigt sind:

  • Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Wohngebäuden
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes
  • Nießbrauchsberechtigte
  • Mieter und Pächter

Nießbrauchsberechtigte, Mieter und Pächter sind nur antragsberechtigt, wenn sie eine schriftliche Erlaubnis des Eigentümers erhalten haben.

Gebäudethermografie

Wozu dient eine Gebäudethermografie?

Mit dem Thermografie-Angebot hilft Ihnen Energie Brandenburg bei der gezielten Suche von Wärmeverlusten. Eine Gebäudethermografie beantwortet Fragen wie: Ist Ihr Haus optimal gedämmt? Geht im Winter zu viel Wärme verloren? An welchen Stellen müsste der Wärmeschutz verbessert werden? Es werden Wärmebrücken und -verluste aufgezeigt. Mithilfe einer Gebäudethermografie können Sie Durchfeuchtungen, Leckagen sowie undichte Türen und Fenster erkennen.

Wie kann ich mich für die Gebäudethermografie anmelden?

Schreiben Sie uns gern eine E-Mail, wenn Sie Interesse an einer Gebäudethermografie haben. Unser Thermografie-Team wird sich bei Ihnen melden und Sie über Ihren Thermografie-Termin informieren.

Wer kann sich für die Gebäudethermografie-Aktion anmelden?

Das Angebot ist an Besitzer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie von Mehrfamilienhäusern in Brandenburg gerichtet und kann sowohl von Energie Brandenburg-Kunden als auch von Nicht-Kunden wahrgenommen werden. Die Preise für die Aufnahmen von Mehrfamilienhäusern sind individuell zu vereinbaren.

Was muss ich bei der Gebäudethermografie beachten?

Durch Kundenbündelung und Routenoptimierung können die konkreten Termine nicht frei gewählt werden. Um möglichst große Unterschiede zwischen Innentemperatur und Außentemperatur zu erreichen, werden die Aufnahmen vorrangig in den Morgenstunden (circa 06:00 bis 09:00 Uhr) und in den Abendstunden (circa 16:00 bis 22:00 Uhr) durchgeführt. Bitte beachten Sie, dass die Aufnahmen bei entsprechenden Witterungsbedingungen auch nachts durchgeführt werden können. Das Grundstück muss für das Thermografie-Team in dieser Zeit frei betretbar sein.

Um optimale Ergebnisse zu erzielen, sollte das Haus am Tag der Aufnahme gleichmäßig beheizt sein. Zudem müssen die Fenster geschlossen und die Rollläden geöffnet sein. Ihre Anwesenheit ist nicht zwingend erforderlich, aber wünschenswert. Wenn Sie an Thermografie-Aufnahmen für ein Mehrfamilienhaus interessiert sind, beachten Sie bitte, dass Sie alle Mietparteien über die Thermografie informieren sollten. Nur so können auch die Mieter die Wohnräume optimal auf die Thermografie vorbereiten und Sie erhalten aussagekräftige Aufnahmen des Miethauses.

Welche Leistungen erhalte ich bei der Gebäudethermografie?

Es werden mindestens sechs Aufnahmen von Ihrem Haus gemacht, die Sie anschließend im Thermografie-Bericht „Infrarotbilder Ihres Hauses“ erhalten. Die Aufnahmen stellen die Grundlage der Beurteilung der einzelnen Gebäudeteile dar und zeigen die Schwachstellen auf. Neben allgemeinen Informationen zur Thermografie und zum Energiesparen enthält Ihr Bericht erste Empfehlungen und Modernisierungstipps für Ihre Gebäudeteile.

Wie erhalte ich meinen Thermografie-Bericht?

Nach der Erstellung des Thermografie-Berichts „Infrarotbilder Ihres Hauses“ erhalten Sie den Katalog inkl. Rechnung an die von Ihnen angegebene Rechnungsadresse.

Wann findet die Gebäudethermografie-Aktion statt?

Die Aktion findet im Winter statt. Es handelt sich um eine zeitlich begrenzte Aktion. Die Aufnahmen finden in Abhängigkeit der Witterung statt.

Wie funktioniert die Gebäudethermografie?

