Unsere Kundenbüros im Überblick.
Wir sind ganz in Ihrer Nähe: Hier finden Sie die Adressen und Kontaktdaten unserer Kundenbüros in Brandenburg.
Ihr Büro findenWir beantworten häufig gestellte Fragen zu unseren Dienstleistungen und Produkten. Navigieren Sie sich über das Inhaltsverzeichnis zu dem Themenabschnitt, der Sie interessiert.
Hier finden Sie häufig gestellte Fragen und Antworten zu unserem Kundenservice und Ihrer Vertragsverwaltung.
Ihren aktuellen Zählerstand benötigen wir zur Jahresrechnung, zum Vertragsbeginn sowie zum Vertragsende. Am einfachsten teilen Sie uns Ihren Zählerstand über den Onlineservice MEINE ENERGIE mit.
In der Regel erhalten Sie von uns einmal pro Jahr eine Abrechnung. Hierfür benötigen wir Ihren aktuellen Zählerstand. Die Ablesung für diese Jahresabrechnung bezeichnen wir auch als Turnusablesung.
Ihr Zählerstand kann nicht nur direkt vor der nächsten Jahresrechnung, sondern auch zu einem gewünschten Termin abgelesen werden. Diesen Zählerstand bezeichnen wir als Zwischenablesung.
Sie können einen bereits mitgeteilten Zählerstand leider nicht mehr ändern. Kontaktieren Sie uns deshalb bitte über das Kontaktformular und teilen Sie uns den korrekten Zählerstand mit.
Nein, das ist nicht notwendig. Auf Wunsch können Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand aber jederzeit mitteilen. Am einfachsten und schnellsten geht das über den Onlineservice MEINE ENERGIE.
Ihr Messstellenbetreiber ist grundsätzlich der örtliche Netzbetreiber, so Sie als Nutzerin oder Nutzer eines Anschlusses keine Vereinbarung mit einem anderen Unternehmen über den Messstellenbetrieb geschlossen haben.
Es steht Ihnen grundsätzlich frei, einen anderen Messstellenbetreiber zu wählen. Wenn Sie Ihren Messstellenbetreiber noch nie gewechselt haben, ist in der Regel der örtliche Netzbetreiber für den Messstellenbetrieb Ihres Zählers verantwortlich.
Die Kosten für Ihren intelligenten Zähler, den Einbau, Betrieb und die Wartung tragen zunächst die Messstellenbetreiber. Diese stellen die Kosten für die Messung den Stromkundinnen und -kunden in Rechnung. Dabei dürfen sie die gesetzlich festgelegten Preisobergrenzen nicht übersteigen.
Falls der Zählerkasten für den Einbau der neuen Technik umgebaut werden muss, tragen die Anschlussnehmenden – also die Haus- oder Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer – die Kosten.
Wenn Energie Brandenburg kein Zählerstand vorliegt, müssen wir den Verbrauch für die Jahresabrechnung schätzen. Die Schätzung führen wir auf Grundlage des bisherigen Verbrauchs durch. Möchten Sie den tatsächlichen Zählerstand nachträglich abgeben, können Sie das jederzeit über unseren Onlineservice MEINE ENERGIE tun. Anschließend erhalten Sie eine korrigierte Rechnung.
Ihre bereits erfassten Zählerstände finden Sie in Ihrem Onlineservice MEINE ENERGIE oder auf Ihrer Rechnung.
Ein digitaler Stromzähler speichert die Stromverbrauchsdaten und stellt sie auf einem Bildschirm dar. Aktuell wird der Stromverbrauch in der Regel noch mit einem mechanischen Stromzähler gemessen. Der Zählerstand wird jährlich vor Ort abgelesen. Teilweise sind aber auch schon moderne Messeinrichtungen installiert.
Wird dieser digitale Stromzähler um eine Kommunikationseinheit – das sogenannte Smart-Meter-Gateway – ergänzt, spricht man von einem intelligenten Messsystem. Das Smart-Meter-Gateway, eine Art Datendrehscheibe, kann die Messwerte verarbeiten, automatisch übermitteln und Zugriffsrechte verwalten. Smart Meter kommen künftig vor allem bei Großverbraucherinnen und -verbrauchern zum Einsatz.
