Wärmepumpenstrom: So profitieren Sie von reduzierten Umlagen.
Wärmepumpen leisten einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Um Betreiberinnen und Betreiber einer Wärmepumpe zu entlasten, hat der Gesetzgeber eine Reduzierung einzelner Umlagen beschlossen, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Diese sogenannte Umlagenprivilegierung von Wärmepumpen wird in § 22 Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG) geregelt. Alle wichtigen Informationen rund um die Regelungen haben wir für Sie zusammengefasst.
Das Wichtigste im Überblick
- Für den Strom Ihrer Wärmepumpe können unter bestimmten Voraussetzungen reduzierte Umlagen gelten.
- Reduzierte Umlagen können Ihre laufenden Stromkosten senken.
- Wichtig ist, dass der Stromverbrauch Ihrer Wärmepumpe separat über einen eigenen Zähler erfasst wird.
- Die gesetzliche Grundlage dafür ist § 22 EnFG.
Was regelt § 22 EnFG?
Die Umlagenprivilegierung bei elektrisch angetriebenen Wärmepumpen wird in § 22 EnFG geregelt. Für Strom, der zum Betrieb einer Wärmepumpe genutzt wird, können die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage auf 0,00 ct/kWh reduziert werden.
KWKG-Umlage und Offshore-Netzumlage kurz erklärt:
KWKG-Umlage
Mit der Umlage für das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) wird die Erzeugung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gefördert. Diese Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme und gelten als besonders effizient.
Offshore-Netzumlage
Die Offshore-Netzumlage dient dazu, die Kosten für den Ausbau und Betrieb von Netzanbindungen auf See (Offshore-Windparks) sowie Entschädigungszahlungen bei Verzögerungen oder Netzunterbrechungen zu finanzieren.
Welche Voraussetzungen müssen für die Umlagenreduzierung erfüllt sein?
Um von der Umlagenreduzierung profitieren zu können, müssen gemäß § 22 EnFG folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der Strom wird ausschließlich in einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe verbraucht.
- Die Wärmepumpe ist an einem separaten Zähler angeschlossen.
- Die Betreiberin oder der Betreiber der Wärmepumpe ist kein Unternehmen in Schwierigkeiten.
- Es bestehen keine beihilferechtlichen Rückforderungsansprüche gegen Betreiberinnen und Betreiber der Wärmepumpe.
Wie wirkt sich die Umlagenreduzierung aus?
Die KWKG-Umlage und die Offshore-Netzumlage sind gesetzliche Bestandteile des Strompreises. Im Jahr 2026 beträgt die KWKG-Umlage 0,446 ct/kWh (netto) und die Offshore-Netzumlage 0,941 ct/kWh (netto).
Bei Erfüllung der Voraussetzung nach § 22 EnFG reduzieren sich die beiden Umlagen auf 0,00 ct/kWh. Im Jahr 2026 können sich die laufenden Stromkosten zum Betrieb einer Wärmepumpe damit um 1,387 ct/kWh (netto) verringern. Bei einem Verbrauch von 5.000 kWh beträgt die Ersparnis 69,35 EUR (netto). Das Heizen mit Strom wir also günstiger!.
Wichtig: Die Entlastung gilt nur für den Strom zum Betrieb Ihrer Wärmepumpe, nicht für Ihren gesamten Haushaltsstrom.
Wie können Sie von der Umlagenreduzierung profitieren?
Die Umlagenreduzierung muss grundsätzlich aktiv vom Anlagenbetreiber beim Energieversorger beantragt werden. Da der Energieversorger die maßgeblichen Kriterien nicht selbst prüfen kann, ist eine Eigenerklärung des Anlagenbetreibers erforderlich. Darin bestätigt dieser, dass die notwendigen Voraussetzungen nach § 22 EnFG erfüllt werden. Der Energieversorger meldet den Anspruch anschließend dem Netzbetreiber. Bei Bestätigung durch den Netzbetreiber wird die Umlagenreduzierung bei der Stromabrechnung berücksichtigt.
Die gute Nachricht: Wir machen es Ihnen einfach!
Mit unserem STROM | Wärmepumpe ist die Umlagenreduzierung bereits im Preis berücksichtigt. Mit Abschluss des Vertrages bestätigen Sie die Erfüllung der Voraussetzungen – kein zusätzlicher Papierkram, kein Stress.
Das ist aber noch nicht alles! Auch mögliche Netzentgeltreduzierungen nach § 14a EnWG werden in unseren Wärmepumpenstromtarifen berücksichtigt. Die Spezialtarife richten sich an Wärmepumpen mit eigenem Zähler.
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Sie sind bereits Kundin oder Kunde unseres alten Wärmepumpenstromtarifs und erfüllen die Voraussetzungen?
Kein Problem, auch für diese Fälle bieten wir eine unkomplizierte Lösung an. Zur Bestätigung senden Sie bitte das ausgefüllte Formular an uns. Bitte nutzen Sie hierfür das Kontaktformular „Anderes Thema“ unter energie-brandenburg.de/kundenservice. Die ausgefüllte Selbstauskunft können Sie als Anlage hochladen. Nach Bestätigung durch den Netzbetreiber bringen wir die verringerten Umlagen bei der Stromabrechnung in Abzug.
Wichtig: Sollten sich Änderungen ergeben, so dass die Voraussetzungen für die Entlastung nicht mehr erfüllt werden, muss dies unverzüglich an uns gemeldet werden. Gerne beraten wir Sie dann zu alternativen Tarifangeboten.