Mit einer speziellen, leistungsstarken Infrarotkamera wird die Fassade Ihres Hauses aufgenommen. Auf diese Weise wird die Wärmeverteilung auf der Gebäudeoberfläche sichtbar. Auch kleine Mängel, Leckagen und Schäden, die mit dem bloßen Auge gar nicht erkennbar sind, können durch die Rotfärbung auf den Thermografie-Aufnahmen deutlich werden. Ein anschließender Thermografie-Bericht informiert Sie anhand der erstellten Bilder über den Zustand Ihrer Immobilie in Bezug auf mögliche Wärmeverluste. Das Leistungspaket von Energie Brandenburg umfasst mindestens sechs Aufnahmen Ihres Hauses und einen Thermografie-Bericht. Sie erhalten diese Leistung für 150 Euro als Nicht-Energie Brandenburg-Kunde und für 85 Euro als Energie Brandenburg-Kunde.

Was passiert, wenn die Außentemperaturen nicht niedrig genug sind?

Sollte aufgrund zu milder Witterungsbedingungen oder sonstigen technischen Gründen eine Aufnahme Ihres Hauses nicht möglich sein (die Differenz zwischen Innen- und Außentemperatur sollte mindestens 10 Grad Celsius betragen), informieren wir Sie umgehend und reservieren Ihnen einen Thermografie-Termin für die kommende Heizperiode. Wir werden im Anschluss daran rechtzeitig zwecks Terminvereinbarung auf Sie zukommen. Sollten Sie das Angebot dann nicht mehr wahrnehmen wollen, hat diese Mitteilung schriftlich zu erfolgen. Ihre Bestellung wird in diesem Fall kostenlos storniert.

Wo kann ich mich über Gebäudethermografie informieren?

Weitere Informationen zum Ablauf der Thermografie erhalten Sie bei unserem Infrarot-Team E-Mail.

Es lohnt sich!

Günstige Wallboxen inklusive Installation zu Hause.

Ihr Elektroauto bequem zu Hause laden und kurze Zeit später losfahren: Profi-Installation und Wallbox Made in Germany.

Angebot anfragen
Eine schwarze Limousine lädt an einer Wallbox. Im Hintergrund betritt ein Mann mit Schultertasche ein Einfamilienhaus mit rotem Dach. Bild mit KI erstellt.

FAQ zum Thema Wallbox.

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zu unseren Wallboxangeboten.

Ladelösungen

Welche Ladeleistung benötige ich für mein Elektroauto?

Viele gängige Wallboxen sind für einen dreiphasigen Anschluss ausgelegt. Dieser erlaubt bis zu 11 kW (3 x 16 A) oder sogar bis zu 22 kW (3 x 32 A) für noch schnelleres Laden. Da die meisten Elektroautos serienmäßig ein Bordladegerät mit einer maximalen Ladeleistung von 11 kW besitzen, reicht dafür eine 11-kW-Ladestation aus. Zwar können diese E-Fahrzeuge auch an einer Wallbox mit 22 kW laden, aber die Ladeleistung wird gedrosselt. Zudem sind Wallboxen mit einer Leistung über 11 kW vom Stromnetzbetreiber sogar genehmigungspflichtig.

Welche Förderung kann ich für meine Wallbox bekommen?

Am 15. April 2026 startete das neue Förderprogramm „Laden im Mehrparteienhaus“ mit einem Volumen von 500 Millionen Euro. Gefördert wird die Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern mit drei oder mehr Wohneinheiten mit bis zu 2.000 Euro je zu elektrifizierendem Ladepunkt. Zuschüsse aus den Förderprogrammen KfW 440, KfW 441 und KfW 442 können nicht mehr beantragt werden.

Kann ich meinen Parkplatz um eine zweite Wallbox erweitern?

Sofern der Platz und die vorhandene Stromversorgung es zulassen, können Sie problemlos eine zweite Wallbox an Ihrem Parkplatz installieren.

Kann ich gleichzeitig mehrere Autos an meiner Wallbox laden?

Nein, an den von uns angebotenen Wallboxen können Sie nicht mehrere Elektroautos gleichzeitig laden.