In allen Haushalten sollen die bisherigen Stromzähler bis 2032 durch digitale Stromzähler ersetzt werden. Das zusätzliche Smart-Meter-Gateway, mit dem digitale Stromzähler zu intelligenten Messsystemen aufgerüstet werden können, soll im Regelfall nur bei Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden eingebaut werden. Die meisten Privathaushalte sind nicht betroffen, weil sie weniger Strom verbrauchen.
Am einfachsten können Sie den Zählerstand über Ihren Onlineservice MEINE ENERGIE eingeben. Notieren Sie sich bitte zuvor die Zählernummer, den Zählerstand und das Ablesedatum.
Die Nummer finden Sie direkt an Ihrem Zähler. Meist ist sie oberhalb oder unterhalb eines Strichcodes als mehrstellige Nummer eingeprägt.
Ihr Netzbetreiber liest einmal jährlich Ihren Zählerstand ab oder fordert Sie zur Mitteilung Ihres Zählerstandes auf. Dieser wird uns im Anschluss automatisch übermittelt. Der Zeitpunkt der Ablesung ist nicht immer mit dem Zeitpunkt der Rechnungserstellung identisch.
Damit wir dennoch eine aktuelle Rechnung für Sie erstellen können, kann es vorkommen, dass wir Sie um Angabe Ihres Zählerstandes bitten. Am einfachsten können Sie uns Ihren Zählerstand über den Onlineservice MEINE ENERGIE mitteilen.
Meistens finden Sie Ihren Gaszähler direkt in der Wohnung. In manchen Wohnanlagen sind Gaszähler – wie auch Stromzähler – im Treppenhaus oder im Keller verbaut. Fragen Sie am besten Ihre Hausverwaltung oder Ihren Hausmeister-Service. Sollten Sie in einem Einfamilienhaus wohnen, sind Gas- und Stromzähler in der Regel im Keller oder im Wirtschaftsraum angebracht.
Notieren Sie sich die Zahlen von links nach rechts. Die Ziffern vor dem Komma reichen für die Erfassung Ihres Zählerstandes aus. Am einfachsten können Sie uns Ihren Zählerstand über den Onlineservice MEINE ENERGIE mitteilen.
Den Abschlag berechnen wir aus Ihrem voraussichtlichen Jahresverbrauch für Strom oder Gas und den aktuellen Energiekosten. Der Schätzung Ihres voraussichtlichen Energieverbrauchs legen wir Ihren letztjährigen Verbrauch als Maßstab zugrunde. Ihre geschätzten Kosten für ein Jahr teilen wir in der Regel durch elf Abschläge, die Sie als monatliche Teilzahlung leisten. Mit der Jahresrechnung verrechnen wir die geleisteten Zahlungen mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch.
Sie sind Neukundin oder Neukunde:
Im Tarifrechner werden die monatlichen Kosten auf Grundlage des zu erwartenden Gesamtbetrages pro Jahr berechnet. Beim Abschlag werden die Gesamtkosten wiederum auf nur elf Monate umgerechnet. Deshalb ist der monatliche Betrag höher. Im zwölften Monat erfolgt die Schlussrechnung, bei der sich eine Gutschrift oder eine Nachzahlung ergibt.
Sie sind langjährige Kundin oder langjähriger Kunde:
Unsere Abschläge werden jedes Jahr bei der Jahresrechnung mit Ihrem tatsächlichen Verbrauch abgeglichen. Sofern zu geringe Abschläge zu einer Nachzahlung geführt haben, erhöhen wir Ihren Abschlag. So kann eine erneute Nachzahlung vermieden werden. Aber wie auch Ihr Abschlag ausfällt: Sie zahlen immer nur das, was Sie tatsächlich verbraucht haben.
Ein Abschlag ist eine monatliche Teilzahlung für Strom oder Gas. Ihre bereits geleisteten Abschläge werden in Ihrer Jahresrechnung mit den Kosten Ihres tatsächlichen Energieverbrauchs verrechnet. In Ihrem Onlineservice MEINE ENERGIE können Sie Ihre Abschläge jederzeit anpassen.