Kann ich meine Wallbox selbst installieren?

Nein, aus Sicherheitsgründen ist das leider nicht erlaubt. Mit "Meine Wallbox" bieten wir Ihnen ein passendes Installationsangebot an.

Braucht meine Wallbox einen Zugangsschutz?

Wenn Sie Ihre Wallbox privat nutzen, Ihre Ladestation aber öffentlich zugänglich ist, empfehlen wir Ihnen einen Zugangsschutz. So können Sie verhindern, dass unberechtigte Personen Ihre Elektroautos an Ihrer Wallbox laden.

Was kostet mich die Installation einer Wallbox?

Die Kosten hängen vom Installationsort und Ihren speziellen Anforderungen ab. Faktoren wie beispielsweise Kabellänge, Wanddurchbrüche, Erdarbeiten oder das Alter Ihrer Elektroanlage wirken sich auf den Preis aus. Mit "Meine Wallbox" bieten wir Ihnen ein passendes Installationsangebot an.

Wo muss ich meine Wallbox anmelden?

Seit dem 1. Januar 2024 entfällt die Genehmigung von Ladeleistungen größer 11 Kilowatt durch den Netzbetreiber. Die Installationsfirma meldet Ihre Wallbox beim Stromnetz als steuerbaren Verbraucher an, unabhängig von der Ladeleistung. Allerdings gilt ab dem 1. Januar 2024 auch die Pflicht, nur noch steuerbare Wallboxen in Betrieb zu nehmen, deren Ladeleistung im Bedarfsfall durch den Netzbetreiber auf 4,2 Kilowatt gedimmt werden kann. Die von uns angebotenen Wallboxen erfüllen diese Vorgabe. Im Rahmen unseres Angebots "Meine Wallbox" installieren unsere Fachpartnerinnen und -partner eine Steuerleitung zur Wallbox, die die Anforderungen nach Paragraf 14a Energiewirtschaftsgesetz erfüllt.

Wie lange dauert es, bis die Wallbox mein Auto geladen hat?

Die Ladedauer variiert je nach Kapazität Ihres Elektrofahrzeugs und der verfügbaren Ladeleistung. Die go-e Charger Gemini hat eine Ladeleistung von bis zu 22 Kilowatt und lädt Ihr vollständig entladenes Elektroauto in circa zwei bis drei Stunden. Bitte beachten Sie, dass die tatsächliche Ladedauer je nach Fahrzeugtyp variieren kann. Wir empfehlen Ihnen, die Angaben Ihres Fahrzeugherstellers zu berücksichtigen, um die Ladedauer genauer zu bestimmen.

Kann ich meine Wallbox mit meiner Solaranlage koppeln?

Ja, alle unsere angebotenen Wallboxen können Sie problemlos mit Ihrer Photovaltaik-Anlage verbinden und so Ihr Auto mit Sonnenstrom laden.

Kann ich in einem Mehrfamilienhaus eine Wallbox installieren?

Ja, sofern Sie die Anforderungen erfüllen und die erforderlichen Genehmigungen vorliegen, können Sie auch in einem Mehrfamilienhaus eine Wallbox installieren und nutzen.

Wer muss der Installation meiner Wallbox zustimmen?

Am 1. Dezember 2020 ist das Gesetz zur Förderung der Elektromobilität sowie zur Modernisierung des Wohnungseigentumsgesetzes in Kraft getreten. Seitdem können Eigentümerinnen und Eigentümer verlangen, dass in der Tiefgarage oder auf dem Parkplatz der eigenen Wohnanlage eine Ladevorrichtung installiert wird. Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann über die konkrete Ausgestaltung der Maßnahme mitentscheiden, beispielsweise über Leitungsführung, Lastmanagement oder technische Vorgaben. Den grundsätzlichen Anspruch auf die Installation einer Ladeeinrichtung kann sie jedoch nicht ohne Weiteres verwehren. Auch für Mieterinnen und Mieter ist es durch Anpassungen im Mietrecht deutlich leichter geworden, den Einbau einer Wallbox durchzusetzen.

Warum lade ich mein Elektroauto besser an der Wallbox?

Eine normale Steckdose kann leicht überhitzen und Fall Feuer fangen, wenn Sie Ihr Elektroauto daran laden. Eine Wallbox versorgt Ihr E-Auto sicher und stabil mit Strom und lädt Ihren Akku sehr viel schneller auf. Dabei können Sie den Ladevorgang per App steuern und überwachen.

Wie viel Strom verbraucht mein Elektroauto im Jahr?

Wie viel Strom Ihr Elektroauto jährlich benötigt, hängt davon ab, wie Sie Ihr Auto im Alltag fahren und nutzen. Ein durchschnittliches E-Auto verbraucht pro Jahr in etwa 3.000 bis 4.500 Kilowattstunden.

Wozu brauche ich eine RFID-Karte?

Ihre RFID-Karte enthält einen eingebetteten RFID-Chip. RFID steht für „Radio Frequency Identification“ und ist eine Technologie zur kontaktlosen Identifikation. Mit Ihrer persönlichen RFID-Karte schalten Sie den Ladevorgang an der Wallbox frei. So stellen Sie sicher, dass nur Sie an der Wallbox laden können.

Wozu brauche ich einen Typ-2 Stecker?

Den Typ-2-Stecker benötigen Sie, um die Batterien Ihres Elektroautos zu laden. Der standardisierte Typ-2-Stecker ist in Europa weit verbreitet und durch die Norm IEC 62196-2 definiert. Ihr Typ-2-Stecker hat sieben Pole und ermöglicht das Laden von Elektrofahrzeugen mit Wechselstrom (AC) und Gleichstrom (DC). Die meisten öffentlichen Ladestationen und Ladegeräte für E-Autos in Europa sind mit diesem Steckertyp ausgestattet.

Im Vergleich zu anderen Steckern hat Ihr Typ-2-Stecker den Vorteil, dass er eine höhere Ladeleistung unterstützt. Dadurch können Sie Ihre Batterien schneller aufladen. Zudem hat der Stecker zusätzliche Sicherheitsmerkmale, wie zum Beispiel eine Verriegelung, die dafür sorgt, dass der Stecker während des Ladevorgangs an seinem Platz bleibt.

Was ist bidirektionales Laden?

Bidirektionales Laden beschreibt die Fließrichtung des elektrischen Stroms in zwei Richtungen: Vom Stromnetz in einen Speicher und anschießend vom Speicher zurück ins Stromnetz. Für die Teilnahme Ihres Elektroautos am bidirektionalen Laden ist die Umwandlung des elektrischen Stroms notwendig − von Wechselstrom zu Gleichstrom und umgekehrt. Das wird durch technische Vorrichtungen wie Wechsel- und Gleichrichter ermöglicht.

Beim bidirektionalen Laden gibt es folgende Varianten:

  • Vehicle-to-Load (V2L): Ihr E-Auto ist mit einer handelsüblichen Steckdose ausgestattet, an die Sie elektrische Geräte anschließen können.
  • Vehicle-to-Home (V2H): Ihr E-Auto gibt bei Bedarf über die Wallbox elektrische Energie an das Stromnetz Ihres Hauses ab.
  • Vehicle-to-Grid (V2G): Ihr E-Auto speist den Strom nicht nur ins hauseigene Stromnetz ein, sondern auch ins örtliche Stromnetz. Obwohl noch in Entwicklung, hat V2G das Potenzial, die Integration erneuerbarer Energien zu verbessern und die Energieeffizienz zu steigern.

Damit bidirektionales Laden wie V2H und V2G in Ihrem Zuhause möglich wird, benötigen Sie ein Energiemanagementsystem.

Wallbox Installation

Kann ich meine Wallbox selbst installieren?

Nein, aus Sicherheitsgründen ist das leider nicht erlaubt. Mit "Meine Wallbox" bieten wir Ihnen ein passendes Installationsangebot an.

Was kostet mich die Installation einer Wallbox?

Die Kosten hängen vom Installationsort und Ihren speziellen Anforderungen ab. Faktoren wie beispielsweise Kabellänge, Wanddurchbrüche, Erdarbeiten oder das Alter Ihrer Elektroanlage wirken sich auf den Preis aus. Mit "Meine Wallbox" bieten wir Ihnen ein passendes Installationsangebot an.