Geben Sie Ihren Wunsch-Abschlag direkt in Ihrem Onlineservice MEINE ENERGIE ein. Wir prüfen, ob der gewünschte Abschlagsbetrag sinnvoll ist, denn der Abschlag sollte immer im Verhältnis zu Ihren jährlich zu erwartenden Gesamtkosten stehen.
In Ihrem Onlineservice MEINE ENERGIE können Sie zudem eine Empfehlung für die angemessene Abschlagshöhe erhalten. Dazu benötigen Sie lediglich Ihren aktuellen Zählerstand. Der Service errechnet automatisch einen Vorschlag, den Sie bequem übernehmen können.
Sie können bereits gezahlte Abschläge in Ihrem Onlineservice MEINE ENERGIE unter dem Punkt „Meine Zahlungen“ einsehen.
In Ihrem Onlineservice MEINE ENERGIE finden Sie diese Möglichkeit unter dem Menüpunkt „Meine Zahlungen“, „Abschlagsplan anzeigen“. Ihre Änderungen werden automatisch übernommen und zum nächstmöglichen Termin wirksam.
Im Onlineservice MEINE ENERGIE haben Sie immer und überall Zugang zu Ihrem Abschlagsplan. Zusätzlich erhalten Sie Ihren aktuellen Abschlagsplan mit unserem Begrüßungsschreiben oder mit Ihrer Jahresrechnung.
Die Anmeldung wird in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgreich bearbeitet. Wenn Sie von einem anderen Versorger zu Energie Brandenburg wechseln, ist der Lieferbeginn allerdings abhängig von Ihrer dort gültigen vertraglichen Bindung. Wir dürfen Sie erst beliefern, sobald der alte Vertrag abgeschlossen ist. Entsprechend kann sich der Lieferbeginn in die Zukunft verschieben. In Ihrem Begrüßungsschreiben werden Sie darüber informiert, wann genau die Belieferung durch Energie Brandenburg startet. Sie haben von Ihrem aktuellen Anbieter eine Preisanpassung erhalten? Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können innerhalb von 14 Tagen zu uns wechseln.
Grundsätzlich können Sie sich jederzeit für Energie Brandenburg entscheiden und den Wechsel starten. Ab wann wir Sie beliefern können, hängt von Ihrer Vertragslaufzeit bei Ihrem aktuellen Energieversorger ab. Prüfen Sie Ihr Kündigungsdatum zum Beispiel in Ihrer Vertragsbestätigung oder auf Ihrer aktuellen Rechnung.
Im Onlineservice MEINE ENERGIE informieren wir Sie kontinuierlich über den Status Ihres Auftrags – so wissen Sie genau, welche Schritte eingeleitet wurden, und haben eine Orientierung, ab wann genau wir Sie beliefern werden. Sollten Sie noch keinen Zugang haben, können Sie sich ganz einfach und schnell registrieren. Wenn Sie noch keine Vertragskontonummer haben, nehmen Sie die Auftragsnummer für die Registrierung. Diese finden Sie auf der Bestätigung Ihres Auftrags von uns.
Prüfen Sie zunächst das Datum des Wechsels. Vielleicht liegt das Ende Ihres bisherigen Gas- oder Stromlieferanten noch in der Zukunft. Solange keine Endabrechnung erstellt wurde, fallen weiterhin Abschläge für einen laufenden Vertrag bei Ihrem Vorversorger an. Ab wann genau Sie von Energie Brandenburg beliefert werden, entnehmen Sie Ihrem Auftragsstatus im Onlineservice MEINE ENERGIE.
Wenn Sie einen Sondervertrag mit Mindestvertragslaufzeit bei uns abschließen möchten, übernehmen wir die Kündigung bei Ihrem Vorversorger für Sie, sobald Sie uns diesen Auftrag erteilen. Für den Wechsel in die Grundversorgung gelten andere Bedingungen. Wichtige Ausnahme: Sie möchten ein Sonderkündigungsrecht nutzen, weil zum Beispiel Ihr bisheriger Gas- oder Stromlieferant die Preise erhöht? Dann kündigen Sie bitte selbst bei Ihrem alten Energieversorger und schließen Sie online einen Tarif bei uns ab.