Wallbox AMTRON Charge Control

Wann benötige ich eine Wallbox mit Zähler?

Ein Zähler ist erforderlich, wenn der Stromverbrauch zum Beispiel für einen Dienstwagen abgerechnet werden soll. Dieser muss für eine automatische Abrechnung eichrechtskonform sein. Für private Abrechnungen oder Überprüfungen reicht ein nicht eichrechtkonformer Zähler.

Wie kann ich den Ladestrom meines Dienstwagens an meinen Arbeitgeber abrechnen?

Die AMTRON Charge Control bietet die Möglichkeit, den Ladestrom eines Dienstwagens genau zu messen und zu verfolgen. Mit diesen Daten können Sie den Ladestrom Ihres Dienstwagens an Ihren Arbeitgeber abrechnen. Sofern Sie eine automatische Abrechnung wünschen, ist ein eichrechtkonformer Zähler notwendig. Hierfür empfehlen wir Ihnen die Mennekes AMTRON Professional, die speziell dafür entwickelt wurde.

Braucht meine Wallbox einen Zugangsschutz?

Wenn Sie Ihre Wallbox privat nutzen, Ihre Ladestation aber öffentlich zugänglich ist, empfehlen wir Ihnen einen Zugangsschutz. So können Sie verhindern, dass unberechtigte Personen Ihre Elektroautos an Ihrer Wallbox laden.

Kann ich meine Wallbox mit meiner Solaranlage koppeln?

Ja, alle unsere angebotenen Wallboxen können Sie problemlos mit Ihrer Photovaltaik-Anlage verbinden und so Ihr Auto mit Sonnenstrom laden.

Wozu brauche ich eine RFID-Karte?

Ihre RFID-Karte enthält einen eingebetteten RFID-Chip. RFID steht für „Radio Frequency Identification“ und ist eine Technologie zur kontaktlosen Identifikation. Mit Ihrer persönlichen RFID-Karte schalten Sie den Ladevorgang an der Wallbox frei. So stellen Sie sicher, dass nur Sie an der Wallbox laden können.

FAQ zum Thema Energielage.

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zu rechtlichen Regelungen in der Energiewirtschaft.

Warum steigen derzeit die Energiepreise an den Handelsmärkten?

Die Preise für Energie hängen maßgeblich von internationalen Handelsmärkten ab. Bereits die Befürchtung möglicher Lieferunterbrechungen kann zu Preissteigerungen auf diesen Märkten führen. Die Handelsmärkte reagieren aktuell sehr sensibel auf politische Entwicklungen, wirtschaftliche Erwartungen und potenzielle Störungen der globalen Lieferketten.

Gegenwärtig verursachen vor allem geopolitische Spannungen im Nahen Osten Unsicherheit. Im Mittelpunkt steht insbesondere die Straße von Hormus, eine der wichtigsten Schiffahrtsrouten für den weltweiten Öl- und Flüssiggastransport.

Warum steigt der Preis für Strom an den Handelsmärkten, wenn fossile Energieträger wie Erdgas teurer werden?

Der Strompreis an der Börse ergibt sich aus dem Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage. Die Einspeisung ins Netz erfolgt nach einer Rangordnung: Zunächst kommen die günstigsten Erzeuger zum Einsatz – überwiegend erneuerbare Energien mit niedrigen Grenzkosten. Steigt der Bedarf, werden schrittweise auch teurere Kraftwerke zugeschaltet. Der Börsenpreis wird durch das zuletzt benötigte Kraftwerk bestimmt, also durch das teuerste, das noch benötigt wird, um den Gesamtstrombedarf zu decken. Dieses Prinzip wird als Merit-Order bezeichnet. Häufig ist aktuell ein Gaskraftwerk der letzte aktivierte Erzeuger. Steigen die Gaspreise, erhöht sich daher der Strompreis insgesamt – auch wenn ein Teil des Stroms aus erneuerbaren Quellen stammt.

Ist die Energieversorgung in Deutschland gesichert?

Ja. Die Energieversorgung in Deutschland ist stabil und gesichert.

Die Sperrung der Straße von Hormus hat wenig direkte Auswirkungen auf die physische Versorgung in Deutschland und Europa, weil nur ein geringer Anteil des in der EU verbrauchten Erdgases direkt aus Katar kommt.

Aktuelle geopolitische Entwicklungen können zwar die Preise an den Märkten beeinflussen, die Versorgungssicherheit ist davon grundsätzlich getrennt zu betrachten.

Ist meine Energieversorgung bei Energie Brandenburg sicher?

Ja. Die Versorgung unserer Kundinnen und Kunden ist durch unsere Verfolgung einer langfristigen und vorausschauenden Beschaffungsstrategie gesichert.

Muss ich mit einer Preissteigerung in der Gas-Grundversorgung rechnen?

Nein. Für Bestandskundinnen und Bestandskunden in der Gas-Grundversorgung bei Energie Brandenburg sind wir aktuell optimistisch, die Gaspreise in diesem Jahr stabil halten zu können, können jedoch zum heutigen Zeitpunkt Preiserhöhungen bis zum Jahresende aufgrund der Entwicklung in der Nahost-Krise noch nicht hundertprozentig ausschließen. Gleichzeitig beobachten wir die Preisentwicklung und die gestiegene Volatilität sehr genau, um die besten Annahmen für die Zukunft treffen zu können.

Sollten die aktuell gestiegenen Preisniveaus für Gas länger anhalten, kann eine zukünftige Steigerung der Endkundenpreise nicht ausgeschlossen werden, da sich dann die höheren Marktpreise auch in der langfristigen Energiebeschaffung widerspiegeln können.

Muss ich wegen der aktuellen Lage mit steigenden Energiepreisen für meinen bestehenden Laufzeitvertrag rechnen, wenn ich mich noch im Zeitraum der Festpreisphase mit eingeschränkter Preissicherheit befinde?

Nein. Laufzeitverträge mit einer Festpreisphase sowohl für Erdgas als auch für Strom, haben für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit einen eingeschränkten Festpreis. Preisänderungen sind während der Festpreisphase nur aufgrund von Änderungen oder Neueinführungen von Steuern oder sonstigen gesetzlich veranlassten Kosten oder Umlagen möglich. Nach Ablauf der Festpreisphase ist Energie Brandenburg jederzeit berechtigt, die Preise nach billigem Ermessen bei geänderten Beschaffungskosten oder der Änderung der staatlich veranlassten Kosten und Umlagen anzupassen.

Muss ich wegen der aktuellen Lage mit steigenden Energiepreisen für meinen bestehenden Laufzeitvertrag rechnen, wenn ich mich nicht mehr im Zeitraum der Festpreisphase befinde oder wenn mein Vertrag nie eine Festpreisphase hatte?

Nein. Die aktuellen Preisturbulenzen auf den Energiemärkten wirken sich derzeit nicht direkt auf unsere Bestandskundenpreise mit Ausnahme des dynamischen Strom-Tarifs aus. Wir verfolgen eine langfristige und vorausschauende Beschaffungsstrategie. Ein professionelles Portfoliomanagement ermöglicht uns, kurzfristige Schwankungen an den Börsen abzufedern und unsere Kundinnen und Kunden vor abrupten Preissprüngen zu schützen.

Wie lang gilt ein vertraglich vereinbarter Festpreis?

Laufzeitverträge mit einer Festpreisphase haben für die Dauer der Mindestvertragslaufzeit einen eingeschränkten Festpreis. Preisänderungen sind während der Festpreisphase nur aufgrund von Änderung oder Neueinführung von Steuern oder sonstigen gesetzlich veranlassten Kosten oder Umlagen möglich. Nach Ablauf der Festpreisphase ist Energie Brandenburg jederzeit berechtigt, die Preise nach den Marktgegebenheiten beziehungsweise nach staatlichen Anforderungen anzupassen.

Wie unterstützt Energie Brandenburg einkommensschwache Haushalte?