Wenn uns wichtige Angaben, die für den reibungslosen Ablauf Ihres Lieferantenwechsels erforderlich sind, fehlen, melden wir uns direkt nach Ihrer Bestellung per E-Mail bei Ihnen. Sie erhalten einen Direktlink, sodass Sie schnell und unkompliziert Ihre Daten ergänzen können und der Lieferantenwechsel sofort weiterläuft. Sollten Sie bis zwei Wochen nach Ihrem Auftrag nichts von uns hören, nutzen Sie bitte unser Kontaktformular, um uns Daten zukommen zu lassen.
Ab dem 6. Juni 2025 erlaubt eine neue gesetzliche Regelung, Stromverträge nur noch in die Zukunft anzumelden oder zu kündigen. Rückwirkende An- und Abmeldungen sind ab diesem Datum nicht mehr möglich. Melden Sie uns Ihren Umzug deshalb bitte immer schnellstmöglich. Sie können einfach online bei uns auf www.energie-brandenburg.de Ihren Wunschtarif abschließen.
Nein, dieses Risiko besteht nicht. Sie können sicher sein, immer versorgt zu werden. Selbst wenn sich der Lieferantenwechsel ungeplant verzögert, ist gesetzlich festgelegt, dass in der Zwischenzeit Ihr örtlicher Grundversorger für die Energielieferung einspringt.
Für einen Wechsel zu Energie Brandenburg benötigen wir nur folgende Daten:
Die Daten werden bei der Bestellung durch uns aktiv abgefragt. Sie finden diese auf Ihrer letzten Rechnung. Sollten Sie Zählernummer und Zählerstand aktuell nicht zur Hand haben, können Sie uns diese gerne nachreichen.
Ein Grundversorgungsvertrag kommt in der Regel dann mit Haushaltskunden zustande, wenn sie Erdgas aus dem Netz der allgemeinen Versorgung entnehmen und hierfür keinen anderweitigen Erdgasliefervertrag abgeschlossen haben. Der Gas-Grundversorger ist zugleich auch der Gas-Ersatzversorger. Letzterer springt immer dann für die Erdgaslieferung ein, wenn ein Letztverbraucher (egal, ob dieser Haushaltskunde ist oder nicht) Erdgas bezieht, ohne dass dieser einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann.
Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Energieversorger insolvent gehen und die Belieferung einstellen oder wenn es zu Verzögerungen beim Lieferantenwechsel kommt. Mit der Ersatzversorgung stellt der Gesetzgeber sicher, dass allen Letztverbrauchern über einen Zeitraum von drei Monaten auch ohne einen Energieliefervertrag Erdgas fürs Heizen und Warmwasser zur Verfügung steht.
Bei Preisanpassungen Ihres Vorversorgers haben Sie – unabhängig von der ursprünglich vereinbarten Vertragslaufzeit – die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen zu Energie Brandenburg zu wechseln.
Wenn Sie uns keine Werbeeinwilligung erteilen, dann erhalten Sie keine Informationen über Angebote, Produkte und Dienstleistungen von Energie Brandenburg.
Energie Brandenburg geht typischerweise zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung sowie zur Vertragsabwicklung mit personenbezogenen Daten um. Nach entsprechender Einwilligung werden die Daten für interne Werbezwecke und den Versand von Newslettern genutzt.
Sie können sich bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde, der Landesbeauftragten für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow, beschweren.
Ihre personenbezogenen Daten werden über den Zeitraum des Vertragsverhältnisses hinweg gespeichert. Nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist werden Ihre Daten gelöscht. Die Festlegung dieser Frist für personenbezogene Daten richtet sich nach der Zweckbindungsfrist (z.B. Vertragsbeendigung, Ausgleich der Schlussrechnung) sowie den gesetzlichen Verjährungs- und Aufbewahrungsfristen (z.B. drei Jahre für rückwirkende Rechnungskorrekturen).