Sollten Kundinnen und Kunden aufgrund hoher Energiepreise in Zahlungsschwierigkeiten kommen, unterstützt der Kundenservice Energie Brandenburg auf unterschiedlichen Ebenen. Ratenzahlungen oder vorübergehende Stundungen können vereinbart werden, ebenso wird zu Energiesparmöglichkeiten beraten. Energie Brandenburg ist langjähriges Mitglied im Fachforum Energiearmut und wird dieses Engagement vor dem Hintergrund steigender Energiepreise intensivieren. Zudem tauscht sich der Kundenservice – bei Vorlage einer Vollmacht – auch direkt mit den Jobcentern und Bezirksämtern aus, um staatliche Unterstützungsmöglichkeiten unmittelbar zu sichern. Damit Unterstützung angeboten und Vereinbarungen getroffen werden können, ist es wichtig, dass sich betroffene Kunden beim Kundenservice melden. Wichtige Hinweise bei Zahlungsverzug finden Sie hier.

Was ist das Energiesicherungsgesetz (EnSiG)?

Das Energiesicherungsgesetz, in der Langfassung „Gesetz zur Sicherung der Energieversorgung“ stammt ursprünglich aus dem Jahr 1975. Es wurde im Zusammenhang mit der ersten Ölkrise eingeführt, um „lebenswichtigen Bedarf an Energie für den Fall zu sichern, dass die Energieversorgung unmittelbar gefährdet oder gestört ist“ und dieser Zustand ohne staatliches Eingreifen nicht geändert werden kann. Auf dieser Basis hat beispielsweise die Bundesregierung einige in Deutschland tätige Import- und Speichergesellschaften unter Zwangsverwaltung gestellt.

Durch die Änderung des EnSiG zum 20. Mai 2022 wurden neue Vorschriften eingeführt, zum Beispeil zur verpflichtenden Bevorratung mit Erdgas. Ebenfalls neu ist ein Preisanpassungsrecht für „betroffene Energieversorgungsunternehmen entlang der Lieferkette“, wenn eine erhebliche Reduzierung der Gesamtgasimportmenge nach Deutschland offiziell festgestellt wird. Voraussetzung dafür ist die im Notfallplan Gas vorgesehene Ausrufung der Alarmstufe oder der Notfallstufe durch die Bundesnetzagentur sowie die Feststellung der Reduzierung durch Verkündung im Bundesanzeiger.

Was muss ich tun, wenn ich ein SEPA-Lastschriftverfahren erteilt habe?

Sie müssen nichts tun. Bitte haben Sie Geduld. Sobald wir Sie über die neu berechneten Abschlagsbeträge informiert haben, buchen wir wie gewohnt ab.

Was bedeuten die Abkürzungen SLP und RLM?

Strom- und Gaszähler werden nach Standard-Lastprofilen (SLP) und Registrierender Leistungsmessung (RLM) unterschieden. SLP-Zähler werden an Abnahmestellen mit geringerem Verbrauch wie privaten Haushalten und kleineren Betrieben verwendet, RLM-Zähler bei Großverbrauchern, also bei großen Unternehmen und in der Industrie.

Sollte ich weiterhin Energie sparen?

Ja, Energiesparen lohnt sich weiterhin, denn ein bewusster Umgang mit Strom und Wärme kann Ihre Energiekosten senken und den Energieverbrauch reduzieren. Ausführliche Tipps zum Energiesparen können Sie hier nachlesen.

Muss ich meinen Abschlag bei einer Preisanpassung anpassen?

Sollte eine Abschlagsanpassung aufgrund einer Preisanpassung für Sie notwendig sein, werden Sie in der Regel gesondert von uns informiert. Wichtig für Sie: Die Höhe des Abschlags steht in direktem Zusammenhang mit Ihrem Verbrauch im zuletzt abgerechneten Zeitraum und dem aktuell gültigen Energiepreis.

In unserem Onlineservice Meine ENERGIE können Sie ganz bequem und jederzeit unter dem Punkt „Meine Zahlungen - Abschlagsplan anzeigen“ den Button „Abschlagshöhe empfehlen“ nutzen. Tragen Sie hier Ihren aktuellen Zählerstand ein und wir berechnen Ihren Abschlag so, dass bei gleichbleibendem Verbrauch keine hohen Nachzahlungen für Sie entstehen.