Für eine Namensänderung wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice oder füllen Sie das Kontaktformular aus.
Ändern Sie Ihre Kontaktdaten oder Telefonnummer einfach über Ihren Onlineservice MEINE ENERGIE unter dem Menüpunkt „Mein Profil - Kontaktdaten ändern“. Alternativ können Sie unser Kontaktformular nutzen.
Bei laufendem Gas- oder Stromverbrauch muss der zu zahlende Rechnungsbetrag spätestens bis zur Erstellung der nächsten Rechnung bezahlt sein (maximal 11 Raten nicht über die nächste Rechnung hinaus). Für offene Beträge aus Schlussrechnungen sind maximal bis zu 18 Raten möglich. Auf monatliche Abschlagszahlungen ist keine Ratenzahlung möglich. Die Höhe der Mindestrate beträgt 25,00 Euro.
Es fallen eine Servicegebühr von 10 Euro sowie Zinsen ab dem ersten Tag nach Fälligkeit des Rechnungsbetrages an. Diese Beträge werden mit der ersten Rate fällig. Die Servicegebühr entfällt, wenn Sie eine Ratenzahlung über unseren Onlineservice MEINE ENERGIE abschließen.
Für eine schnelle und reibungslose Bearbeitung benötigen wir genaue Informationen dazu, was in Ihrer Rechnung eventuell nicht stimmt oder angepasst werden soll. Bei Korrekturen von Daten oder Zählerständen hilft uns zum Beispiel ein Wohnungsübergabeprotokoll oder ein Foto des Gas- oder Stromzählers.
Ihre Jahresrechnung setzt sich im Wesentlichen aus drei Teilen zusammen. Im ersten Teil finden Sie alle vertragsrelevanten Angaben und eine Übersicht aus Verbrauch und Ihren Abschlagszahlungen. Hieraus resultiert ein Zahlbetrag oder eine von uns zu erstattende Gutschrift. Im zweiten Teil geben wir wichtige Hinweise zu Ihrem Vertragskonto. Künftige Abschläge werden für die kommenden zwölf Monate aufgelistet. Danach finden Sie eine detaillierte Aufarbeitung der Zusammensetzung Ihres Verbrauchs.
Wenn Sie eine Ratenzahlung einrichten wollen, füllen Sie das Kontaktformular zur Beantragung von Ratenzahlung aus oder schließen Sie die Ratenzahlung über unseren Onlineservice MEINE ENERGIE ab.
Im Onlineservice MEINE ENERGIE finden Sie unter „Zahlungen“ Ihr bereits geleisteten Abschlagszahlungen in einer Übersicht. Wenn Sie wissen möchten, ob der monatlich angesetzte Abschlag für Ihren Verbrauch passend berechnet wurde, können Sie ebenfalls im Onlineservice MEINE ENERGIE jederzeit Ihren abgelesenen Zählerstand für eine Abschlagsüberprüfung mitteilen.
Bitte teilen Sie uns Ihren Wunsch per Kontaktformular unter Angabe Ihrer Vertragskontonummer und der abweichenden Adresse mit.
Im Onlineservice MEINE ENERGIE stehen Ihnen Ihre letzten Rechnungen als PDF-Dokument zur Verfügung. Wählen Sie einfach die Rechnung aus, die Sie herunterladen möchten.
Wenn etwas bei Ihrer Rechnung nicht stimmt, können Sie unser Kontaktformular nutzen, um uns auf Fehler hinzuweisen.
Sie erhalten einmal im Jahr Ihre Jahresrechnung. Der Abrechnungszeitraum wird von Ihrem zugehörigen Netzbetreiber (Gas) oder Messstellenbetreiber (Strom) festgelegt. Für die Rechnungsstellung wird der Zählerstand zum Abrechnungsdatum benötigt. Über den Onlineservice MEINE ENERGIE können Sie Ihren Zählerstand unkompliziert melden.
Zur Berechnung der verbrauchten Kilowattstunden (kWh) wird der abgelesene Verbrauch in Kubikmetern (m3) mit dem Brennwert und der Zustandszahl multipliziert. Die Rechnung lautet wie folgt: m³ x Brennwert x Zustandszahl = kWh
Liegt uns zum Stichtag kein abgelesener Zählerstand vor, wird dieser von Ihren zuständigen Netzbetreiber (Gas) oder Messstellenbetreiber (Strom) rechnerisch ermittelt. Diese Berechnung ergibt sich aus der Methode der Verbrauchsschätzung, die nach den einschlägigen technischen Regelwerken (zum Beispiel Metering-Code VDE-AR-N 4400, DVGW-Norm G685) erfolgt.
Sie erhalten Ihre Jahresrechnung zu einem festgesetzten Abrechnungstermin. Dieser wird vom Netzbetreiber vorgegeben. Zur Jahresabrechnung wird Ihr Zählerstand vom Netzbetreiber abgelesen, damit Ihre Rechnung erstellt werden kann.
Die Höhe der berechneten Mehrwertsteuer finden Sie auf Ihrer Rechnung, die Sie über den Onlineservice MEINE ENERGIE abrufen können. Entscheidend für die Berücksichtigung des temporär reduzierten Mehrwertsteuersatzes ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung. Dieser ist bei Lieferungen von Strom, Gas und Wärme als der Zeitpunkt definiert, für den der Zählerstand zur (Jahres-)Abrechnung ermittelt wurde.
Sollte der Ablesezeitpunkt des Zählers in die Zeit zwischen 01. Juli 2020 und 31. Dezember 2020 gefallen sein, berechnet Energie Brandenburg für den gesamten Abrechnungszeitraum 16 Prozent Mehrwertsteuer. Fällt der Ablesezeitpunkt in die Zeit nach dem 01. Januar 2021, legen wir für Energielieferungen, die im Lieferzeitraum 01. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 erfolgt sind, – soweit gesetzlich zulässig – nur die gesenkte Mehrwertsteuer zugrunde.
Bei der Wohnungs- beziehungsweise Schlüsselübergabe lesen Sie in der alten Wohnung sowie in der neuen Wohnung den Zählerstand ab. Den notierten Zählerstand können Sie bequem im Onlineservice Meine ENERGIE mitteilen. Ihre Schlussrechnung für Ihr altes Zuhause erhalten Sie an Ihre neue Adresse.
Bislang war es möglich, sich bei seinem Stromanbieter bis zu sechs Wochen rückwirkend an- oder abzumelden. Aufgrund einer neuen gesetzlichen Regelung ist das ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr erlaubt. Rückwirkende An- oder Abmeldungen sind dann nicht mehr möglich. Damit alles reibungslos verläuft, informieren Sie uns bitte möglichst frühzeitig über Ihren Umzug. Wir kümmern uns dann gerne darum, Ihre bisherige Wohnung abzumelden und Ihre neue Verbrauchsstelle zum nächstmöglichen Werktag anzumelden.
Hinweis: Diese Änderung betrifft derzeit ausschließlich Stromverträge.
Ja, melden Sie sich dafür in Ihrem persönlichen Onlineservice Meine ENERGIE an und wählen Sie in Ihrem Profil den Punkt „Umzug melden“ aus. Hier können Sie uns rund um die Uhr alle wichtigen Daten mitteilen. Außerdem können Sie hier gleich den passenden Tarif für Ihr neues Zuhause auswählen. Sollten Sie noch keinen Zugang zu Ihrem persönlichen Onlineservice haben, können Sie sich schnell und einfach registrieren.
Sie können Ihren bestehenden Gas- oder Stromvertrag ganz bequem mitnehmen, sofern eine Weiterbelieferung auch an Ihrer neuen Verbrauchsstelle möglich ist. Sobald Sie den genauen Termin für Ihren Umzug wissen, teilen Sie uns diesen direkt im Onlineservice Meine ENERGIE mit. Die Zählerstände können Sie ganz bequem später nachreichen. Für die Ab- und Anmeldung benötigen wir folgende Daten: Alte Wohnung:
Neue Wohnung:
Sie wollen kündigen? Das finden wir sehr schade. Lassen Sie uns gern noch einmal über Ihren Kündigungswunsch sprechen und teilen Sie uns mit, was Ihre Gründe sind. Vielleicht haben wir im persönlichen Gespräch eine Lösung für Sie. Sie erreichen unseren Kündigungsservice montags bis freitags von 8.00 bis 18.00 Uhr unter 033205 260512.
Sie ziehen um? Dann nehmen Sie Ihren Vertrag einfach in Ihr neues Zuhause mit. Teilen Sie uns über unseren Umzugsservice um Onlineservice MEINE ENERGIE bitte Ihre neue Anschrift und das Datum des Umzuges mit. Um alles Weitere kümmern wir uns!
Die Vertragslaufzeit und die dazugehörige Kündigungsfrist finden Sie zum Beispiel in Ihrer letzten Jahresrechnung oder im Onlineservice MEINE ENERGIE. Es gibt immer eine Alternative zu einer Kündigung. Wenn Ihr Vertrag nicht mehr zu Ihnen passt, beraten wir Sie gern.
Die Vertragskontonummer ist Bestandteil der Kundendaten, die wir als Energie Brandenburg vergeben, um Sie als Kunden einwandfrei identifizieren zu können. Unter dieser Nummer führen wir Ihr Kundenkonto mit allen Zahlungsvorgängen. Die Vertragskontonummer ist zur eindeutigen Zuordnung, zum Beispiel bei der Zahlung, erforderlich. Sie finden Ihre Vertragskontonummer in Ihren Vertragsunterlagen sowie auf Ihrer Rechnung.
Teilen Sie uns gern Ihr Anliegen hier mit, wir freuen uns über jedes Feedback.
Ihre Rechnung und Abschläge können Sie begleichen über Einzugsermächtigung, Überweisung oder Barzahlung im Kundenzentrum.
Einzugsermächtigung: Erteilen Sie uns einfach über den Onlineservice MEINE ENERGIE ein SEPA-Lastschriftmandat.
Überweisung:
Commerzbank Potsdam
IBAN: DE39 1608 0000 4200 2450 00
BIC: DRESDEFF160
Verwendungszweck: Bitte geben Sie hier Ihre Vertragskontonummer an.
Ihre Zahlung können Sie unter anderem bei folgenden Partnerunternehmen vornehmen:
und viele weitere
Am einfachsten und schnellsten geht das über den Onlineservice MEINE ENERGIE unter dem Punkt „Meine Zahlungen - Bankdaten“ oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
In der Regel überweisen wir Ihnen Ihr Guthaben auf das von Ihnen hinterlegte Konto. Sie möchten überprüfen, welche Bankverbindung aktuell hinterlegt ist, oder möchten eine Bankverbindung ausschließlich für die Auszahlung angeben? Im Onlineservice MEINE ENERGIE können Sie bequem Ihre Bankdaten eingeben, ändern und auch jederzeit wieder löschen.
Wenn Ihr Geldinstitut unseren Zahlungsauftrag nicht ausgeführt hat, erhalten wir eine Information über die Rücklastschrift. Je nach Grund der Rücklastschrift pausieren wir das SEPA-Lastschriftmandat bis zum vollständigen Ausgleich des offenen Betrags oder löschen das SEPA-Lastschriftmandat, um so Unannehmlichkeiten und zusätzliche Kosten zu verhindern. Wir informieren Sie schriftlich über die Rücklastschrift und den Status des uns erteilten SEPA-Lastschriftmandats. Bitte überweisen Sie anschließend den offenen Betrag zuzüglich der angefallenen Rücklastschriftkosten. Den aktuell offenen Betrag können Sie jederzeit im Onlineservice MEINE ENERGIE einsehen. Wenn wir Ihr SEPA-Lastschriftmandat lediglich pausiert haben, erfolgt nach vollständigem Ausgleich des offenen Betrages automatisch eine Reaktivierung – Sie brauchen nichts weiter unternehmen. Sollten wir Ihr SEPA-Lastschriftmandat deaktiviert haben, können Sie uns nach vollständigem Ausgleich des offenen Betrags über den Onlineservice MEINE ENERGIE ganz einfach erneut ein SEPA-Lastschriftmandat erteilen.
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann Energie Brandenburg Ersatz für den dadurch entstandenen Schaden verlangen. Der Schadenersatz wird für per Brief versendete Mahnungen pauschal mit einem Betrag in Höhe von 1,10 Euro je Mahnung berechnet. Im Falle von Rücklastschriften werden dem Kunden die Gebühren, Energie Brandenburg von der Bank in Rechnung gestellt werden, in gleicher Höhe weiterberechnet (1:1-Weiterberechnung). Zuzüglich wird pauschal ein Betrag in Höhe von 1,10 Euro je versendeter Mitteilung per Brief berechnet. Die Pauschale in Höhe von 1,10 Euro entfällt bei einem Versand in elektronischer Form. Die vorstehenden Kosten werden auf der Verbrauchsabrechnung ausgewiesen. Dem Kunden steht jeweils der Nachweis frei, dass Energie Brandenburg kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
Bitte begleichen Sie rechtzeitig unsere Forderungen – wie beispielsweise Ihren monatlichen Abschlag. Die Höhe und Fälligkeitstermine finden Sie in Ihrer letzten Rechnung oder im Onlineservice MEINE ENERGIE. Wichtig ist außerdem, dass Sie bei Ihrer Zahlung Ihre Vertragskontonummer im Verwendungszweck angeben – nur so können wir Ihren Betrag richtig zuordnen. Wenn Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen, buchen wir von Ihrem Konto ab. Sie brauchen sich dann um nichts weiter zu kümmern und sind mit allen Zahlungen automatisch immer auf dem Laufenden. Erteilen Sie uns einfach über den Onlineservice MEINE ENERGIE ein SEPA-Lastschriftmandat.
Vermutlich konnten wir Ihre Zahlung nicht korrekt zuordnen. Bitte prüfen Sie folgende Aspekte:
Falsche oder keine Vertragskontonummer? Falls Sie festgestellt haben, dass Ihnen beim Eingeben der Zahlungsdaten ein Fehler unterlaufen ist, kontaktieren Sie uns bitte.
Falscher Betrag? Im Mahnschreiben ist die Differenz zwischen Rechnungsbetrag und tatsächlich einbezahltem Betrag aufgeführt. Bitte überweisen Sie in diesem Falle den Restbetrag.
Ihre monatlichen Abschlagstermine und -beträge können sich nach Ihrer Jahresrechnung ändern. Reichen Sie bitte umgehend ihre neue Rechnung bei ihrer Sozialbehörde (zum Beispiel Jobcenter) ein und senden Sie uns die Übernahmebestätigung zu.
Das Datum, zu dem Sie den Betrag spätestens zahlen müssen, finden Sie auf der ersten Seite der Mahnung. Bitte beachten Sie dabei, dass eine Überweisung bis zu drei Werktage dauern kann, und planen Sie deshalb genug Zeit ein.
Eine Einstellung der Energieversorgung ist immer mit Unannehmlichkeiten und zusätzlichen Kosten verbunden. Deshalb erhalten Sie rechtzeitig vorher eine Mahnung und damit die Gelegenheit, eine Sperrung zu vermeiden. Bitte sprechen Sie uns bereits zu diesem Zeitpunkt an, damit wir gemeinsam eine Lösung suchen können.
Eine Sperrung des Zählers können Sie nur verhindern, wenn Sie den offenen Betrag spätestens einen Tag vor dem angegebenen Sperrtermin bis 13 Uhr eingezahlt haben.
Gemäß § 19 Abs. 5 GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kunden spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen. Diese Muster-Abwendungsvereinbarung ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall. Haben Sie einen Sperrtermin erhalten und bereits bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir schnell prüfen können, ob wir die Sperrung noch abwenden und den Termin stornieren können. Ihr Zähler wurde bereits gesperrt und Sie haben den Betrag aus der Sperrrechnung bezahlt? Bitte melden Sie sich telefonisch, damit wir die Entsperrung veranlassen können.